Drucksache Nr. 2808/2018:
Vergabe der Konzession für
die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2808/2018
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Vergabe der Konzession für
die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover

Antrag,

der Vergabe der Konzession für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover an die enercity AG zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur betrifft alle Geschlechter gleichermaßen.

Kostentabelle

Die Investitionskosten und alle Kosten des Betriebs bis hin zum Rückbau der gemäß der Konzession aufzubauenden und zu betreibenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover trägt die enercity AG.

Begründung des Antrages

Aufgrund der Drucksachen Nr. 0607/2016, 3172/2017 und 0298/2018 hat die Verwaltung zur Vergabe einer Konzession für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover ein europaweites Vergabeverfahren in Form eines sogenannten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung (bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb, einer indikativen Angebotsphase, Bieterverhandlungen und einer finalen Angebotsphase) durchgeführt. Dabei wurde sie rechtlich beraten von der darin erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, Berlin.

Ergebnis des Verfahrens ist die Vergabe der Konzession mit dem alleinigen Recht zur Aufstellung und zum Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet von Hannover an die enercity AG, Ihmeplatz 2, 30449 Hannover. Die enercity AG erfüllte (neben anderen Bewerbern) alle Kriterien des Teilnahmewettbewerbs. Wesentliche Voraussetzungen waren dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Erfahrung im Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs wurden drei Unternehmen in das weitere Verhandlungsverfahren aufgenommen. Nur die enercity AG war jedoch bereit, ein indikatives Angebot für die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen abzugeben, ohne dass die Stadt Hannover hierfür eine Vergütung zahlt. Es wurden daher auch nur mit der enercity AG Bieterverhandlungen geführt.

Bereits das indikative Angebot der enercity AG enthielt ein gut ausgearbeitetes und in sich schlüssiges Bieterkonzept, das insbesondere hinsichtlich der vorab bekannt gemachten Bewertungskriterien und der vorläufigen Standortplanung überzeugte. In der nachfolgenden Verhandlung und dem finalen Angebot wurden die Positionen noch weiter präzisiert.

Mit dem Vertrag zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen, der dem finalen Angebot der enercity AG zugrunde liegt, werden folgende Kernpunkte erfüllt:






1. Die enercity AG verpflichtet sich zur Aufstellung und zum Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen mit insgesamt 480 Ladepunkten in Hannover bis zum 31.12.2020 auf ihre Kosten. Dabei dürfen bei Zuschlagserteilung die bereits im Stadtgebiet vorhandenen Ladepunkte der enercity AG auf die Gesamtzahl angerechnet werden, wenn sie den technischen Anforderungen der Konzessionsausschreibung entsprechen. Mindestens 30 der Ladepunkte werden schon 2020 Gleichstrom-Schnellladepunkte mit mindestens 50 kW Leistung sein.
2. Der Bau der Ladeeinrichtungen erfolgt bevorzugt auf halb-öffentlichem Gelände. Soweit die enercity AG den Bedarf im unmittelbaren Umkreis von 500 m fußläufig nicht auf halb-öffentlichen Gelände decken kann, gewährt die Stadt der enercity AG das Sondernutzungsrecht, im öffentlichen Raum Ladeeinrichtungen zu errichten.

3. In jedem Stadtbezirk werden mindestens zwei Ladeeinrichtungen betrieben, nach Möglichkeit eine in jedem Stadtteil. In bis zu sechs Stadtbezirks-Workshops mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern werden Realisierungsvorhaben vorgestellt und Fragen geklärt.

4. Orte mit hohem Besucheraufkommen z. B. an den Herrenhäuser Gärten, am Zoo, am Tiergarten usw. werden ebenso bedient wie ein nachgewiesener Bedarf der Bevölkerung (z. B. drei oder mehr Elektrofahrzeug-Besitzer*innen ohne eigene Lademöglichkeit in einer Nachbarschaft).

5. Die Tarifgestaltung im öffentlichen Raum sieht verbrauchsbasierte und zeitbasierte Komponenten vor. Geplant sind anfangs Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für das Normalladen bzw. 45 Cent für Schnellladen mit Gleichstrom. In den ersten zweieinhalb Stunden Standzeit beträgt der Zeittarif 1,00 Euro (Normalladen) bzw. 1,50 Euro je Stunde (Schnellladen). Danach erhöht sich die Zeitkomponente auf 5,00 Euro je Stunde. Sie ist zwischen 20.00 Uhr und 9.00 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt.






6. Die Ladeinfrastruktur wird mindestens bis zum 31.12.2026 betrieben. Danach verlängert sich der Konzessionsvertrag um jeweils zwei Jahre, wenn der Konzessionsvertrag nicht gekündigt wird.

7. Die Wort-Bild-Marke „Hannover stromert“ ist auf allen Ladeeinrichtungen, die im Rahmen der Konzession betrieben werden, sichtbar. Die Gestaltung der Ladesäulen entspricht hinsichtlich der Farbgebung den Vorgaben der Stadtgestaltung.
67.11 
Hannover / 27.11.2018