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Mandatsverlust von Ratsfrau Dr. Freya Markowis
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Dr. Freya Markowis im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Dr. Freya Markowis hat am 24. November 2020 schriftlich erklärt, dass sie von ihrem Ratsmandat mit sofortiger Wirkung zurücktritt. Damit endet die MItgliedschaft im Rat gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach 3 52 Abs. 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 25.11.2020