Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Bettencenter Soltendieck,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1699 gemäß
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen
und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Planung zur Sicherung und Erweiterung des bereits vorhandenen Bettencenters ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1699 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bereits vorhandenen Bettencenters geschaffen werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1699 hat vom 02. Oktober bis 03. November 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
In der Anlage 6 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist als Anlage 7 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 24.11.2008