Informationsdrucksache Nr. 2792/2022:
Pachtpreiserhöhung Kleingärten - Änderung des Generalpachtvertrags

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2792/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Personal-, Organisations- und Digitalisierungsausschuss
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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2792/2022
1
 

Pachtpreiserhöhung Kleingärten - Änderung des Generalpachtvertrags

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) erhöht zum nächsten Geschäftsjahr 2023 den Pachtzins für Kleingartenflächen um 0,03 €/m². Hierzu wurde ein entsprechender Änderungsvertrag zum Generalpachtvertrag (GPV) formuliert.

Durch diese Anhebung des Pachtpreises werden der Landeshauptstadt zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 160.000 € zur Verfügung stehen.
Mit diesem Etat werden die finanziellen und personellen Aufwände finanziert, die dem Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün für die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht „Bäume auf öffentlichen Anlagen in Kleingarten“, inkl. Erstellung Baumkataster, regelkonformer Baumkontrollen sowie Ausschreibung und Abwicklung der notwendigen Pflegemaßnahmen entstehen.



Begründung

Mit dem Generalpachtvertrag von 1995 und dem Änderungsvertrag von 1998 hat der Bezirksverband der Kleingärtner (BZV) sämtliche Aufgaben der Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlagen auf Grundlage von abgestimmten Pflegekonzepten übernommen. Zu diesen Aufgaben zählt auch die Verkehrssicherungspflicht (VKS-Pflicht) und damit einhergehende regelmäßige Kontrolle und Pflege von Großbäumen auf den B- (Gemeinschaftsflächen) und C-Flächen (Verkehrsflächen) der Kleingartenvereine.




Aufgrund zunehmender Probleme mit der Verkehrssicherheit dieser Bäume und den begrenzten Möglichkeiten des BZV/der Kleingartenvereine der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, hat sich der BZV mit der LHH darauf geeinigt, dass diese die Bäume übernimmt, dafür jedoch im Gegenzug die Pacht erhöhen wird.

Die Lage verschärfte sich in den letzten Jahren durch Kostensteigerungen, eine geringere Beteiligung im Ehrenamt sowie durch die Wirkungen des Klimawandels. Der Kontroll- und Unterhaltungsaufwand für die in den vergangenen Jahrzehnten herangewachsenen Großbäume ist deutlich gestiegen. Auch die steigenden rechtlichen Anforderungen an die Verkehrssicherung im Allgemeinen (mit definierten Prüfintervallen, Prüfumfängen, Dokumentationspflichten u.ä.) sind erschwerend hinzugekommen.

Wesentlich für die Entscheidung der LHH, die Bäume zukünftig zu übernehmen, ist der Aspekt der Mithaftung. Sofern der Pächter, wie vom BZV deutlich kommuniziert, nicht handlungsfähig oder -willig ist, bleibt die Verpächterin letztendlich in der Verantwortung, die Verkehrssicherheit herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechtsdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drucksache Nr. 1278/2003) im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle


Finanzielle Auswirkungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand muss mit rd. 5.000 Großbäumen auf B- und C-Flächen in Kleingartenanlagen gerechnet werden. Eine Ersterfassung / Kartierung der Bäume mit Kosten i.H.v. rd. 65.000 € wird durch den Ergebnishaushalt des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün gedeckt.



Jährlich ergibt sich zukünftig gegenüber den zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 160.000 € folgender Aufwand:

80.000 €
1 Gärtnermeister*in mit den Aufgaben: Baumkontrollen, administrative Aufgaben Baumkataster, Aufnahme/ Ausschreibung/ Beauftragung/ Abrechnung/ Kontrolle der Maßnahmen / Baumschutz
78.000 €
Kostenschätzung für jährliche Pflegemaßnahmen
2.000 €
Zusätzliche Kosten für Baumgutachten und eingehende Untersuchungen
= 160.000 €

Die Konzentration der LHH auf die VKS-Pflichten und Aufgaben zum Thema Bäume impliziert, dass weitere Aufgaben, wie sie im GPV zur Erhaltung und Pflege der Kleingartenanlagen als Aufgabe des BZV festgeschrieben wurden (Wege, Gräben, Zäune, Mobiliar, Pflanzungen, Müll- und Grünschnittentsorgungen, u. ä.) nicht mehr wie bisher unterstützt werden. Die LHH wird jedoch finanzielle Unterstützungen für außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ermöglichen.

Der BZV hebt den für die Pflege von Gemeinschaftsflächen zu entrichtenden Pachtpreis um 0,05 € ebenfalls an. Für die Pächter*innen bedeutet dies, dass sie zukünftig 0,50€/m² statt den bisher üblichen 0,42€/m² pro Jahr in Rechnung gestellt bekommen.

Damit stehen dem BZV rd. 265.000 € zusätzlich für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung. Diese Mittel dienen sowohl der Finanzierung personeller Aufwendungen (Personalkosten) als auch der Finanzierung der im Generalpachtvertrag vereinbarten Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.

Die Veränderungen der Aufgabenzuschnitte der LHH und des BZV werden als Änderungsvertrag zum GPV schriftlich festgehalten. Die Änderungen werden mit Anhebung des Pachtpreises durch die LHH, ab Anfang 2023 wirksam.

Die Modernisierungbeiträge der LHH zur Umsetzung des Kleingartenkonzeptes 2016 - 2025 bleiben im Rahmen des Änderungsvertrages unberührt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.3 
Hannover / 28.10.2022