Antrag Nr. 2848/2020:
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Unterstützung der Gastronomie in Coronazeiten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2848/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Unterstützung der Gastronomie in Coronazeiten

Antrag, zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich die Aufstellung von Zelten, Pavillons und sonstige verkehrs- sowie standsichere Überdachungen für die Außengastronomie in der Landeshauptstadt Hannover zuzulassen, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt. Hierfür ist
1. das geltende Verbot von Zelten und Pavillons für gastronomische Zwecke gem. § 7 Abs. 3 S. 7 Sondernutzungssatzung der LHH und
2. die Maximalhöhe von 1,60 m für Windschutze gem. § 7 Abs. 3 S. 2 Sondernutzungssatzung der LHH

für den Geltungszeitraum der coronabedingten Abstandsgebote gem. Niedersächsischer Corona-Verordnung, mindestens jedoch bis 31. Mai 2021 zeitlich befristet auszusetzen.

In dem Rahmen soll geprüft werden, ob darüber hinaus für eine ggf. erwünschte Erweiterung von Außengastronomieflächen öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung

Die Unternehmensbranchen der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft leiden mittlerweile seit fast neun Monaten erheblich unter den Folgewirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie. Eine Normalisierung des Betriebs in diesen Wirtschaftszweigen ist derzeit nicht absehbar und angesichts stark steigender Infektionszahlen mehr als ungewiss.

Insofern gilt es – neben den Hilfsprogrammen auf Bundes- und Landesebene – vor allem auch weitere kommunale Unterstützungsmöglichkeiten zu ergreifen. Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat in den vergangenen Monaten bereits wichtige Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt, wie z.B. den 10 Mio. Euro Hilfsfonds für Unternehmen und Freischaffende sowie das Hannoversche Stabilitätspaket in der Corona-Krise (Drucksache 0982/2020). Durch das Stabilitätspaket wird die lokale Wirtschaft mit insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro und insbesondere auch Gastronomieunternehmen durch Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Jahr 2020 maßgeblich gestärkt.

Allerdings zeigt sich, dass durch die coronabedingten Abstandsvorschriften die gastronomischen Verkaufsflächen für einen langen Zeitraum erheblich reduziert sein werden. Bei gleichbleibenden Kosten und sinkenden Einnahmen erhöht sich das betriebswirtschaftliche Risiko infolge der Bestimmungen für die Gastronom*innen immens. Einer umso größeren Bedeutung kommt somit der Nutzbarkeit der gastronomischen Außenbereiche zu. Im Hinblick auf die beginnende Herbst-Winter-Saison bieten die momentan in der LHH ausschließlich zulässigen Sonnenschirme und Windschutze jedoch keinen ausreichenden Schutz in der kalten Jahreszeit. Insofern ist eine zeitlich befristete Zulässigkeit von Zelten, Pavillons und sonstige Überdachungen für die gastronomischen Außenbereiche während der Wintermonate eine wichtige Maßnahme, um die Gastronomie in diesen wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Die öffentliche Verkehrssicherheit ist beispielsweise dort zu wahren, wo die Außengastronomie an Kreuzungsbereiche angrenzt und die Einsehbarkeit in Kreuzungsbereiche für den Verkehr durch Zelte und Pavillons ver- oder behindert werden könnte. Dies kann insbesondere für Kinder zur Gefahr werden, z. B. in Wohnstraßen bzw. Tempo 30-Zonen.

Die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen sind dabei zwingend einzuhalten und den aktuellen Bestimmungen des Landes Niedersachsen bzw. der Region Hannover anzupassen.



Lars Kelich Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender