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Von der Veränderung der Schulbezirke sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.
Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine Kosten an. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1. - Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Mitte (DS-Nr. 15-0344/2016)
Zu Antragstext Nr. 1:
Die Dreizügigkeit der Johanna-Friesen-Schule wird hergestellt und langfristig sichergestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die in der DS-Nr. 2841/2015 geplanten Maßnahmen wird die 3-Zügigkeit der GS Johanna-Friesen-Schule gesichert, allerdings zu Lasten der Schulwegbeziehung der Kinder, die im Zooviertel wohnen. Um die Dreizügigkeit mittel- bis langfristig sicherzustellen, sind im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung die Stadtbezirke Südstadt-Bult und Vahrenwald-List zu betrachten, um eine ausgewogene Auslastung der Schulen zu erreichen.
Zu Antragstext Nr. 2:
Der Schuleinzugsbereich der Johanna-Friesen-Schule wird so geändert, dass die südliche Grenze nicht verändert, die nördliche Grenze künftig durch die Wedekindstraße und die westliche Grenze mindestens durch die Lister Meile dargestellt wird (siehe gestrichelte Linie).

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit einer Änderung der Schuleinzugsbereiche wie im Änderungsantrag beschrieben, könnte eine Dreizügigkeit der GS Johanna-Friesen-Schule erreicht werden. Hier kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Dreizügigkeit an der GS Am Welfenplatz gefährdet wäre.
Auch unter Berücksichtigung der geplanten Wohnbebauungen im Bereich Oststadt/List (Bredero-Hochhaus, Sodenstraße/Angerstraße, Große Pfahlstraße) bliebe die Auslastung der beiden Grundschulstandorte Am Welfenplatz und Johanna-Friesen-Schule weiterhin ungleichmäßig.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag in diesem Punkt nicht zu folgen.
Zu Antragstext Nr. 3:
Das Zooviertel bleibt im Einzugsbereich der GS Kestnerstraße, deren Schuleinzugsbereich wird diesbezüglich im Bezirk Mitte nicht verändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundschule Kestnerstraße ist eine dreieinhalbzügige Grundschule im Norden des Stadtbezirks Südstadt-Bult, d. h. im Durchschnitt können maximal 91 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang beschult werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wurden in der Grundschule insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet. Die mögliche maximale Zahl von 364 Schülerinnen und Schülern wird aktuell nicht erreicht.
Die Einwohnerzahlen der 1 – 6-Jährigen entwickeln sich im Vergleich zu denen der 7 – 10-Jährigen in den kommenden Jahren steigend:

Die Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Hannover rechnet für den Stadtbezirk Südstadt-Bult bis zum Jahre 2020 bei den 0 bis < 3 Jährigen mit einem Anstieg von 6,3 %, bei den 3 bis < 6 Jährigen sogar mit einem Anstieg von 12,3 %. Mit Vorlage der DS 2841/2015 schlug die Verwaltung deshalb u. a. die Änderung des Einzugsbereichs der GS Kestnerstraße vor.
Vergleich der Einwohnerstatistik der LHH mit voraussichtlich bzw. tatsächlich ankommenden Schülerinnen und Schülern:
Schülerzahlentwicklung für die GS Kestnerstraße ab SJ 2009/10
Schuljahr | 09/10 | 10/11 | 11/12 | 12/13 | 13/14 | 14/15 | 15/16 |
EW-Stat.* | 75 | 105 | 102 | 73 | 107 | 103 | 92 |
SuS** | 82 | 75 | 89 | 68 | 73 | 83 | 72 |
SuS in % | 109% | 71% | 87% | 93% | 69% | 81% | 78% |
Anzahl 1. Klassen | 4 | 3 | 4 | 3 | 3 | 4 | 3 |
* Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 SuS – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS.
Bis Schuljahr 2011/12: max. Klassenfrequenz noch 29 SuS
Prognose zur Betrachtung tatsächlich ankommender Schülerinnen und Schüler für die GS Kestnerstraße ab SJ 2016/17
Unter Betrachtung der Schülerzahlentwicklung ab dem Schuljahr 2009/10 variiert die Zahl der tatsächlich ankommenden Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu den im Schulbezirk wohnenden Kindern an der GS Kestnerstraße in einem Bereich zwischen 72% bis 109%.
