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Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Hannovers klagen über eine zunehmende Arbeitsbelastung, der Gesamtpersonalrat spricht sogar von Dauer-Stress durch Personalmangel und Aufgabenzuwächse. Seitens des städtischen Personalmanagements denkt man darüber nach, eine Befragung der Mitarbeiter zu ihrem Gesundheitszustand durchzuführen, um daraus Maßnahmen für einen besseren Gesundheitsschutz abzuleiten oder externe Berater einzusetzen. Bislang bietet die Stadt Stressbewältigungsseminare, sog. Präventionskuren und Gesundheitstage an. Gleichwohl haben sich die ohnehin hohen Krankenstände wiederum erhöht.
Aufgrund einer Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg soll das Arbeitsschutzgesetz um den Schutz der seelischen Gesundheit der Beschäftigten ergänzt werden. Durch entsprechende Vorgaben an die Arbeitgeber soll hoher Stress vermieden, dem Burn-out vorgebeugt und psychische Erkrankungen verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen werden durchgeführt bzw. sind geplant, um dem vom Gesamtpersonalrat festgestellten und beklagten Dauerstress in bestimmten Verwaltungsteilen zu begegnen?
2. Welche zusätzlichen Steuerungsmechanismen plant die Stadtverwaltung einzusetzen, um das vom Gesamtpersonalrat als Grundwiderspruch bezeichnete Spannungsverhältnis zwischen Personalmangel und Aufgabenzuwachs zu beheben?
3. Sieht die Stadtverwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt Möglichkeiten, Aspekte der Bundesratsinitiative aufzunehmen und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen?
Jens Seidel
Vorsitzender
Frage 1: Welche Maßnahmen werden durchgeführt bzw. sind geplant, um dem vom Gesamtpersonalrat festgestellten und beklagten Dauerstress in bestimmten Verwaltungsteilen zu begegnen?
Seit mehr als 10 Jahren verfolgt die Verwaltung mit Erfolg systematisch den Ansatz eines präventiven Gesundheitsschutzes für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Verwaltung verfügt über zahlreiche Instrumente und Erfahrungen, um gesundheitlichen Belastungen präventiv begegnen zu können und hat daher den betrieblichen Gesundheitsschutz in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Dazu gehören u.a. Arbeitsschutzmaßnahmen und Fortbildungen, um gesundheitsfördernde Verhältnisse zu schaffen und die Führungskräfte und Beschäftigte für gesundheitsförderndes Verhalten zu sensibilisieren.
In besonders belasteten Arbeitsbereichen werden darüber hinaus Organisationsentwicklungsprojekte durchgeführt. In diesen Projekten werden die vor Ort spezifischen Belastungen der Beschäftigten durch Gesundheitswerkstätten, Workshops und Befragungen ermittelt, um zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln.
Hiermit konnte die Stadtverwaltung in den letzten Jahren nahezu 2000 Beschäftigte erreichen. Beispielhaft sind hier zu nennen: „Psychische Belastungen in Verwaltungen mit Publikumsverkehr" in den Bürgerämtern und in der Ausländerbehörde, eine umfassende Mitarbeiterbefragung im Kindertagesstättenbereich und in der Stadtentwässerung in 2012 und Organisationsentwicklungsprozesse im Kommunalen Sozialdienst, in den städtischen Alten- und Pflegeheimen sowie in den Werkhöfen des Fachbereichs Tiefbau.
Frage 2: Welche zusätzlichen Steuerungsmechanismen plant die Stadtverwaltung einzusetzen, um das vom Gesamtpersonalrat als Grundwiderspruch bezeichnete Spannungsfeld zwischen Personalmangel und Aufgabenzuwachs zu beheben?
Durch die Haushaltskonsolidierung seit 1992 kann der entsprechende Personalabbau bei zumindest gleichbleibendem Aufgabenbestand zu diesem Widerspruch führen. In der Vergangenheit hat die Verwaltung stets einen Ausgleich in dieser Situation gesucht und gefunden.
Die Wahrnehmung neuer Aufgaben muss daher grundsätzlich durch Umschichtungen und entsprechende Prioritätensetzung sichergestellt werden.
Auf der individuellen Ebene sind Belastungen Einzelner viel schwieriger zu erkennen als z. B. körperliche Erkrankungen. Gesundheitsexperten raten daher vor allem zu einem frühzeitigen Kontakt zwischen Führungskraft und den Beschäftigten, um auf Verhaltensveränderungen frühzeitig reagieren zu können. Dies kann im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeitergespräche geschehen.
Folgende Maßnahmen sind darüber hinaus in diesem Jahr geplant:
- Veröffentlichung eines Handlungsleitfadens zum Umgang mit psychischen Belastungen,
- Noch intensivere Schulung der Führungskräfte
- Information aller Beschäftigten über Fortbildungsangebote und Beratungsdienste.
Frage 3: Sieht die Stadtverwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt Möglichkeiten Aspekte der Bundesratsinitiative aufzunehmen und daraus Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen?
Die nach dem Arbeitsschutz und anderen Regelungen geforderten Gefährdungsbeurteilungen erfassen nicht nur biologische, chemische und andere Belastungen. Gefordert sind grundsätzlich auch die Erfassung psychischer Belastungen und die Entwicklung geeigneter Maßnahmen.
Nach einer bundesweiten Untersuchung führten zum Umfragezeitraum jedoch lediglich 20 % aller Betriebe Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durch.
In der Landeshauptstadt Hannover wird dies im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen durch verschiedenste Instrumente erfasst. Weitergeführt werden ebenso Organisationsentwicklungs- bzw. Gesundheitsprojekte.