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Von der Veränderung der Schulbezirke sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen.
Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine Kosten an. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Sowohl die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Stadtgebiet, als auch die Bevölkerungsprognose für die Landeshauptstadt Hannover deuten nach wie vor auf einen Anstieg der Kinder im Grundschulalter (6-9-Jährige) hin. Nicht zuletzt die Entwicklung der Zuwanderungszahlen in der Landeshauptstadt Hannover begründet einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen u. a. auch im Grundschulalter.
Das Schüleraufkommen verteilt sich dabei eher ungleichmäßig über das Stadtgebiet, sodass es an einigen Grundschulstandorten mittelfristig zu Kapazitätsproblemen kommt und die vorgeschriebene Zügigkeit überschritten wird.
Mit Vorlage dieser Drucksache schlägt die Verwaltung für die im Antragstext genannten Grundschulen eine Änderung der Grundschuleinzugsbereiche vor, um in erster Linie eine gleichmäßige Verteilung des Schüleraufkommens und somit auch eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen unter Beibehaltung ihrer Zügigkeit zu erzielen. Gleichzeitig wird für einige Grundschulstandorte auch eine Verbesserung der momentanen Schulwegsituation erreicht.
I. Stadtbezirk Vahrenwald-List und Stadtbezirk Mitte
GS Glücksburger Weg
Die GS Glücksburger Weg ist eine zweieinhalbzügige Grundschule im Nordwesten des Stadtbezirks und wird im Schuljahr 2015/16 von 195 Schülerinnen und Schülern in 9 Klassen besucht. Zum Schuljahr 2016/17 wird die Grundschule den Ganztagsbetrieb aufnehmen.
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen und die damit einhergehende leichte Steigerung der Schülerzahlen deuten mittelfristig daraufhin, dass die Zügigkeit der GS Glücksburger Weg überschritten wird.
Die Raumkapazitäten am Grundschulstandort sind lediglich für eine Zweieinhalbzügigkeit ausgelegt. Eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit der GS Glücksburger Weg somit nicht möglich. Eine langfristige Entlastung des Grundschulstandortes kann durch eine Anpassung des Grundschuleinzugsbereiches erreicht werden.
Zum bisherigen Einzugsgebiet der GS Glücksburger Weg gehört der Bereich südlich der Melanchthonstraße, mit der Folge, dass die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg die stark befahrene Straße queren müssen. Um zugleich eine Verbesserung der Schulwegsituation zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, diesen Bereich dem Einzugsgebiet der GS Alemannstraße zuzuordnen.
GS Alemannstraße
Die GS Alemannstraße liegt im Westen des Stadtbezirks und beschult im Schuljahr 2015/16 insgesamt 293 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen. Der Grundschulstadtort verfügt über genügend Raumkapazitäten, um die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus dem jetzigen Einzugsbereich der GS Glücksburger Weg aufzunehmen. Die Vierzügigkeit der GS Alemannstraße wird dadurch nicht überschritten. Die GS Alemannstraße ist seit dem 01.08.2010 Ganztagsschule. Insofern werden die Schülerinnen und Schülern auch nach der Neuordnung des Schuleinzugsgebiets in eine Grundschule mit einem Ganztagsschulangebot eingeschult.
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen stellt sich für die GS Alemannstraße wie folgt dar:
Im Zusammenhang mit dem Neuzuschnitt des Grundschuleinzugsbereiches der GS Alemannstraße greift die Verwaltung die Anregung aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List auf, den Zuschnitt des Einzugsbereichs dahingehend zu ändern, dass die Schulkinder aus dem Bereich Wörthstraße/Hagenstraße auf ihrem Schulweg nicht die Vahrenwalder Straße queren müssen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bereich Wörthstraße/Hagenstraße der GS Am Welfenplatz zuzuorden.
GS Am Welfenplatz
Die GS Am Welfenplatz wurde zum Schuljahr 2014/15 als eine dreizügige Grundschule neu gegründet und wird im Schuljahr 2015/16 von 127 Schülerinnen und Schülerin in 6 Klassen in den Jahrgängen 1 und 2 besucht.
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen der 1 - 6-Jährigen für die GS Am Welfenplatz stellt sich wie folgt dar:
Die Raumkapazitäten am Grundschulstandort Am Welfenplatz genügen für eine maximale Anzahl von 78 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang (Dreizügigkeit). Um die Dreizügigkeit der Grundschule künftig nicht zu überschreiten, muss der Zuwachs an Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der GS Alemannstraße in Richtung der GS Am Welfenplatz angepasst werden.
Hier bietet sich eine Änderung des Einzugsbereichs der GS Am Welfenplatz in Richtung der benachbarten GS Johanna-Friesen-Schule an.