Der auffällige Wert von 109% deutet darauf hin, dass mehr Kinder in Klasse 1 eingeschult wurden, als zum 30.09. des Vorjahres in dem Einzugsgebiet wohnhaft gemeldet waren. Gründe hierfür können vermehrte Zuzüge im Zeitraum bis zur Einschulung sein, bzw. das hier Kinder aus anderen Bezirken aufgenommen wurden. Deutlich wird auch, dass selbst in Jahren, in denen eine vergleichsweise hohe prozentuale Anwahl in Bezug auf die Einwohnerstatistik erfolgte, die maximale Klassenfrequenz immer deutlich unterschritten wurde.
Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Anwahl von 80% ergibt sich in den folgenden Jahren folgende Entwicklung:
SJ | 16/17 | 17/18 | 18/19 | 19/20 | 20/21 |
EW-Stat.* | 92 | 113 | 111 | 132 | 143 |
SuS | 74** | 90** | 89** | 106** | 114** |
Anz. 1.Kl. | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 |
* Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 SuS – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS.
Demnach wäre die Dreieinhalbzügigkeit ab dem SJ 2017/18 um einen halben Zug überschritten, sodass die Kapazitäten an dem Schulstandort ab 2019/20 auf Dauer nicht mehr ausreichend wären.
Gleichzeitig wurde die Entwicklung der potentiellen Erstklässler im Zeitraum von 2011 bis 2015 betrachtet:
GS Kestnerstraße | 1-Jährige | 2-Jährige | 3-Jährige | 4-Jährige | 5-Jährige |
2011 | 133 | 113 | 109 | 107 | 73 |
2012 | 151 | 113 | 105 | 95 | 107 |
2013 | 115 | 125 | 111 | 92 | 102 |
2014 | 156 | 110 | 125 | 104 | 92 |
2015 | 143 | 132 | 111 | 113 | 92 |
*Einwohnerstatistik – Quelle : Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Grundschulbezirken und Altersgruppen – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8. – STATIS
Daraus ergibt sich, dass die Bevölkerungsbewegung zu einer Veränderung der Anzahl der 1- bis 5- jährigen Kinder führt. Zwischen dem 1. und 5. Jahrgang sinken die Einwohnerzahlen im Einzugsbereich der GS Kestnerstraße im Schnitt um bis zu 40 Kinder. Aber auch bei Berücksichtigung dieser Differenz ist es nicht auszuschließen, dass eine Dreieinhalbzügigkeit dauerhaft überschritten würde. Vor dem Hintergrund der erheblichen Schwankungen, die über den betrachteten Zeitraum abzulesen sind, kann zunächst einer Beibehaltung des Einzugsbereiches zugestimmt werden.
Zu Antragstext Nr. 4:
Die Johanna-Friesen-Schule wird, im Einvernehmen mit der Schule, baldmöglichst zu einer Ganztagsschule ausgebaut. Dabei ist insbesondere auf eine hohe und nachhaltige Qualität der Kinderbetreuung sowie die bauliche Umsetzung zu achten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau der hannoverschen Grundschulen zu Ganztagsschulen erfolgt sukzessive und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Johanna-Friesen-Schule hat ihr Interesse zum Ganztagsausbau bereits bekundet und seitens der Verwaltung sind erste Planungsstudien erstellt worden. Wann eine - auch aus Sicht der Schule verträgliche - bauliche Umsetzung auf dem Schulgelände finanziell realisiert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen.
