Antrag Nr. 2805/2015:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2419/2015 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2805/2015 (Originalvorlage)
2419/2015 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2419/2015 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss)

Antrag:

Das Gremium möge beschließen:

Der Bebauungsplan Nr. 1024 (2. Änderung) wird dahingehend verändert, dass

1. das Kantinengebäude mit der möglichen Nutzung als Kita erhalten bleibt.

2. der auf dem Gelände vorhandene, ökologisch wertvolle Teich erhalten bleibt.

3. im nördlichen Teil des Plangebietes als Ausgleich für dadurch verlorengehende Wohnfläche eine Bebauung mit ebenfalls bis zu 4 Geschossen ermöglicht wird.

4. im Plangebiet das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Baugrundstücken zur Versickerung gebracht wird.

5. im Plangebiet die Dachflächen der Neubauten als ökologisch vorteilhafte Gründächer ausgeführt werden.

6. die Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen im Plangebiet ausschließlich über die Lathusenstraße geregelt wird.

Begründung:

Durch Beschränkung der Bebauung direkt nördlich des umzubauenden Bestandsgebäudes auf die östliche Hälfte der Fläche (im Wesentlichen auf die Fläche des jetzt vorhandenen Parkplatzes) kann der laut BUND-Stellungnahme vom 5.6.2015 ökologisch wertvolle Teich erhalten und das vorhandene ehemalige Kantinengebäude weiter als Kita genutzt werden. Dies erspart, wie bisher vorgesehen, die Neueinrichtung einer Kita im weiteren Bauverlauf. Zudem wird die Gefahr der Verschattung der nur dreigeschossigen nördlichen Genossenschaftswohnungen an der Dömitzer Straße (Hausnr. 9-13) vermieden.

Nördlich des Strelitzer Weges ist die Zahl der Vollgeschosse im Bestandswohngebiet auf III gekennzeichnet. Im rechtsverbindlichen B-Plan vom 6.8.1986 wird die vorhandene Bestandsbebauung berücksichtigt und die Baugrenze im Plangebiet mit dem Abstand von 12m zum Gehweg / Straßenbegrenzungslinie Dömitzer Straße (Hausnr. 9-13) um 6 m eingerückt festgelegt.

Eine Beschränkung der Bebauung auf 3 Vollgeschosse im nördlichen Teil des Plangebietes ist unseres Erachtens nicht zwingend erforderlich, da die großzügigen Abstände zu dem vorhandenen Hotelgebäude auf der westlichen Seite, sowie zu den Gebäuden der Hannoverschen Werkstätten auf der östlichen Seite hier problemlos eine Erhöhung der Geschossanzahl zulassen.

Der ökologisch wertvolle Teich kann für die Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers von den Dachflächen, sowie für die Funktion als Feuerlöschteich sinnvollerweise erhalten werden, ohne im weiteren Verfahren für Ersatz zu sorgen. Die Festsetzung zur Regenwasserversickerung aus B-Plan 1024 (1. Änderung) ist beizubehalten.

Durch die geplante Versiegelung des Bodens im Plangebiet kann durch die Schaffung von Gründächern auf den Neubauten ein gewisser ökologischer Ausgleich geschaffen werden und das Regenwasser zum Teil zurückgehalten werden und verdunsten. Diese ökologisch vorteilhafte Regenwasserbewirtschaftung und Bauweise ist bereits in unmittelbarer Nähe bei den Mehrfamilienhäusern in der Bomhauerstraße durchgeführt worden.

Die verkehrlich eingeengte Situation im Bereich Pertzstraße und Dömitzer Straße und die zu erwartende Belastung durch über 100 zusätzliche Kraftfahrzeuge bei der geplanten Zufahrt Vis a Vis des Hauses Dömitzer Str. 7 ist für die Anwohner im Altbestand nicht hinnehmbar. Sie gefährdet auch die Kinder auf ihrem Schulweg zur GS „Im Kleefelde“ und darüber hinaus Kinder die zu der Kita Strelitzer Weg gehen. Die bisherige, gut funktionierende Erschließung des Plangebietes erfolgt auch weiterhin ausschließlich über die breit ausgebaute Lathusenstraße.

Oliver Förste


Fraktionsvorsitzender