Informationsdrucksache Nr. 2842/2008:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler

Inhalt der Drucksache:

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2842/2008
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Bedürftige Schülerinnen und Schüler

Aufgrund des Antrages aus Drucksache Nr. 1961/2007 von SPD und Bündnis90/Die Grünen legt die Verwaltung hiermit eine Informationsdrucksache zur Gewährung von Beihilfen an bedürftige Schülerinnen und Schüler vor.


a) Landeszuschuss Mittagessen

In dem o.g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit Finanzmittel des Landes zur Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern einbezogen werden können. Die Landesregierung hat erstmalig für das Haushaltsjahr 2008 das „Programm des Landes zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in besonderen Notlagen durch die Gewährung von Zuschüssen für die Mittagsverpflegung an Ganztagsschulenins Leben gerufen. Hiernach zahlt das Land einen durchschnittlichen Zuschussbetrag von 0,62 € pro Mittagsmahlzeit an bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist allerdings eine Gegenfinanzierung des Zuschussbetrages in gleicher Höhe durch andere Institutionen (z.B. Schule, Schulträger, Fördervereine etc.). Eine Abfrage, welche die Verwaltung in den Schulen zu diesem Programm durchgeführt hat, führte zu folgendem Ergebnis:

Die Anfrage wurde an insgesamt 26 Schulen mit Ganztagsbetrieb gerichtet. Diese teilen sich nach Schulform wie folgt auf:

Grundschulen 3
Hauptschulen 5
Realschulen 4
Gymnasien 7
IGS 6
SbpP 1

Von den angeschriebenen Schulen haben sich 23 Schulen auf die Anfrage zurückgemeldet.

Von diesen 23 Schulen haben 14 Schulen mitgeteilt, dass sie sich an dem Landesprogramm beteiligt haben bzw. beteiligen werden.

Die beantragten Beträge liegen zwischen 79,80 € (Bismarckschule) und 5856,40 € (IGS Roderbruch). Die übrigen Schulen haben ihre Absicht erklärt, an dem Programm teilzunehmen. Die Schulen haben in diesen Fällen die geschätzte Anzahl an bedürftigen Kindern gemeldet. Diese liegt zwischen 2 und 120 Kinder/Schule. Nahezu alle dieser teilnehmenden Schulen erhalten auch Bedürftigenmittel der Stadt Hannover.

Eine Vielzahl der Schulen beklagt den aus dem Programm resultierenden Verwaltungsaufwand.


b) Beihilfen für Schulmaterialien

Bestandteil des Antrages war weiterhin der Auftrag zu prüfen, inwieweit Beihilfen für Schulmaterialien (wie z.B. Arbeitshefte, Taschenrechner, Atlanten, Verbrauchsmaterialien) im Rahmen der Beihilfen für bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgezahlt werden können.
Gemäß den vom Rat beschlossenen Richtlinien sollen die Zuschüsse in erster Linie für Mittagessen bzw. Milch/Kakao eingesetzt werden. Ziffer 5 der Richtlinien eröffnet den Schulen jedoch die Möglichkeit, die zugewiesenen Mittel nach pflichtgemäßen Ermessen auch für andere Zwecke (z.B. Schulmaterialien) bedarfsgerecht zu verwenden. Dieses sollte aber eher die Ausnahme sein.

Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterialien ist in den Regelsätzen laut Sozialgesetzbuch enthalten. Von daher handelt es sich hierbei vom Grunde her um keine Aufgabe der kommunalen Träger. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch an dieser Stelle Handlungsbedarf erkannt; so hat das Bundeskabinett am 15.10.2008 einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach ab dem 01.08.2009 hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler jeweils zum Schuljahresbeginn (bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10) eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100 € erhalten sollen.


c) Aktuelle Situation / Ausblick

Grundlage für die Gewährung von Beihilfen für bedürftige Schülerinnen und Schüler ist derzeit die vom Rat beschlossene Richtlinie (Anlage). Hieraus ergeben sich u.a. sowohl die Anspruchsvoraussetzungen (s. Ziff. 2, SGB II; XII) als auch der Verwendungszweck der Beihilfen (s. Ziff. 4, Mittagessen, Milch/Kakao).