GS Johanna-Friesen-Schule
Die Johanna-Friesen-Schule ist eine dreizügige Grundschule im Stadtbezirk Mitte.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wurden in der Grundschule 220 Schülerinnen und Schüler in 11Klassen unterrichtet.
Die Einwohnerzahlen der 1 – 10-Jährigen entwickeln sich in den kommenden Jahren konstant:
Der Grundschulstandort verfügt über genügend Raumkapazitäten, um die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der GS Am Welfenplatz aufzunehmen, zugleich wird die Dreizügigkeit nicht überschritten.
II. Stadtbezirk Südstadt-Bult und Stadtbezirk Mitte
GS Kestnerstraße
Die Grundschule Kestnerstraße ist eine dreieinhalbzügige Grundschule im Norden des Stadtbezirks Südstadt-Bult, d. h. im Durchschnitt können maximal 91 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang beschult werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wurden in der Grundschule insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet.
Die Einwohnerzahlen der 1 – 6-Jährigen entwickeln sich im Vergleich zu denen der 7 – 10-Jährigen in den kommenden Jahren steigend:
Die Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Hannover rechnet für den Stadtteil Südstadt-Bult bis zum Jahre 2020 bei den 0 bis < 3 Jährigen mit einem Anstieg von 6,3 %, bei den 3 bis < 6 Jährigen sogar mit einem Anstieg von 12,3 %.
Selbst unter Berücksichtigung des derzeitigen Anwahlverhaltens für die Grundschule Kestnerstraße deuten sowohl die Entwicklung der Einwohnerzahlen, als auch die Bevölkerungsprognose auf eine mittelfristige Vier- bis Fünfzügigkeit an diesem Grundschulstandort hin. Die Verwaltung rechnet, nicht zuletzt aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der Flüchtlinge im Stadtgebiet, mit einem weiteren Anstieg der Schülerinnen und Schüler in den kommenden Jahren, so auch im Stadtbezirk Südstadt-Bult.
Die Raumkapazitäten am Grundschulstandort Kestnerstraße genügen lediglich für eine Dreieinhalbzügigkeit. Eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Kestnerstraße ist somit nicht möglich.
Eine mittelfristige Entlastung des Grundschulstandorts Kestnerstraße kann durch Anpassung des Grundschuleinzugsbereichs erreicht werden. Ebenfalls wird somit eine gleichmäßige Auslastung der genannten Grundschulstandorte sichergestellt, um flexibler auf kurzfristige Schülerzahlerhöhungen reagieren zu können.
Zur Anpassung des Einzugsbereichs schlägt die Verwaltung eine Änderung in Richtung der GS Johanna-Friesen-Schule vor.
GS Johanna-Friesen-Schule
Die GS Johanna-Friesen-Schule verfügt über genügend Raumkapazitäten, um neben den Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsbereich der GS Am Welfenplatz, auch die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der GS Kestnerstraße zu beschulen. Die Dreizügigkeit wird auch somit nicht überschritten.
GS Otfried-Preußler-Schule
Im Zusammenhang mit der Änderung des Einzugsbereichs der GS Kestnerstraße soll eine Verbesserung der Schulwegsituation für die Kinder im Bereich östlich der Sallstraße erfolgen. Der Bereich soll ab dem SJ 2017/18 der GS Kestnerstraße zugeordnet werden, sodass die Grenze des Einzugsbereichs der GS Kestnerstraße künftig vollständig entlang der Sallstraße verläuft.
Ergebnis:
Die Verwaltung beabsichtigt im Stadtbezirk Vahrenwald-List, im Stadtbezirk Mitte und im Stadtbezirk Südstadt-Bult:
a) einen Neuzuschnitt der Schuleinzugsbereiche von der GS Glücksburger Weg in Richtung GS Alemannstraße und weiter in Richtung GS Am Welfenplatz und GS Johanna-Friesen-Schule, sowie
b) einen Neuzuschnitt der Schuleinzugsbereiche von der GS Otfried-Preußler-Schule zur GS Kestnerstraße und weiter in Richtung Johanna-Friesen-Schule vorzunehmen
und die Schulbezirke zum Schuljahr 2017/18 – aufbauend ab Klasse 1 – zu verändern. Die Änderungen werden in den als Anlage beigefügten Karten detailliert dargestellt.
Die geplante Schuleinzugsgebietsveränderung wurde den Schulleitungen der Grundschulstandorte vorgestellt und gemeinsam mit der Schulplanung der Landeshauptstadt Hannover erörtert.
Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsgebiete sind so gewählt, dass es künftig zu einer gleichmäßigen Auslastung aller Grundschulen kommt. Unzumutbare Schulweglängen werden vermieden.
Die städtische Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover wird entsprechend angepasst.