Anfrage Nr. 2788/2009:
Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) in Hannover

Schutz- und hilfesuchende Kinder und Jugendliche, die als sogenannte Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nach Deutschland kommen, stellen die schutzbedürftigste Gruppe unter den Flüchtlingen dar. Ihre besondere Verletzlichkeit resultiert aus der während der Entwicklungsphase stattfindenden Herauslösung aus dem sozialen Umfeld, der Trennung von der Familie, dramatischen Erlebnissen in den Herkunftsländern (Krieg, Armut, sexuelle Gewalt u.a.) und auf der Flucht. Im Aufnahmeland sind die Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen durch einen hohen Grad an Unsicherheit geprägt. Sie sind häufig wegen ihres Erfahrungshintergrundes sowie ihrer aktuellen Situation gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt. Auf Grund dieser außergewöhnlichen Verwundbarkeit sowie der internationalen Rechtsnormen im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention und des Haager Minderjährigenschutzabkommens besitzen die Aufnahmeländer den jungen Flüchtlingen gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht.

Besonders schwierig unter den UMF ist die Situation der 16- bis 18- Jährigen, da sie gemäß § 12 Abs.1 AsylVfG wie erwachsene AsylbewerberInnen behandelt werden, obwohl sie gleichzeitig als Minderjährige unter den Schutz des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) fallen. Trotz des gesetzlichen Anspruches erhalten nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dieser Alterstufe Unterstützung im Rahmen des KJHG. Eine Inanspruchnahme des Asylverfahrens bedeutet für sie generell ihre Unterbringung in Erwachsenunterkünften – hier sind sie besonders stark von sozialer Isolation bedroht; und erfahren keinerlei altersgemäße Hilfen.



Nach § 42 SGB VIII sind die Jugendämter zur Inobhutnahme verpflichtet. Das Jugendamt hat somit im Vorfeld der Inobhutnahme zu prüfen, ob es sich bei der Person um ein Kind oder einen Jugendlichen unter 18 Jahren handelt, der unbegleitet eingereist ist und dessen sorgeberechtigte Person nicht im Inland aufhält.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) unter 18 Jahren - aufgegliedert nach Jahrgang und Geschlecht - befinden sich aktuell in Hannover und welche aufenthaltsrechtlichen Status haben diese Flüchtlinge?

2. Existiert eine Handlungsanweisung für alle am Verfahren bezüglich UMF Beteiligten wie z.B. Jugendämter und Ausländerbehörde und was besagt diese insbesondere zu Fragen der Erstversorgung, der sozialpädagogischen Betreuung und des therapeutischen Bedarfs?
3. Wo sind die UMF untergebracht und gibt es Bildungsangebote für Minderjährige nach Erfüllung der Schulpflicht?






Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende