Informationsdrucksache Nr. 2809/2007:
Koordination der städtischen Förderprogramme zur Gewaltprävention

Inhalt der Drucksache:

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2809/2007
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Koordination der städtischen Förderprogramme zur Gewaltprävention

Die Landeshauptstadt Hannover verfügt in den Fachbereichen Jugend und Familie, Bibliothek und Schule sowie Sport und Eventmanagement über verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Angeboten und Maßnahmen zur Prävention im Umgang mit Gewalt. Damit die in diesem Zusammenhang initiierten und geförderten Aktivitäten und Projekte besser aufeinander abgestimmt werden, wurde im Auftrag der Lenkungsgruppe Jugend und Bildung federführend durch den Fachbereich Jugend und Familie eine Konzeption entwickelt und die Aufgaben der bereits bestehenden verwaltungsinternen Arbeitsgruppe "Prävention von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen" wie folgt ergänzt.

Die Arbeitsgruppe "Prävention von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen" (AG Gewaltprävention) wurde Anfang 1999 eingerichtet. Anlass war der Untersuchungsbericht „Sicherheit und Prävention von Kriminalität und Gewalt in Hannover - Rahmenbedingungen, Handlungsansätze- und Möglichkeiten kommunalen Handelns“ - vorgelegt vom Referat für Stadtentwicklung als Informationsdrucksache Nr. 1956/98 in den Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss und den Schulausschuss.

Die Initiative zur Gründung der AG Gewaltprävention erfolgte durch den Fachbereich Jugend und Familie. Neben den zum Themenfeld Gewaltprävention im Fachbereich Jugend und Familie tätigen Bereichen und Sachgebieten sind das Sachgebiet Integration und Agenda 21, der Bereich Schulplanung und der Bereich Stadtentwicklung sowie zukünftig auch der Fachbereich Sport und Eventmanagement in der AG Gewaltprävention vertreten.







Allgemeine Leitziele

Der Umgang mit dem Thema Gewaltprävention erfolgt zukünftig unter der Berücksichtigung folgender Leitziele:

1. Gewaltprävention ist eine gesamtgesellschaftliche und somit auch gesamtstädtische Aufgabe mit dem Ziel der Förderung eines gewaltfreien Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen in der Stadt Hannover.
2. Die im Rahmen der Gewaltprävention entwickelten Konzepte, Maßnahmen und Projekte tragen dazu bei, Gewalt als eine in der Gesellschaft erlernte Form der Auseinandersetzung abzubauen und die Entwicklung von Gewaltbereitschaft zu verhindern. Voraussetzung hierfür sind das Erkennen und Benennen von Gewalt sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Ausübung von Gewalt.
3. Die Herstellung von Chancengleichheit und der Abbau sozialer Ausgrenzung sind wesentliche Bestandteile der Gewaltprävention. Das Erlangen von sozialen Schlüsselkompetenzen und die damit verbundene Stärkung des Selbstbewusstseins insbesondere von Kindern und Jugendlichen sind eine wesentliche Strategie zur Vermeidung von Gewalt.
4. Im Rahmen des Gender Mainstreaming werden bei der Entwicklung aller Konzepte, Projekte und Maßnahmen die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse, Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang arbeiten alle am Thema Gewalt- bzw. Kriminalprävention beteiligten städtischen Fachbereiche und Dienste zusammen und stimmen ihre Aktivitäten
u. a. in der AG Gewaltprävention aufeinander ab. Dabei wird die jeweilige Fachlichkeit respektiert und integriert sowie die Vielfalt gewaltpräventiver Ansätze ausdrücklich unterstützt.


Zusammenarbeit der Fachbereiche Jugend und Familie, Bibliothek und Schule und Sport und Eventmanagement

Die bestehende AG Gewaltprävention wird durch den Fachbereich Sport und Eventmanagement erweitert und arbeitet zukünftig als zentrales Koordinationsgremium. Neben den Fachbereichen Jugend und Familie, Bibliothek und Schule sowie Sport und Eventmanagement sind in der AG die Bereiche Integration und Agenda 21, Stadtentwicklung und die KKP/Geschäftsstelle vertreten.

