Antrag Nr. 2795/2009:
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur Aufhebung der Umweltzone zum 31.12.2009

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2795/2009 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 10.12.2009: Ratsversammlung: Mit 34 gegen 23 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung ab. Der Antrag wird in der Ratssitzung am 14.01.2010 behandelt.
  • 14.01.2010: Ratsversammlung: eingebracht und überwiesen: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Ausschuss für haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
  • Erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen
  • Erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen
  • Erledigt: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen
  • Erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen
  • Erledigt: Verwaltungsausschuss: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen
  • Erledigt: Ratsversammlung: von der FDP-Fraktion am 18.01.10 zurückgezogen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur Aufhebung der Umweltzone zum 31.12.2009

Antrag zu beschließen:


Der Beschluss des Rates zur Drucksache Nr. 0925/2007 (Luftreinhalte-Aktionsplan für die
Landeshauptstadt Hannover) i.V.m. der 1. Ergänzung und der Drucksache Nr. 1473/2008
wird hinsichtlich der in Kapitel 7.11 (Einrichtung einer Umweltzone) des Luftreinhalte-
Aktionsplans genannten Maßnahmen aufgehoben.

Begründung:


Die mit den Fahrverboten für Kfz der Schadstoffgruppe 3 verbundene Einführung der letzten
Stufe der Umweltzone zum 01.01.2010 wird massive Auswirkungen auf den Besuchs- und
Einkaufsverkehr aus dem weiteren Umland Hannovers haben. Personen mit erst wenige
Jahre alten Dieselfahrzeugen, die sich eigens für Fahrten nach Hannover kein neues Fahrzeug
oder einen Partikelfilter anschaffen wollen oder können, werden Hannover den Rücken kehren.
Abgesehen von der Beeinträchtigung der betroffenen Fahrzeughalter werden Handel und
Gewerbe in Hannover die Folgen dieser Entwicklung zu spüren bekommen. Die Einführung
der nächsten Stufe der Fahrverbote muss daher unterbleiben.
Nach Meinung der FDP-Fraktion stellt das Parken in der Umweltzone ohne entsprechende
„Plakette“ keine Ordnungswidrigkeit dar. Außerdem ist eine wirksame Kontrolle der Fahrverbote
im fließenden Verkehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden in Ermangelung der dazu
erforderlichen Personalstärke nicht möglich. Die Durchsetzung der Fahrverbote ist damit nicht
gewährleistet. An der Umweltzone und den Fahrverboten soll daher nicht weiter festgehalten
werden.
Die Umweltzone ist kein geeignetes Mittel, um die Feinstaubbelastung im angestrebten Maße
zu senken und die ab 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffoxide einzuhalten. Der Nutzen
der hannoverschen Umweltzone steht in keinem Verhältnis zu den Belastungen der Bürger.
Die Umweltzone ist daher insgesamt aufzuheben.

Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender