Drucksache Nr. 2846/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2846/2014
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 221. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 1 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 221. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.



Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0189 / 2014 - Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1761 soll die Nachnutzung des Geländes des bisherigen Oststadtkrankenhauses vorbereitet werden. Hierfür fasste der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2013 den Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig beschloss er die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zwischenzeitlich ergab sich die Notwendigkeit, aufgrund des starken Flüchtlingszustroms aus Krisenländern übergangsweise dringend benötigte weitere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet, so auch in dem ehemaligen Klinikgebäude zu nutzen. Ungeachtet dessen soll es aber mittelfristig bei der vorgesehenen Nachnutzung bleiben und das Klinikgebäude abgebrochen werden.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 24.04.2014 beschlossene Entwurf der 221. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 08.05.2014 bis 10.06.2014 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 25.04.2014 an dem Verfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Des Weiteren liegt eine Stellungnahme des BUND vor, der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt wurde. Die Verwaltung empfiehlt, über diese Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zu entscheiden. Von übrigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.




Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 221. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 221. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / Dec 19, 2014