Die Fachbereiche haben zur Zusammenarbeit folgende Verabredungen getroffen:

- Über die Antragstellung und Mittelvergabe erfolgt vorab eine gegenseitige Information und ggf. Abstimmung.
- Durch Absprachen und gegenseitige Information soll eine gezielte Mischfinanzierung gefördert werden.
- Es erfolgt eine gegenseitige Vermittlung und Information von fachlich qualifizierten Anbietern im Bereich Gewaltprävention.
- Es werden gemeinsame Schwerpunkte und modellhaft standortbezogene Kooperationsprojekte entwickelt und umgesetzt (siehe Schwerpunkte 2008).
- Die AG bearbeitet das Thema Gewaltprävention verwaltungsintern bis zur gemeinsamen Auswertung der Projekte.
- Als Förderkriterien werden gemeinsame Qualitätsmerkmale und Qualitätsstandards entwickelt.
- Es erfolgt eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Jugendsportzentrums.
- Zur Information über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gewaltprävention wird ein gemeinsames Informationspapier erstellt.
Um die gezielte Förderung der unterschiedlichen Arbeitsfelder (Schule, Jugend, Sport) zu gewährleisten, bleiben die jeweiligen Fördermittel den Fachbereichen zugeordnet. Der Einsatz der Mittel erfolgt unter folgenden Voraussetzungen und Zielsetzungen:

- Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und –intervention
- Erprobung neuer sowie Fortsetzung und Weiterentwicklung bestehender erfolgreicher Handlungsansätze der Gewaltvermeidung in den Bereichen Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Migration/Integration
- Einsatz von Mitteln zur Verminderung von Gewaltbereitschaft in der Schule und im schulischen Umfeld bei Projekten im Schulbereich, sowie zum Erlernen friedlicher Konfliktlösungsstrategien, Sozialtrainings und der Stärkung des Gemeinschaftssinns
- Gezielte Förderung der fachlichen Entwicklung der Jugendabteilungen in den Vereinen im Sportbereich. Spezifische Gewaltpräventionsprojekte bilden keinen genau definierten Anteil an der Gesamtförderung.

Handlungsfelder der Gewaltpräventionsmaßnahmen sind:

Streitschlichtung und Konfliktlösung - Selbstbehauptung und Sozialkompetenz – Qualifikation von Multiplikatoren und Mediatoren – Zielgruppenspezifische Angebote für Mädchen, Jungen und Migranten – Kooperationsprojekte Jugendhilfe/Schule
Seit 2007 besteht im Fachbereich Bibliothek und Schule ein besonderer Schwerpunkt in der Förderung von Projekten der Gewaltprävention durch Sport und durch Musik.


Richtlinien und Vergabekriterien

Die Mittel werden nach folgenden Vergabekriterien vergeben:

Fachbereich Jugend und Familie:
Voraussetzung ist die Kooperation verschiedener Einrichtungen und Institutionen unter der Prämisse einer zielgruppenspezifischen, pädagogischen Ausrichtung in Zusammenarbeit mit bestehenden oder aufzubauenden Netzwerken auf sozialräumlicher Ebene.
Die beabsichtigten Projektziele müssen in einem Antrag ausführlich dargestellt werden. Nach Abschluss der Projektphase müssen die antragstellenden Institutionen einen auswertenden Ergebnisbericht vorlegen.
Die Höhe der Gesamtfördermittel beträgt z. Zt. 50 000 Euro jährlich.
Die Einzelprojekte werden in die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung eingebracht. Für den Jugendhilfeausschuss wird ein jährlicher Leistungsbericht erstellt.

Fachbereich Bibliothek und Schule:
Gefördert werden unterschiedliche Aktivitäten und Projekte zur Gewaltprävention, deren inhaltlichen Aspekte auf die pädagogischen Zielsetzungen und das Gesamtprogramm der schulischen Arbeit ausgerichtet sind. Die Mittel müssen mit Angabe der Projektziele beantragt werden. Bei umfangreicheren Vorhaben können die Schulen Drittmittel beantragen.
Die Höhe der Gesamtfördermittel beträgt seit 2007 95.000 Euro jährlich
(vorher 45.000 Euro jährlich).
Der Schulausschuss wird jährlich informiert.