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2. – Prüfergebnisse der Verwaltung aus dem Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (DS-Nr. 15-0339/2016)
Die Verwaltung hat die im Zusatzantrag 15-0339/2016 des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult genannten Änderungen mit folgenden Ergebnissen geprüft:
Zu Antragstext Nr. 1 a:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Entlastung der GS Kestnerstraße ohne die Veränderungen der Schulbezirksgrenzen der GS Kestnerstraße (in der Anlage 5 mit E gekennzeichnet) zu realisieren sind, wenn:
a) Die in der Anlage 6 mit F und G gekennzeichneten Gebiete im Schuleinzugsbereich der Otfried-Preußler-Schule verbleiben und der Schuleinzugsbereich der Otfried-Preußler-Schule darüber hinaus erweitert würde, um eine Fläche zwischen F und G mit den Begrenzungen im Norden durch die Kleine Düwelstraße, östlich durch die Große Düwelstraße bis zur Redenstraße.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Kestnerstraße und Otfried-Preußler-Schule wie im Antrag beschrieben, führt nicht zu einer Entlastung des Grundschulstandorts Kestnerstraße.
Die Raumkapazitäten am Grundschulstandort Kestnerstraße genügen lediglich für eine Dreieinhalbzügigkeit. Bei einer Änderung wie unter a) beschrieben, würde diese weiterhin überschritten. Ebenfalls würden die Kapazitäten am Schulstandort GS Otfried-Preußler-Schule (Vierzügigkeit) nicht ausreichend sein, um die zusätzliche Zahl an Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Kleine Düwelstraße – Große Düwelstraße unterzubringen.
Gleichzeitig würde die GS Johanna-Friesen-Schule weiterhin unterhalb der Dreizügigkeit bleiben.
Zu Antragstext Nr. 1 b:
Das Gebäude der Grundschule Meterstraße bleibt nach dem Umzug der Otfried-Preußler-Schule aus der Meterstraße in die Birkenstraße (geplant Sommer 2016) für die Nutzung durch Schulen erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Den Planungen für den Neubau „Kiss“ war eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in 2011 vorgeschaltet, mit dem Ergebnis, dass ein Neubau einer vierzügigen Grundschule am Standort Birkenstraße, verbunden mit einer Erhöhung der Zügigkeit, wirtschaftlicher sei als eine Sanierung des Standortes Meterstraße. Daraus ergibt sich, dass eine unmittelbare Nachnutzung des Gebäudes in der Meterstraße für eine neue Grundschule aufgrund des Gebäudezustandes nicht empfehlenswert ist.
Eine Sanierung des Standortes für eine zweizügige Grundschule wäre mit erheblichen finanziellen Investitionen verbunden, die derzeit in den Haushaltplanungen nicht vorgesehen sind.
Des Weiteren erfordert die Neugründung einer neuen Grundschule einen längeren zeitlichen Vorlauf. Da der dauerhaften Nutzung des Standortes Meterstraße sowohl eine entsprechende Schulentwicklungsplanung als eine Sanierung bzw. ein Neubau vorzuschalten wäre, müsste mit einem zeitlichen Vorlauf von fünf Jahren gerechnet werden.
Zudem ergeben sich allein aufgrund der Lage im Stadtgebiet (nur ca. 350 m Luftlinie vom neuen Grundschulstandort Birkenstraße entfernt) an dieser Stelle große Schwierigkeiten, den Schulbezirk a) so zu schneiden, dass eine weitere 2-zügige Grundschule abgebildet werden kann und b) die vorhandenen Zügigkeiten der umliegenden Schulen – insbesondere des Neubaus in der Birkenstraße – nicht gefährdet werden.
Nach dem jetzigen Stand wird nach dem Auszug der GS Otfried-Preußler-Schule der Standort Meterstraße für Sanierung und Ausstattung für eine Nutzung zur Umsetzung von G9 erforderlich sein. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Planungen „Rückkehr zu G 9“ im Haushalt eingeplant.
Grundsätzlich ist mit Blick auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung in den Stadtbezirken Südstadt-Bult und Vahrenwald-List der Bedarf an Schulraum im Grundschulbereich im Rahmen einer Grundschulentwicklungsplanung zu betrachten.
