Drucksache Nr. 2816/2017 N1:
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 05.04.2018: Verwaltungsausschuss: 9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 26.04.2018: Ratsversammlung: In Abwesenheit von Ratsherrn Hofmann 32 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2816/2017 N1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Neufassung wegen Änderung der Anlage 1, die Drucksache,wurde bereits im AJHA am 26.02.2018 beschlossen

Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)

Antrag,

zu beschließen, den nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen der Förderung der Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes Hannover e.V. (SJR) zuzustimmen:

Ab dem 01.01.2018 gelten die „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ vom 01.07.2013 mit folgenden Änderungen:
1. Nr. 2.1.3, erster Satz der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Der Antrag auf Förderung für das Folgejahr ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu stellen. (Anlage 1)
Nr. 2.2.1 der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Finanzierungsart ist die Anteilsfinanzierung. (Anlage 1)
2. Nr. 2.2.2 der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Anerkannt werden ab dem 01.01.2018 Personalkosten einer Vollzeitstelle mit der Entgeltgruppe E09 Stufe 6 TVöD bis zu einer Höhe von 64.897 € (Maximalbetrag). Hiervon können wegen der Höhe des Haushaltsansatzes lediglich 90 % gefördert werden (DS 2081 N1/2015, Anlage 2).
Alternativ wird auch die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer Vollzeitstelle mit 90 % eine 9/10-Stelle mit 100 % zu bezuschussen. Bei 9/10-Stellen gilt die anteilige Höchstgrenze von 58.407 € (DS 0676/2016, Anlage 3).



Die Personalkosten für die Geschäftsstellenleitung des Stadtjugendringes Hannover e. V. sind ebenso durch den Maximalbetrag begrenzt und werden ab dem 01.01.2018 mit einem Anteil von 100% gefördert.
Tarifsteigerungen werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 01.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.

3. Sollte der Haushaltsansatz für die Förderung von 90% bei einer Vollzeitstelle oder zu 100 % bei einer 9/10-Stelle nicht ausreichend sein, kann sich der Fördersatz einheitlich für alle Träger mit Ausnahme des Stadtjugendrings verringern. Die Träger werden über eine mögliche Änderung zeitnah informiert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden sowohl weibliche als auch männliche Mitarbeiter/innen gefördert. Die Angebote der Jugendverbände und des Stadtjugendringes richten sich generell an beide Geschlechter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen das Ziel, Mädchen und Jungen in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sollen spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mädchen und Jungen gerecht zu werden.

Kostentabelle

Die Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.051.083 € stehen in 2018 im Teilhaushalt 51 beim Produkt 36201 (Kinder- und Jugendarbeit) zur Verfügung. Der Anteil für die Zuwendung zu den Personalkosten beträgt 849.936 €.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung wurde zu den Haushaltsplanberatungen 2015 (Zusatzantrag Nr. H-160/2015 zur DS 1700/2014, Anlage 4) beauftragt, die im Zuwendungsverzeichnis unter Ziffer 8.2.1. veranschlagten Personal- und Sachkosten so auf alle Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes zu verteilen, dass alle mit demselben Prozentsatz gefördert werden und nicht wie bisher zum Teil mit 75% und zum Teil mit 100%. Der Beschluss hatte zum Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Die Verwaltung hat die bestehende Regelung im Jahr 2015 noch beibehalten, für die Jahre 2016 und 2017 aber ein geändertes Verfahren vorgeschlagen und umgesetzt. Im Rahmen des Prozesses der Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit des Stadtjugendringes Hannover sollte eine endgültige Lösung der Förderung der Personalkosten erarbeitet und in einer Beschlussdrucksache vorgestellt werden (Drucksache 2081 N1/2015, Anlage 2). Dies wird jedoch bis zum 31.12.2017 nicht umgesetzt werden können.

Ab 01.01.2018 sollen daher folgende im Antrag benannte Regelungen gelten:

1. Der Antrag auf Förderung für das Folgejahr ist aufgrund einer gesteigerten Anzahl von Zuwendungsanträgen, der Eingabe und Pflege der Zuwendungsdatenbank und der verringerten Bearbeitungszeit bei der Prüfung und Eingabe im Rahmen von Doppelhaushalten in der Landeshauptstadt Hannover bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu stellen. Finanzierungsart ist die Anteilsfinanzierung gemäß der Verwaltungsvorschriften Nr. 2.2.1 zu § 44 Landeshaushaltsordnung.






2. Anstelle des Bundesangestelltentarifs (BAT) wird der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) zugrunde gelegt. Zur Berechnung des Maximalbetrages der Personalkosten (64.897 €) wurde seitens des Fachbereiches Personal der Landeshauptstadt Hannover vom Durchschnittsbetrag einer fiktiven Mitarbeiterin/einem fiktiven Mitarbeiter in der Entgeltgruppe E 09 Stufe 6 TVöD in Vollzeit ausgegangen. Die wie vorstehend ermittelten Personalkosten können wegen des geringen Haushaltsansatzes in 2018 nur mit einem Anteil von 90% bei einer Vollzeitstelle oder zu 100 % bei einer 9/10-Stelle gefördert werden.
Im Laufe des Jahres werden vier Auszahlungen geleistet. Zum 15.02., 15.05. 15.08 und 15.11. des Jahres wird jeweils ein Viertel von 90% des Maximalbetrages ausgezahlt. Nach Abschluss des Förderungsjahres benötigt die Stadt Hannover von den Trägern eine Gehaltsbescheinigung der beschäftigten Mitarbeiter/innen. Dann wird der Maximalbetrag mit der Gehaltsbescheinigung verglichen. Liegen die vom Träger tatsächlich gezahlten Personalkosten über dem Maximalbetrag, so hat der Träger den Unterschiedsbetrag zwischen den seitens der Landeshauptstadt Hannover bereits gezahlten Abschlägen und den Personalkosten aus eigenen Deckungsmitteln aufzubringen. Liegen die vom Träger tatsächlich gezahlten Personalkosten unter dem Maximalbetrag, werden 90% der tatsächlich gezahlten Personalkosten anerkannt und der überzahlte Betrag zurückgefordert.
Die aufgezeigten Alternativen zur Bezuschussung der Personalkosten der hauptberuflichen Mitarbeiter/innen bedeuten für die Träger, dass sie entweder 10 % der Personalkosten ihrer hauptberuflichen Mitarbeiterin/ihres hauptberuflichen Mitarbeiters selbst finanzieren müssen oder die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter nur zu einem geringeren Stundenanteil beschäftigen können, die Personalkosten aber zu 100 % finanziert bekommen.

Laut Richtlinie können die Träger auch mehrere hauptberufliche Mitarbeiter/innen beschäftigen. In dem Fall werden nur die anteiligen Personalkosten bezogen auf eine Vollzeit- oder 9/10-Stelle berücksichtigt.
51.5 
Hannover / 19.03.2018