Drucksache Nr. 2802/2007:
Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe

Inhalt der Drucksache:

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2802/2007
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Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe

Antrag,

zu beschließen,

1. das Projekt „Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe“ zum 31.12.2007 zu beenden und auf der Grundlage der Drucksache 2190/2006 in den Regelbetrieb zu überführen.
2. Für fallunspezifische und sozialräumliche Arbeiten und Projekte, die zur Vermeidung oder Reduzierung von Hilfen zur Erziehung beitragen, werden 100.000,-- € jährlich zur Verfügung gestellt.
3. Den beteiligten freien Trägern der Erziehungshilfe werden letztmalig für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von bis zu 50.000,-- € zur Verfügung gestellt, damit der Umbauprozess trägerübergreifend gewährleistet werden kann.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung richten sich grundsätzlich an Mädchen und Jungen. Es werden in der Hilfeplanung dem Geschlecht angemessene Formen der Unterstützung, des Lernens und der Förderung angeboten. Das Vorhaben trägt im besonderen Maße dazu bei, die unterschiedlichen pädagogischen Erfordernisse sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Bereich der Erziehungshilfe zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben9.502.300,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt9.502.300,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-9.502.300,00 € 
Die finanziellen Mittel zu 1. – 3. stehen im Budget 351204 – Erziehungshilfe – zur Verfügung. Siehe Kostenentwicklung 2002 – 2006 in der Begründung zu 1.

Begründung des Antrages

Zu 1.:
Die fachlichen und konzeptionellen Inhalte des Reformprojektes „Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe“ sind in der Informationsdrucksache Nr. 2799/2007 dargelegt worden.
Der bisherige Prozessverlauf belegt, dass mit Einführung des Kontraktmanagements (stadtweit seit 2005) sowohl fachlich-inhaltlich als auch strukturell-organisatorisch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) nachhaltige Qualitätsverbesserungen und - trotz Fallzahl- und allgemeiner Kostensteigerungen - Planungssicherheit und Kostenstabilität erreicht werden konnte.
Die nachstehende Übersicht der Kostenentwicklung in der HzE - ambulante Hilfen - verdeutlicht diesen Trend.

Kosten
2002
9.317.282
2003
10.656.884
2004
10.790.315
2005
11.059.424
2006
10.762.271
Die Beträge für ambulante Hilfen beinhalten die Kosten für die vertraglich vereinbarte Personalkostenerstattung im Kontrakt und ambulante Hilfen weiterer freier Träger. Mit Stand 2006 sind bereits ca. 86% der ambulanten Leistungen über das Finanzbudget des Kontrakts gebunden. Konkret stellt sich dessen Personal-(Stellen) und Kostenentwicklung wie folgt dar:

Jahr

Kostenerstattung
Planstellen (Jahresdurchschnitt)
Fallzahl
(Jahresdurchschnitt)
2002
Stadtbezirk 9
713.625 €
13

2003
Stadtbezirk 9
1.024.681 €
15

2004
Stadtbezirk 9
1.238.410 €
15

2005
Alle Stadtbezirke
8.668.606 €
127,43
526
2006
Alle Stadtbezirke
8.729.191 €
127,43
543
2007
Alle Stadtbezirke
alte Träger
8.777.949 €
127,43
546
2007
Alle Stadtbezirke neue Träger
560.670 €
9
32
2007
Summe
9.338.619 €
136,43
578

Unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzdaten kann auch für das Jahr 2007 von einer auskömmlichen Bewirtschaftung des Kontraktbudgets ausgegangen werden.

Mit dem Reformprozess wurden gemeinsam zwischen öffentlichem Träger und freien Trägern der Hilfen zur Erziehung die erforderlichen Grundlagen gelegt, methodisch standardisierte Konzepte der Personalentwicklung, der Qualitätsentwicklung und Wirkungsorientierung in Hannover einzuführen. Der bisherige Prozess bietet eine gute Grundlage, dies weiterzuentwickeln und somit ambulante, aber auch darüber hinausgehend teil- und vollstationäre Hilfen der Erziehung konkret auf den erzieherischen Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien hin zu entwickeln und durchzuführen.
Entscheidend dazu beigetragen hat die Bereitstellung eines sozialräumlichen Budgets, das sowohl eine flexible Handhabung der Personalkapazitäten bei den Trägern als auch die Nutzung der vorhandenen Ressourcen des Stadtteils ermöglicht. Eine sozialräumliche Orientierung und systematische Einbeziehung von Hilfe- und Unterstützungssystemen stadtweit ist mittlerweile methodischer Bestandteil. Dies hat u.a. auch die Auswertung der Akten durch das Institut ISSAB der Universität Duisburg-Essen deutlich werden lassen.

Zu 2.:
Zielsetzung des Projektes ist die Nutzung von vorhandenen Hilfesystemen und Ressourcen des Stadtteils. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln ist es möglich, niederschwellige Hilfen zu entwickeln und diese kostengünstiger zu gestalten. Darüber hinaus wird ein wesentlich größerer Personenkreis erreicht als in der klassischen Einzelfallhilfe. Dieser Projektansatz hat sich bewährt und ist wesentlicher Bestandteil sozialräumlichen Arbeitens der Hilfe zur Erziehungs-Teams. Um dies fortzuführen, ist die Bereitstellung von flexiblen finanziellen Mitteln auch über den Projektzeitraum hinaus erforderlich.

Zu 3.:
Der Umbauprozess ist im Jahr 2007 weitgehend abgeschlossen worden. Deutlich geworden ist jedoch auch, dass durch die Erweiterung der Verträge ein hohes Maß an Veränderungs- und Abstimmungsbedarf für die interne Ablauforganisation sowie die Personalbewirtschaftung notwendig ist. Dies ist mit den vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten auch nach Ablauf des Projektzeitraumes noch nicht zu gewährleisten, so dass für ein weiteres Jahr die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die freien Träger erforderlich ist. Hinzu kommt, dass mit der Zielsetzung, die teil- und vollstationären Hilfen vertraglich mit einzubinden, ein neuer Schritt in der Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern der Hilfen zur Erziehung beschritten wird.
51.2 
Hannover / 12.11.2007