Drucksache Nr. 2809/2012:
Bebauungsplan Nr. 1660, Am Hohen Ufer/Roßmühle
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
 
2809/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1660, Am Hohen Ufer/Roßmühle
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1660 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs.1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle


Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen Kosten durch die Veränderung des öffentlichen Raumes (siehe hierzu Anlage 2 zur Drucksache: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1660, Abschnitt 5 - Kosten für die Stadt -). Durch den Verkauf der städtischen Flächen, auf denen mit dem vorliegenden Bebauungsplan Baurechte für die allgemeinen Wohngebiete geschaffen werden, ist mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Drucksache erstellt. Die Kosten für die Verlegung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover (VHS) sind haushaltsrechtlich abgesichert (siehe hierzu DS 0242/2011 "Verlegung des Hauptstandortes der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover").

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1660 hat vom 5. Oktober bis 5. November 2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 2.2 Bauland, 3.3 Wasserwirtschaftliche Belange und 3.5. Altlasten ergänzt und aktualisiert.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist dieser Drucksache unverändert als Anlage 3 beigefügt.


Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11 
Hannover / 04.12.2012