Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Stadtbezirksräte Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel haben in den Sitzungen am 14.03.2012 und am 10.05.2012 beschlossen, den Rat zu bitten, die Anhörungsrechte der Stadtbezirksräte auf Plangenehmigungsverfahren auszudehnen (Drucks. Nr. 15-0566/2012 und Drucks. Nr. 15-0501/2012). Die Verwaltung greift diesen Vorschlag auf und empfiehlt, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt mit der als Anlage 1 beigefügten Satzung zu ändern.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Regelung ist als Anlage 2 beigefügt.
15.4
Hannover / 10.12.2012