Die Finanzmittel für bedürftige Schülerinnen und Schüler werden vom Fachbereich Bibliothek und Schule an die einzelnen Schulen zur weiteren Verwendung im Sinne der Richtlinien ausgezahlt. Dieses erfolgt auf Grundlage der Meldungen der Bedürftigenzahlen, die die Schulen jeweils zum 01.11. eines Jahres an den Fachbereich Bibliothek und Schule melden. Hiernach werden die Mittel auf Basis der gemeldeten Schülerzahl errechnet und gemeinsam mit den weiteren Schulmitteln (z.B. Lehrmittel) an die Schulen ausgezahlt.

Die Zuschüsse für Mittagessen werden bislang an Schulen mit Ganztagsbetrieb, an Förderschulen sowie an die beteiligten Projektschulen „Schule im Stadtteil“ ausgezahlt. Die Unterstützung für Milch und Kakao an alle Schulen, die dieses Angebot vorhalten.

Diese Schulen haben mit Stichtag 01.11.2008 dem Fachbereich Bibliothek und Schule für das Haushaltsjahr 2009 folgende Zahlen an bedürftigen Schülerinnen und Schülern gemeldet:

Insgesamt wurden von den Schulen 2.835 (Vorjahr: 2.218) bedürftige Schüler/innen gemeldet, für die Zuschüsse zum Mittagessen bzw. für Milch/Kakao beantragt worden sind. Diese teilen sich wie folgt auf:

854 (Vorjahr: 657) Schüler/innen Mittagessen + Milch/Kakao
742 (Vorjahr:616) Schüler/innen nur Milch /Kakao
1.239 (Vorjahr: 945) Schüler/innen nur Mittagessen

Die Steigerung insbesondere im Bereich des Mittagessens ist durch die vermehrten Ganztagsangebote und Projekte wie „Schule im Stadtteil“ zu erklären. Um den vorhandenen Haushaltsansatz von 130.000 € nicht zu überschreiten, kann - wie schon in den Vorjahren - dieser gestiegenen Anzahl an bedürftigen Schülerinnen und Schülern nur durch eine Reduzierung der Pro-Kopf-Beträge begegnet werden. Da die Verwaltung den Schwerpunkt zur Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern eindeutig im Bereich des Mittagessens sieht, wird sich die notwendige Reduzierung der Zuschussbeträge voraussichtlich im Bereich der Milch-/Kakaoausgabe niederschlagen


Aufgrund der unter o.g. veränderten Rahmenbedingungen

a) Geringe Teilnahme der Schulen am Landesprogramm
b) Gesetzentwurf des Bundes bzgl. Schulmaterialien für bedürftige Schülerinnen und Schüler
c) Steigende Zahl von bedürftigen Schülerinnen und Schüler

beabsichtigt die Verwaltung, eine Anpassung der städtischen Richtlinien zum Schuljahresbeginn 2009/2010 vorzunehmen. Sie wird dem Rat daher spätestens bis zu den Sommerferien eine entsprechende Drucksache zur Entscheidung vorlegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gewährung von Beihilfen für bedürftige Schülerinnen und Schüler ist unabhängig vom Geschlecht. Die Beihilfe wird Mädchen und Jungen gleichermaßen bewilligt.

Kostentabelle

Im Haushaltsplanentwurf 2009 sind folgende Ansätze vorhanden:
Finanzstelle
Finanzposition

2100.000
788000
35.000,00 €
2140.000
788000
5.900,00 €
2170.000
788000
9.000,00 €
2210.000
788000
8.100,00 €
2250.000
788000
5.000,00 €
2300.000
788000
9.000,00 €
2810.000
788000
57.000,00 €
2929.000
788000
1.000,00 €


130.000,00 €

42.4 1
Hannover / 26.11.2008