Drucksache Nr. 2842/2015:
Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Brüder-Grimm-Schule, Mengendamm und Comeniusschule

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2842/2015
4
 

Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Brüder-Grimm-Schule, Mengendamm und Comeniusschule

Antrag,

zu beschließen,
1. die Schulbezirke der Grundschulen (GS)
§ Brüder-Grimm-Schule, Constantinstraße 63, 30177 Hannover,
§ Mengendamm, Trageweg 20, 30163 Hannover
§ und Comeniusschule, Kollenrodtstraße 3, 30161 Hannover
zum 01.08.2017 entsprechend der Anlagen zu verändern,
2. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Veränderung der Schulbezirke sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine Kosten an. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Sowohl die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Stadtgebiet, als auch die Bevölkerungsprognose für die Landeshauptstadt Hannover deuten nach wie vor auf einen Anstieg der Kinder im Grundschulalter (6-9-Jährige) hin. Nicht zuletzt die Entwicklung der Zuwanderungszahlen in der Landeshauptstadt Hannover begründet einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen u. a. auch im Grundschulalter.

Das Schüleraufkommen verteilt sich dabei eher ungleichmäßig über das Stadtgebiet, sodass es an einigen Grundschulstandorten mittelfristig zu Kapazitätsproblemen kommt und die vorgeschriebene Zügigkeit überschritten wird.

Mit Vorlage dieser Drucksache schlägt die Verwaltung für die im Antragstext genannten Grundschulen eine Änderung der Grundschuleinzugsbereiche vor, um in erster Linie eine gleichmäßige Verteilung des Schüleraufkommens und somit auch eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen unter Beibehaltung ihrer Zügigkeit zu erzielen.


GS Brüder-Grimm-Schule

Die Brüder-Grimm-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Nordosten des Stadtbezirks Vahrenwald-List.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden in der Grundschule 355 Schülerinnen und Schüler in 16 Klassen unterrichtet.

Die Einwohnerzahlen der 1 – 6-Jährigen entwickeln sich im Vergleich zu denen der 7 – 10-Jährigen in den kommenden Jahren leicht steigend:



Die Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Hannover rechnet für den Stadtteil List bis zum Jahre 2020 bei den 0 bis < 3 Jährigen mit einem Anstieg von 5,5 %, bei den 3 bis < 6 Jährigen sogar mit einem Anstieg von 6,9 %. Der Anstieg ist unter anderem in der Wohnbauentwicklung im Stadtteil begründet. Insbesondere im Grundschuleinzugsbereich der Brüder-Grimm-Schule werden in den nächsten Jahren Wohnbauprojekte mit teilweise erheblicher Größenordnung an Wohneinheiten realisiert, sodass die Vierzügigkeit an diesem Grundschulstandort durch ein erhöhtes Schüleraufkommen in den nächsten Jahren dauerhaft überschritten wird. Nichtzuletzt die Realisierung von weiteren Flüchtlingsunterkünften im Stadtteil wird zu einem weiteren Anstieg der Schülerinnen und Schüler an der GS Brüder-Grimm-Schule in den kommenden Jahren führen.

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wird die Brüder-Grimm-Schule den Ganztagsbetrieb aufnehmen. Bis dahin werden neben einer Mensa und Freizeitbereichen, auch die bislang fehlenden Räume für Differenzierung bzw. für eine inklusive Beschulung geschaffen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich mit dem Ganztagsangebot die Attraktivität des Grundschulstandortes und somit auch das Anwahlverhalten erhöhen wird, was einen weiteren Anstieg der Schülerzahlen nach sich ziehen kann.

Die Kapazitäten am Grundschulstandort Brüder-Grimm-Schule genügen für eine Vierzügigkeit, wonach maximal 104 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang beschult werden können.
Eine Erhöhung der Zügigkeit der Brüder-Grimm-Schule ist nicht möglich, da Grundschulen aus gesetzlichen Gründen dauerhaft höchstens vierzügig geführt werden dürfen. Eine Entlastung der Brüder-Grimm-Schule wird demnach nur durch die Anpassung des Grundschuleinzugsbereiches erreicht.

Die umliegenden Grundschulen Fridtjof-Nansen-Schule und Hägewiesen, als auch die Hoffmann-von-Fallersleben-Schule und die Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg verfügen nicht über entsprechende Kapazitäten um weitere Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, sodass eine Änderung des Grundschuleinzugsbereichs in Richtung der Grundschule Mengendamm untersucht wurde.

GS Mengendamm

Die Grundschule Mengendamm ist ebenfalls eine vierzügige Grundschule und befindet sich im nördlichen Teil der List.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden in der Grundschule 383 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Die Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen entwickeln sich in den kommenden Jahren steigend, sodass künftig auch hier die vorgeschriebene Vierzügigkeit dauerhaft überschritten wird:



Die Raumkapazitäten am Grundschulstandort Mengendamm genügen nicht für eine höhere Anzahl als 104 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang (Vierzügigkeit).

Die Grundschule Mengendamm kann demnach Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der GS Brüder-Grimm-Schule aufnehmen, wenn der Schulstandort zeitgleich entlastet wird. Hier bietet sich die Grundschule Comeniusschule an.


GS Comeniusschule

Die GS Comeniussschule ist ebenfalls eine vierzügige Grundschule und befindet sich im südlichen Teil der List.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden in der Grundschule 321 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 14 Klassen unterrichtet.

Die Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen entwickeln sich in den kommenden Jahren zwar steigend, aber im Rahmen einer Vierzügigkeit:



Der Grundschulstandort verfügt über genügend Raumkapazitäten, um die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der GS Mengendamm aufzunehmen, zugleich wird die Vierzügigkeit nicht überschritten.


Ergebnis:

Um eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen Brüder-Grimm-Schule, Mengendamm und Comeniusschule entsprechend ihrer vorgegebenen Vierzügigkeit zu erreichen, beabsichtigt die Verwaltung,

a) einen Neuzuschnitt der Schuleinzugsbereiche von der GS Brüder-Grimm-Schule in Richtung GS Mengendamm und

b) weiter in Richtung GS Comeniusschule vorzunehmen

und die Schulbezirke zum Schuljahr 2017/18 – aufbauend ab Klasse 1 – zu verändern. Die Änderungen werden in den als Anlage beigefügten Karten dargestellt.


Die geplante Schuleinzugsgebietsveränderung wurde gemeinsam mit den drei Schulleitungen der Grundschulstandorte erörtert und besprochen.
Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsgebiete sind so gewählt, dass es künftig zu einer gleichmäßigen Auslastung aller drei Grundschulen kommt. Unzumutbare Schulweglängen werden vermieden.
Die städtische Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover wird entsprechend angepasst.
42.11 
Hannover / Dec 18, 2015