Drucksache Nr. 2803/2007:
Gründung der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH (Hannover Holding)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-
und Liegenschaftsangelegenheiten
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2803/2007
5
 

Gründung der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH (Hannover Holding)

Antrag,


1. Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover gründen auf der Grundlage des als Anlage 1) beigefügten Konzepts mit jeweils 50%iger Beteiligung die Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH (im Folgenden "Hannover Holding").
2. Dem als Anlage 2) im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Die Gesellschaftsverträge der hannoverimpuls GmbH, hannover.de Internet GmbH, Existenzgründerzentrum Hannover GmbH, Hannover Marketing GmbH (HMG) und Hannover Tourismus GmbH werden an die Holdingstrukturen angepasst.
3. Dem als Anlage 3) beigefügten Kaufvertrag über den Kauf eines bestehenden GmbH-Mantels mit anschließender Umfirmierung wird zugestimmt.
4. Das Stammkapital der Hannover Holding beträgt 25.000 €. Die Landes-
hauptstadt Hannover und die Region Hannover bringen je 12.500 € ein.



5 .Die Landeshauptstadt Hannover bringt ihre Anteile an den Gesellschaften
- hannoverimpuls GmbH
- Hannover Marketing GmbH
- Hannover Tourismus GmbH
- hannover.de Internet GmbH
- Existenzgründungszentrum GmbH als Eigenkapital in die Gesellschaft ein.

6. Der als Anlage 4) beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover wird zugestimmt.

7. Frau städtische Direktorin Annette Roling wird zur städtischen Stimmführerin und Herr Stadtangestellter Stephan Kirsch zum stellvertretenden städtischen Stimmführer in der Gesellschafter- versammlung der Hannover Holding bestellt.

8. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass die Region Hannover entsprechende Beschlüsse zur Gründung der Hannover
Holding fasst und die Kommunalaufsicht keine Einwände erhebt.

9. Im Jahr 2008 sollen die Hannover Marketing GmbH (HMG) und Hannover Tourismus GmbH (HTG) zur HMTG verschmolzen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verschmelzung vorzubereiten.
10. Die Stimmführer/ Stimmführerinnen in den Gesellschafterversammlungen werden angewiesen, die zur Umsetzung der oben genannten Beschlüsse notwendigen Schritte einzuleiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Es bestehen keine Anhaltspunkte, ob und inwieweit die Gründung der Hannover Holding geschlechtsspezifische Auswirkungen entfaltet.

Kostentabelle


siehe Anlage 1)

Begründung des Antrages


Zu 1.: siehe Anlage 1)
Zu 2.: Die Hannover Holding bildet die Muttergesellschaft der dort eingebrachten Gesellschaften aus den Bereichen Wirtschafts- und Strukturförderung sowie Marketing und Tourismus. Um die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Holding schlank zu halten, entfallen die Aufsichtsräte bei 100%igen Tochtergesellschaften der Holding. Bei der HMG (und der geplanten HMTG) bleibt der Aufsichtsrat und damit die direkte Beteiligung und Einflussnahme der privaten Gesellschafter uneingeschränkt bestehen.
Bei den übrigen Tochtergesellschaften werden die bisherigen Aufgaben der Aufsichtsräte zukünftig von der jeweiligen Gesellschafterversammlung, in der die Geschäftsführung der Holding vertreten ist, wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Holding kann hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Geschäftsführung in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften Weisungen erteilen.
Zu 3.: Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, wird durch den Kauf einer bereits im Handels- register eingetragenen GmbH und deren anschließender Umfirmierung der erheb- liche Zeitaufwand für eine Neugründung gespart.

Zu 4,5.:Die Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover übernehmen jeweils 50 % der Stammeinlage (25 T€) und bringen zusätzlich ihre Anteile an den Beteiligungs- unternehmen in die Gesellschaft ein.

Zusätzlich zu den im Beschlussantrag aufgeführten Gesellschaften wird seitens der Region Hannover das Technologie Centrum Hannover GmbH (TCH), eine 100%ige Tochter der Region Hannover, in die Holding eingebracht. In Höhe des Wertes der Beteiligungen wird eine Kapitalrücklage gebildet, so dass die Holding über ange- messenes Eigenkapital verfügt.

Das zu erbringende Stammkapital seitens der Landeshauptstadt Hannover in Höhe
von 12.500 € wird aus der Haushaltsmanagementkontierung 8480.001-930100
gezahlt.

Zu 6.: Um die Tochtergesellschaften der Holding in die Lage zu versetzen, ihre jeweils satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, leisten die Gesellschafter jährlich zu gleichen Teilen an die Holding Zahlungen (§ 2 des Kooperationsvertrages). Die geplanten Zahlungen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover werden hierbei addiert und sodann auf beide Partner paritätisch verteilt.

Die Höhe der Zahlungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr wird unter Berücksichti- gung der Aufgaben der Holding und der Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften einvernehmlich festgelegt. Die Gesellschafter anerkennen die in den Satzungen und Kooperationsvereinbarungen der Tochtergesellschaften bereits vorhandenen Zahlungsverpflichtungen. Diese werden durch die Gründung der Holding nicht berührt.

Zu 7.: Der/die städtische Stimmführer/in in der Gesellschafterversammlung wird gem.
§ 111 Abs. 1 NGO vom Rat gewählt.
Zu 8.: Es ist vorgesehen, beide Gesellschaften im Sommer 2008 rückwirkend auf den 1.1.2008 zu verschmelzen. Eine Verschmelzung zeitgleich mit der Gründung der Hannover Holding ist nicht möglich, da zur Verschmelzung Jahresabschlüsse vorliegen müssen, die gemessen vom Stichtag 01.01., nicht älter als acht Monate sind.
Ziel der Verschmelzung ist ebenfalls, Synergieeffekte durch eine Zusammenlegung der Geschäftsbereiche unter der einheitlichen Leitung eines Geschäftsführers zu erzielen.
Die Besetzung des Aufsichtsrates erfolgt mittels gesonderter Drucksache. Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover entsenden jeweils sechs Mitglieder, hierunter die Hauptverwaltungsbeamten. Sechs weitere Aufsichtsratsmitglieder sollen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung kommen und werden von der Gesellschafterversammlung gewählt.
20.2  / 20 / Dez. II / Dez. V
Hannover / 05.11.2007