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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Burgwedeler Straße"
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0151 / 2022 - Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit /
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit dem 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll eine im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes dargestellte Trassenführung für die Hauptverkehrsstraße Burgwedeler Straße herausgenommen und die Straßenführung zukünftig entsprechend ihrer bisherigen Lage dargestellt werden.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 31. März 2022 beschlossene Entwurf der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 14.04.2022 bis 13.05.2022 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 28.04 / 29.04.2022 bis 02.06.2022 statt.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15
Hannover / 02.11.2022