Drucksache Nr. 2831/2017:
Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“

Inhalt der Drucksache:

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2831/2017
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Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“

Antrag,

Der Rat möge die in Anlage 1 dargestellten neuen Förderbausteine bzw. Anpassungen an bestehende Förderbausteine des Förderprogramms Kraft-Wärme-Kopplung (Beschlussdrucksache Nr. 1287/2013) beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei allen kommunikativen Maßnahmen und bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Fernwärme und Blockheizkraftwerken werden soweit wie möglich Gender-Aspekte berücksichtigt.

Kostentabelle

Das Förderbudget in Höhe von 350.000 € jährlich ist im Teilhaushalt 67 unter Zuwendungen veranschlagt. Die Änderung der Förderkriterien hat keinen Einfluss auf das Gesamtbudget.

Begründung des Antrages

Die „energetische Quartiersentwicklung“, das Förderprogramm zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Hannover, wurde mit Haushaltsbegleitantrag zum Haushaltsplan 2013 für fünf Jahre beschlossen. Gemäß der Beschlussdrucksache Nr. 1287/2013 vergibt die LHH seit 2013 Fördermittel für Maßnahmen, die dem Ausbau der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Fernwärme dienen. Mittel in Höhe von 750.000,00 € (inkl. Personal- und Sachkosten) standen bis 2016 jährlich zur Verfügung. Laut HSK IX wurde die Förderung ab dem Jahr 2017 auf 350.000,00 € reduziert.

Mit Änderungsantrag gemäß §34 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zur DS 1685/2016 Haushaltsplan 2017/2018 Ergebnishaushalt wird das Förderprogramm „Energetische


Quartiersentwicklung“ fortgeschrieben. Für dieses städtische Förderprogramm stehen weiterhin jährlich 350.000,00€ zur Verfügung.

Gemäß Vereinbarung über die Umsetzung eines KWK-Förderprogramms der LHH durch enercity, wird das Programm von proKlima abgewickelt. Wie auch in den letzten Jahren wurde das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit proKlima und unter Einbeziehung weiterer ExpertInnen weiterentwickelt. Die neuen Förderbausteine bzw. Anpassungen an bestehende Förderbausteine sind in der Anlage aufgeführt und farblich hervorgehoben. Die wesentlichen Änderungen zur Aktualisierung des Förderprogramms sind:

Neue Förderkomponenten

· Mieterstrom: Zur Markteinführung von Mieterstrommodellen soll ein Förderanreiz für die erforderliche Messtechnik und das Abrechnungssystem gegeben werden. Sowohl die zusätzlichen messtechnischen Installationen als auch der administrative Aufwand stellen Hürden bei der Einführung und Abrechnung von Mieterstrom dar.

· Energiekonzepte für Quartiere: Für Energiekonzepte mit dem Langfristziel Klimaneutralität ist es zunehmend wichtig, nicht nur Einzelgebäude sondern ganze Quartiere in die Betrachtung einzubeziehen. Der regionale Ausgleich von Lastschwankungen in Strom- und Wärmenetzen, die Glättung von Lastspitzen und saisonale Speicherung sind Fragestellungen, die im Gebäudeverbund auf Quartiersebene zu lösen sind. Die zugehörigen Planungsleistungen zur Entwicklung nachhaltiger Versorgungskonzepte sollen anteilig gefördert werden.


Anpassungen von Fördersätzen
· Nah- und Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung: Pauschalierung der Fördersätze zur verbesserten Kundenverständlichkeit (bisher: Ermittlung auf Basis Wirtschaftlichkeitsberechnung)
· BHKW-Förderung: Pauschaler Fördersatz in Höhe von 5.000 EUR zur Vereinfachung und Berücksichtigung der geänderten Bundesförderkulisse
Anpassungen von Förderanforderungen
· Wärmenetz-Förderung im Quartier: Die bisherige Förderung „KWK-Ausbau im Quartier“ wird auf Wärmenetze mit einer Mindesteinspeisung durch Solaranlagen/Wärmepumpen erweitert.
· Betriebskostenneutralität: Der mit der Wärmelieferverordnung eingeführte Maßstab der Betriebskostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung berücksichtigt die Interessen der Mieter und soll zukünftig im Zuge der Förderung geprüft werden.
67.11 
Hannover / 20.11.2017