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Von der Veränderung der Schulbezirke sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.
Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine Kosten an. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Zum Antragstext aus DS-Nr. 15-0595/2016:
Die Verwaltung überarbeitet die Schuleinzugsbereiche östlich der Vahrenwalder Straße mit dem Ziel, dass kein Schulkind aus dem Wohngebiet zwischen Husarenstraße und Niedersachsenring auf dem Schulweg die Vahrenwalder Straße überqueren muss. Dabei ist sicherzustellen, dass die GS Comeniusschule einen ausreichend großen Einzugsbereich erhält, um langfristig mindestens dreizügig ausgelastet zu sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits mit der Stellungnahme zu der DS-Nr. 0245/2012 E2 (Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List) und der DS-Nr. 1846/2013 E1 (Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List) wurde speziell zu dem Bereich östlich der Vahrenwalder Straße Stellung genommen.
Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung in der DS-Nr. 2841/2015 bereits die Anregung aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List aufgegriffen, im Zusammenhang mit dem Neuzuschnitt des Grundschuleinzugsbereichs der GS Alemannstraße den Einzugsbereich dahingehend zu ändern, dass die Schulkinder aus dem Bereich Wörthstraße/Hagenstraße auf ihrem Schulweg nicht die Vahrenwalder Straße queren müssen.
Jedoch kann grundsätzlich im dicht besiedelten Innenstadtbereich eine Querung größerer Verkehrsstraßen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen, erstellt die Verwaltung einen Schulwegplan, der auf Gefahrenstellen und die zu beachtende Verkehrssituation hinweist. Der Schulwegplan wird mit den Grundschulen im Rahmen der Verkehrserziehung besprochen.
Mit Blick auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung in dem Stadtbezirk Vahrenwald-List ist daher der Bedarf an Schulraum im Grundschulbereich im Rahmen einer Grundschulentwicklungsplanung zu betrachten.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List abzulehnen.