Drucksache Nr. 2817/2007:
Förderung einer Krippengruppe im Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) im Försterkamp 5 , Hannover-Bemerode ( Kronsberg)

Inhalt der Drucksache:

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2817/2007
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Förderung einer Krippengruppe im Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) im Försterkamp 5 , Hannover-Bemerode ( Kronsberg)

Antrag,

zu beschließen,
  • ab dem 01.10.2007 der AWO für die Krippengruppe (1,5 - 3 Jahre) mit max. 15 Ganztagsplätzen Beihilfen im Sach- und Personalkostenbereich auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren und darüber hinaus
  • einen Mietkostenzuschuss in Höhe von max. 664,68 € mtl. - analog der Finanzierung von Elterninitiativen - zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen80.000,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt80.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-80.000,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Da die Anmietung der Krippengruppe über die AWO erfolgt, wird ein Mietkostenzuschuss analog der Fördervoraussetzungen für Elternninitiativen und Vereine abweichend vom BKE gewährt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode besteht auch am Kronsberg ein Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Frei gewordene Räumlichkeiten im Wohnkomplex der Firma Gundlach GmbH &Co im Försterkamp, haben bei dieser die Idee entstehen lassen, eine Krippengruppe an diesem Standort unterzubringen. Die Nachfrage an Krippenplätzen im näheren Umfeld bestätigte diesen Gedanken.
Entsprechend der geplanten Nutzung wurden vom Investor alle erforderlichen Baumaßnahmen im Innen- sowie Außenbereich vorgenommen.
Für die Betriebsführung der Einrichtung hat die Firma Gundlach mit Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. einen anerkannten und renommierten Träger von Kindertageseinrichtungen vorgesehen.
Die Vorbereitung der Räumlichkeiten erfolgte bereits in enger Abstimmung zwischen dem Investor und der AWO. Diese hat als Eigenleistung die Einbauten und Erstbeschaffung an Mobiliar mit eingebracht.

Durch das zusätzliche Krippenangebot wird dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Die Finanzierung der Gruppe im Bereich der Sachkosten und der Personalstunden basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (Nds. KiTaG). Darüber hinaus wird dem Träger ein Mietzuschuss von max. 664,68 € mtl. zur Verfügung gestellt, da die Räumlichkeiten von der AWO angemietet wurden.

Eine Betriebserlaubnis für die Einrichtung ist seitens des Kultusministeriums bereits erteilt worden.


51.4 
Hannover / 14.11.2007