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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu "Pflaster des Klagesmarktes vor das Neue Rathaus?"
in der Ratssitzung am 31.01.2013, TOP 8.1.
Laut eines Artikels der „Neue Presse“ vom 23. November 2012 stellt das Pflaster des Klagesmarkt nicht nur einen historischen sondern auch biologischen Wert dar - man kann es sogar als Biotop bezeichnen.
In der Änderung des betreffenden Flächenplans, der am 21. November 2012 im Bauausschuss verabschiedet wurde, ist geplant, „das vorhandene Pflaster aus- und samt Fugenmaterial an einem geeigneten Standort wieder einzubauen, . . .“. „Derzeit werde untersucht, ob und wie das umgesetzt werden kann“, so Sprecher Dix.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen muss ein Ort erfüllen, um mit diesem Pflaster versehen zu werden?
2. Ist evtl. beabsichtigt, das Klagesmarktpflaster für den Austausch der Pflasterung vor dem Neuen Rathaus einzusetzen?
3. Wenn ja, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand ist zu rechnen?
Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender
Text der Antwort
Vorbemerkungen:
Im Rahmen der 220. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Mitte/Klagesmarkt sind unter anderem die Umweltbelange geprüft worden. Dabei muss die Pflasterritzenvegetation besonders beachtet werden. In der Drucksache 2581/2012 zur Flächennutzungsplanänderung ist ausgeführt worden, dass es beabsichtigt sei zu prüfen, wie die Pflasterritzenvegetation zu erhalten oder umzusiedeln sei. Als eine zu prüfende Möglichkeit ist dabei benannt worden, dass die Pflastersteine sorgfältig ausgehoben werden, Erde und Samen gesichert und zwischengelagert und später eine Umsiedlung an einen anderen Standort erfolgen könne. Der Ausbau der Pflasterfläche mit Steinen
und Fugenmaterial sowie ein vollständiger Wiedereinbau an anderer Stelle war und ist nicht vorgesehen und ist auch technisch 'nicht möglich. Einzig praktikable Lösung ist, dass das mit Pflanzensamen durchsetzte Fugenmaterial durch Auskratzen geborgen und an anderer Stelle im Stadtgebiet wieder ausgebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund beantworten wir die Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Voraussetzungen muss ein Ort erfüllen, um mit diesem Pflaster versehen zu werden?
Antwort: Die Anfrage geht davon aus, dass das auf dem Klagesmarkt vorhandene Pflastermaterial einen biologischen Wert hätte und ein Biotop darstellen würde. Die Pflastersteine alleine stellen jedoch noch kein Biotop dar, vielmehr trägt die Gesamtsituation des Vegetationsstandortes dazu bei, dass sich eine Pflasterritzenvegetation bilden kann. Zur Gesamtsituation gehören neben dem Pflastermaterial auch eine starke Besonnung, breite Fugen sowie eine regelmäßige Verdichtung durch eine Befahrung der Flächen.
Frage 2: Ist eventuell beabsichtigt, das Klagesmarktpflaster für den Austausch der Pflasterung vor dem Neuen Rathaus einzusetzen?
Antwort: Es ist nicht beabsichtigt, die Trammplatzumfahrt vor dem Neuen Rathaus mit dem Klagesmarktpflaster herzustellen. Das Erscheinungsbild der Umfahrt soll erhalten bleiben. Daher wird die Fahrbahn wieder mit Grauwacke und einem engen Fugenbild gepflastert. Die Arbeiten sind bereits beauftragt und werden im Frühjahr 2013 ausgeführt. Das Pflastermaterial vom Klagesmarkt hat ein anderes Erscheinungsbild als die Grauwacke am Rathaus. Das Material vom Klagesmarkt steht derzeit auch noch nicht zur Verfügung, da der Klagesmarkt bis Anfang Mai als Parkplatz und für Veranstaltungen genutzt wird.
Frage 3: Wenn ja, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand ist zu rechnen?
Antwort: Da das Klagesmarktpflaster nicht zum Einsatz kommt, erübrigt sich die Antwort.
(Bodemann)
Stadtbaurat