1. eine Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, in welchen schulischen Bereichen die Landeshauptstadt Hannover bereits mit Angeboten, Projekten und Kooperationen unterstützend tätig ist und wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind,
· das antragsberechtigte Schulen identifiziert, deren Schülerschaft
o ein überwiegend niedriges Kompetenzniveau in der deutschen Sprache,
o einen überproportional hohen Anteil an sonderpädagogischem und grundsätzlichem Förderbedarf,
o einen überdurchschnittlich hohen Anteil an einkommensschwachen Familien,
o einen nennenswerten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die schulfernes, bzw. schulverweigerndes Verhalten zeigen, vor höheren Herausforderungen stehen, als andere Schulen, aufweist,
· das eine Vereinbarung beinhaltet, wie und welche gemeinsam von Schule und Stadt definierten Ziele erreicht werden sollen
· und wie die Erreichung der vereinbarten Ziele kurz-, mittel- und langfristig überprüft werden kann,
3. das Konzept sowie eine Übersicht über den daraus abzuleitenden Ressourceneinsatz bis spätestens Ende März 2018 vorzulegen.