Informationsdrucksache Nr. 2850/2012:
Haushaltsplan 2011 – Ergebnishaushalt
Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1896/2011

Inhalt der Drucksache:

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2850/2012
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Haushaltsplan 2011 – Ergebnishaushalt
Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1896/2011

Der Änderungsantrag ist als Anlage -1- beigefügt.

Teilhaushalt: 66

Produkt: 12202 Verkehrsbehördliche Maßnahmen


1. Ausgangslage

Zu dem o.g. wesentlichen Produkt lag der Antrag A06 der
- SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
- Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
vor, folgende Änderungen von Zielen und Kennzahlen vorzunehmen:

Aus vorhandenem Ansatz wird die Verwaltung beauftragt, den Straßenzug Krausenstraße und Lutherstraße als Tempo 30 Strecke auszuweisen.

2. Beschreibung des Vorhabens

Dem Antrag wird dem Grunde nach gefolgt.

Zuerst wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer Tempo 30 Streckenbeschilderung geprüft. Aufgrund der verkehrlichen und örtlichen Gegebenheiten ist diese Einrichtung jedoch nicht möglich.

Um den Zielen des Antrages jedoch möglichst weitgehend entsprechen zu können, wurde darüber hinaus die Einbeziehung der Luther- und der Krausenstraße in die umgebende Tempo-30-Zonenregelung geprüft. Diese Prüfung konnte positiv abgeschlossen werden. Demnach werden diese beiden Straßenzüge in die angrenzenden Zonen integriert, welche zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Wohnqualität eingerichtet wurden.

Dadurch wird eine neue, in sich geschlossene Tempo-30-Zone geschaffen, die von dem Vorfahrtsstraßennetz Marienstraße / Sallstraße / Geibelstraße / Hildesheimer Straße umgeben ist.

Die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links innerhalb der Tempo-30-Zone wird somit auch in der Luther- und der Krausenstraße zur Anwendung kommen.

Beschilderung
Die Zeichen 274.1 und 274.2 StVO (Beginn/Ende einer Tempo-30-Zone) im Bereich der neu errichteten Tempo-30-Zone Marienstraße / Sallstraße / Geibelstraße / Hildesheimer Straße sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

3. Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5.000 €.

4. UVP

Negative Beeinflussungen gehen von der Maßnahme nicht aus.

5. Bauzeit / Bauablauf

Die Maßnahme soll noch im Jahre 2012 umgesetzt werden.

Kostentabelle

Auf finanzielle Auswirkungen wird in der Stellungnahme eingegangen.

66.21 
Hannover / 11.12.2012