Drucksache Nr. 2818/2007:
Anerkennung und Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Lönneberga & Langstrumpf"e.V.

Inhalt der Drucksache:

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2818/2007
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Anerkennung und Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Lönneberga & Langstrumpf"e.V.

Antrag,

  • den Verein " Lönneberga & Langstrumpf" e.V. als Träger einer Krippengruppe in Hannover-Döhren, Querstr.31, anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.01.2008, laufende Beihilfen für eine Krippengruppe mit max. 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1,5 - 3 Jahren in ganztägiger Betreuung auf Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und - beiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen89.200,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an Dritte8.000,00 €4645.901/988400Kalkulatorische Kosten640,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt8.000,00 € Ausgaben insgesamt89.840,00 € 
Finanzierungssaldo-8.000,00 € Überschuss / Zuschuss-89.840,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und den Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Döhren/Wülfel besteht ein Bedarf an Krippenplätzen. Durch die geplante Krippengruppe des Vereins "Lönneberga & Langstrumpf" e.V. wird es möglich, weitere Plätze für den Altersschwerpunkt der unter 3-Jährigen anzubieten.
Entsprechend der geplanten Nutzung werden die notwendigen Umbaumaßnahmen von seiten des Vereins mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse, Spenden und in Eigenleistung vorgenommen.

Durch die zusätzliche Krippengruppe wird dem geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Der Träger hat seine Planungen am 05.10.2007 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt. Die Kommission sprach eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss aus.
Mit dem Nds. Kultusministerium fand eine Vorbesprechung statt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.



Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 89.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Darüber hinaus wird dem Verein ein Investitionszuschuss von 8000,00 € gewährt.

Der Betriebsbeginn soll zum 01.01.2008 erfolgen.




51.4 
Hannover / 14.11.2007