Fachbereich Sport und Eventmanagement:
Förderungswürdig sind Sportvereine mit mehr als 50 Mitgliedern und einem Jugendanteil von mindestens 10 %. Die Vereine und Verbände müssen Mitglied im Stadtsportbund Hannover sein. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach den Grundsätzen der Sportförderung der Landeshauptstadt Hannover durch den Stadtsportbund Hannover e.V. Gefördert werden nur solche Projekte, die nicht bereits aus anderen Mitteln der Landeshauptstadt Hannover mitfinanziert werden. Eine Ausnahme bilden Mittel aus den Stadtbezirksräten.
Es werden Jugendsportprojekte verschiedenster Art gefördert, z.B. Kooperation der Vereine mit Jugendverbänden und Schulen, der Aufbau neuer Sportangebote, Gewaltprävention und die Integration bestimmter Zielgruppen.
Der Etat beträgt für alle Jugendförderprojekte im Sportbereich 100 000 Euro. Der Anteil von expliziten Gewaltpräventionsprojekten ist dabei nicht vorgegeben.
Jährlich wird dem Sportausschuss eine Drucksache über die Verwendung der Mittel vorgelegt.


Fachbereichsübergreifende Themenschwerpunkte zur Gewaltprävention 2007/2008

Unter Mitwirkung aller beteiligten Fachbereiche hat die AG Gewaltprävention am 7. und 8. November 2007 Gewaltpräventionstage im Cinemaxx Hannover durchgeführt. An beiden Tagen wurden Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Hannover Spielfilme vorgeführt, die sich mit dem Thema Gewalt und Vermeidung von Gewalt und Gewaltprävention beschäftigen. Im Foyer des Kinos wurde ein Infomarkt durchgeführt, auf dem sich verschiedene Einrichtungen, freie Träger und Sportvereine die zu dem Thema Gewaltprävention arbeiten präsentierten und für Informationen zur Verfügung standen. Gleichzeitig wurden die Schülerinnen und Schüler in Form von interaktiven Spielen zur Auseinandersetzung mit dem Thema Alltagsgewalt aufgefordert.

Die AG hat vereinbart, für das Jahr 2008 den Schwerpunkt auf das Thema Gewaltprävention durch Sport zu legen. Sport dient in diesem Zusammenhang nicht nur als körperliche Ertüchtigung, sondern soll durch Förderung sozialer Schlüsselkompetenzen das Selbstbewusstsein steigern, das Erkennen persönlicher Potenziale und Ressourcen fördern und zur Entwicklung sozialer Verantwortung beitragen.

Die Umsetzung des Schwerpunktthemas wird insbesondere durch die Entwicklung von drei Modellprojekten erfolgen, in denen ein besonderer Fokus auf die Kooperation von Schule, Sport (Sportvereine) und Jugendarbeit gelegt wird. Im Rahmen des Jugendsportzentrums, des Niedersächsischen Kooperationsprojekts (NIKO) in Stöcken und eines neu zu initiierenden Modellprojekts von „Fit und Fair in Linden“ sollen Konzepte, Projekte und Maßnahmen sowie Kooperationsvereinbarungen zwischen den örtlichen Jugendhilfeeinrichtungen, Sportvereinen und Schulen bis Mitte 2008 entwickelt werden. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird anschließend ab dem Schuljahr 2008/2009 erfolgen.









Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gemäß dem innerhalb des Konzeptes beschriebenen Leitziel werden im Rahmen der Gewaltprävention bei der Entwicklung aller Konzepte, Projekte und Maßnahmen die Auswirkungen auch die unterschiedlichen Lebensverhältnisse, Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, wie auch von Männern und Frauen, werden in der Entwicklung der Maßnahmen spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen. Die im Rahmen der Gewaltprävention zu fördernden Projekte verfolgen das Ziel, Mädchen und Jungen bzw. junge Männer und Frauen in ihrer Persönlichkeit und ihrem  Selbstbewusstsein zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.5 /42.5/52
Hannover / 13.11.2007