Drucksache Nr. 2789/2009:
Profilschule „Englisch ab Klasse 1“
in der Grundschule Suthwiesenstraße und der Grundschule Loccumer Straße

Inhalt der Drucksache:

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2789/2009
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Profilschule „Englisch ab Klasse 1“
in der Grundschule Suthwiesenstraße und der Grundschule Loccumer Straße

Antrag,

zuzustimmen,

an der Grundschule Suthwiesenstraße und der Grundschule Loccumer Straße „Englisch ab Klasse 1“ als schulbezirksübergreifendes Angebot einzurichten -sog. Profilschule- und damit gleichzeitig die Voraussetzung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG für interessierte stadthannoversche Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2010/2011 zu schaffen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von einer Teilnahme an diesem besonderen Angebot an der Grundschule Suthwiesenstraße und der Grundschule Loccumer Straße sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine besonderen finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Suthwiesenstraße und die Grundschule Loccumer Straße beabsichtigen, Englisch ab Klasse 1 einzurichten und zu einem besonderen Schwerpunkt an ihrer Schule zu machen und dieses besondere Angebot auch für interessierte stadthannoversche Kinder/Eltern über den festgelegten Schulbezirk hinaus zugänglich zu machen.

Die Schulen möchten mit dieser Profilbildung die günstigen altersbedingten Lernvoraussetzungen nutzen, die bereits innerhalb der Vorschularbeit mit frühsprachlichem Englischunterricht in den Kindertagesstätten begonnen wird. Beide Schulen möchten dies in Klasse 1 fortsetzen und weiter ausbauen und so eine Verbindung zwischen der frühkindlichen Sprachvermittlung und dem Pflichtunterricht herstellen, der erst ab Klasse 3 begonnen wird.

Die von den Schulen eingereichten Konzepte zur Profilbildung „Englisch ab Klasse 1“ als besonderes Angebot sind aus Sicht des Schulträgers zu begrüßen und zu unterstützen.
Sie erweitern das schulische Angebot in der Stadt Hannover.

Die pädagogischen Konzepte beider Schulen sind dieser Drucksache als Anlagen beigefügt.

Die Kollegien und die Schulvorstände der Grundschule Suthwiesenstraße und der Grundschule Loccumer Straße sprechen sich jeweils einstimmig für die Antragstellung zur Profilschule Englisch ab Klasse 1 aus.

Eine gesonderte Antragstellung an die Landesschulbehörde ist nicht erforderlich. Von dort werden inhaltlich keine Bedenken für die gewünschte Schwerpunktbildung beider Schulen gesehen.

Eine Veränderung der Zügigkeit an den aufnehmenden Schulen ist nicht gegeben. Die Grundschule Suthwiesenstraße wird insgesamt maximal 3-zügig, die Grundschule Loccumer Straße insgesamt maximal 2-zügig geführt. Das Angebot gilt vorrangig für die „eigenen“ Schülerinnen und Schüler dieser Schulen. Sollten im Rahmen der festgelegten Kapazitäten noch freie Plätze verfügbar sein, besteht für Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulbezirken die Möglichkeit, über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 63 Abs.3 NSchG an diesem Angebot teilzunehmen.

Die Region Hannover als Träger der Schülerbeförderung wurde beteiligt und hat bestätigt, eine zumutbare Schülerbeförderung für die Kinder, die eine der beiden Schulen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung besuchen, zu leisten.
42.5 
Hannover / 10.12.2009