Zu Antragstext Nr. 1 c:
Die Schulbezirksgrenzen der Südstadtschule (gemeinsamer Schulbezirk mit der GS Otfried-Preußler-Schule und mit der GS Tiefenriede) so erweitert werden, dass weiterhin über die aktuell gültigen Grenzen hinaus eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schüler aus ganz Hannover beschult werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Südstadtschule ist eine Schule mit einem besonderen pädagogischen Profil und führt neben dem Primarbereich auch einen Hauptschul- sowie einen Realschulzweig im Gebäude. Darüber hinaus wird im Primarbereich eine schulergänzende Betreuung für zurzeit 92 Kinder (vier Gruppen) angeboten.
Die räumlichen Kapazitäten des Schulgebäudes reichen für einen dreizügigen Primarbereich mit einer schulergänzenden Betreuung, sowie für einen insgesamt zweieinhalbzügigen Sek.I Bereich (Haupt- und Realschulzweig).
Aufgrund des besonderen pädagogischen Profils kann der Primarbereich der Südstadtschule von Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet besucht werden. Um eine ortsnahe Beschulung zu ermöglichen, ist daneben ein eigenes Einzugsgebiet für den Primarbereich der Südstadtschule festgelegt worden.
Die Einwohnerentwicklung für den Schuleinzugsbereich der Südstadtschule stellt sich wie folgt dar:
1-
jähr. | 2-
jähr. | 3-
jähr. | 4-
jähr. | 5-
jähr. | 6-
jähr. | 7-
jähr. | 8-
jähr. | 9-
jähr. | 10-
jähr. |
57 | 44 | 53 | 39 | 40 | 40 | 34 | 37 | 36 | 30 |
Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 30.09.2015 nach Grundschulbezirken und Altersgruppen –Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
Die Entwicklung der Schülerzahlen der Südstadtschule stellte sich im Vergleich zu der Einwohnerentwicklung in den vergangenen Jahren wie folgt dar:
Schuljahr | 2009/2010 | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 | 2014/2015 | 2015/2016 |
EW-Stat.* | 26 | 36 | 33 | 39 | 40 | 42 | 47 |
SuS ** | 60 | 65 | 64 | 66 | 63 | 67 | 56 |
Anzahl 1. Klassen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
** Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 Schülerinnen und Schüler – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS. Bis Schuljahr 2011/12: max. Klassenfrequenz noch 29 SuS
Aus der Gegenüberstellung ergibt sich, dass der Primarbereich durchgängig dreizügig geführt wird, die Aufnahmehöchstgrenze in der Vergangenheit allerdings nicht ausgeschöpft wurde.
Zum Schuljahr 2016/17 wurden 79 künftige Erstklässler an der Südstadtschule angemeldet.
In den kommenden Jahren ist eine Steigerung der Einwohnerzahlen insbesondere der 1 bis 3-Jährigen im Einzugsgebiet der Südstadtschule zu verzeichnen. Eine Erweiterung des örtlich begrenzten Einzugsbereiches der Südstadtschule ist möglich und würde zu einer (Teil-) Entlastung der GS Tiefenriede führen.
Zu Antragstext Nr. 2:
Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob das zukünftige Wohngebiet im Dreieck Am Südbahnhof und Anna-Zammert-Straße der GS Kestnerstraße zugeschlagen werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Wohnbaugebiet im Dreieck Am Südbahnhof und Anna-Zammert-Straße wird derzeit eine Bebauung mit ca. 140 Wohneinheiten geplant. Hierbei handelt es sich um Zwei bis Fünf -Zimmerwohnungen. Die voraussichtliche Fertigstellung der ersten Wohneinheiten ist zum III. Quartal 2017 geplant. Derzeit liegt das Wohnbaugebiet im Einzugsbereich der GS Tiefenriede.
Mit einer Zuordnung des Wohnbaugebiets zur GS Kestnerstraße würde für Schülerinnen und Schüler künftig eine Optimierung des Schulwegs erreicht werden. Eine Veränderung des Einzugsgebiets könnte jedoch mittelfristig die beschriebene Überschreitung der Kapazitäten der GS Kestnerstraße bedeuten. Hier wäre zu prüfen, wie sich die Entwicklung tatsächlich darstellen und auswirken würde.