Drucksache Nr. 2782/2009:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover, Kalkulation 2010/2011

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2782/2009 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2782/2009
1
 


Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover, Kalkulation 2010/2011

Antrag,


die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze der ”Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover” zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In den zur Verfügung stehenden Obdachlosenunterkünften werden sowohl Frauen als auch Männer untergebracht.

Gebühren werden gleichermaßen für Familien, alleinstehende Frauen und alleinstehende Männer erhoben.

Aspekte behinderter Menschen:

Für obdachlose Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stehen in der Unterkunft Wörthstraße 10 behindertengerechte Zimmer mit speziellen sanitären Anlagen zur Verfügung.


Kostentabelle


Prognostizierte finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2010 und 2011

Finanzstelle Prognose

4350.000

Prognose
Finanzposition
Kostenart
2010
2011
HGr. 4
Personalkosten
OE 61
994.624,89 €
1.014.517,39 €
*1
Sachkosten
776.861,60 €
792.398,82 €
678000
Betreuung
874.238,94 €
874.238,94 €
530100
Mieten und Pachten
78.776,30 €
80.351,83 €

Kalkulatorische Kosten
279.823,63 €
279.823,63 €


Summe der Kosten
3.004.325,36 €
3.041.330,61 €

Gebührenerlöse
708.325,55 € (Soll)*2
708.325,55 € (Soll)*2

Unterdeckung
- 2.295.999,81 €
-2.333.005,06 €

Kostendeckungsgrad
23,58 %
23,29 %


zu *1. :
Hier sind diverse Finanzpositionen betroffen, von der baulichen Unterhaltung bis zum Bürobedarf einzelner Sachbearbeiter.


zu *2.:
Das Soll für die Gebührenerlöse wurde nach der voraussichtlichen Auslastung der Unterkünfte errechnet, die Auslastung liegt bei durchschnittlich 75%, da z.B. nach Auszug von Bewohnern die Unterkünfte für die Zeit der Renovierungen nicht belegt werden können und außerdem für Notsituationen immer einige belegbare Unterkünfte vorgehalten werden müssen. Auch in den Wintermonaten kann es zu einer höheren Auslastung kommen, da viele alleinstehende obdachlose Personen sich erst in der kalten Jahreszeit ein festes Quartier suchen.

Selbstverständlich sind dabei Abweichungen möglich, z. B. durch Mindereinnahmen bei den Gebührenerlösen wegen Nichtzahlung der Unterkunftsgebühr einzelner Bewohner oder durch eine geringere als die prognostizierte Auslastung der Unterkünfte.

Begründung des Antrages


Für die Unterbringung von obdachlosen Personen in der Landeshauptstadt Hannover stehen der Verwaltung insgesamt 5 Wohnheime mit 298 Bettplätzen zur Verfügung. Die Unterbringung von Männern und Frauen erfolgt getrennt. Lediglich die Unterkunft Burgweg 13 ist für Paare vorgesehen.

Außerdem gibt es 6 Unterkunftsgebiete, in denen 157 Wohnungen in unterschiedlichster Größe für Familien zur Verfügung stehen.

Für die Nutzung der Unterkünfte erhebt die Stadt Gebühren, welche regelmäßig anhand einer Kalkulation zu überprüfen sind.

Mit der beigefügten Kalkulation wird die nach den Erfordernissen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erstellende Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Vorlage einer Kalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum Ende 2009 ablaufen wird.

In der Kalkulation sind sämtliche Kosten enthalten, die bei der Unterbringung von obdachlosen Personen anfallen.

Dazu gehören die Personalkosten, wobei hier sowohl Kosten für die 28 Mitarbeiter des Sachgebietes Unterbringung berücksichtigt sind, als auch Anteile der Bereichs- und Fachbereichsleitung. Die Sachkosten, bei denen der größte Teil durch die bauliche Unterhaltung der Gebäude entsteht gehören ebenso dazu wie die Mieten und Pachten, da sich nicht alle Unterkünfte im Eigentum der Stadt befinden wie auch die Kalkulatorischen Kosten, hinter denen sich überwiegend die Abschreibungen verbergen. Ebenfalls sind die Kosten für die Betreuung, welche in den Wohnheimen zum überwiegenden Teil von Firmen, die einen Vertrag mit der Stadt geschlossen haben, geleistet wird, zu berücksichtigen.

Die Gebührensatzung selbst ist mit der Drucksache 740/ 96 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover“ am 22.08.1996 einstimmig beschlossen und am 09.06.2005 zuletzt geändert worden.

Die Gebühren betragen demnach seit dem 01.07.2005 im Einzelnen:

Für Wohnungen mit Bad / ohne Heizung 3,60 € pro m² / Monat

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung 4,95 € pro m² / Monat

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung,
ohne eigenen Gaszähler für die Heizung 5,70 € pro m² / Monat

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-
Unterkünften (feste Gebäude) 5,30 € pro Bett / Nacht

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-
Unterkünften (Mobilheime) 3,55 € pro Bett / Nacht


Wie bei den vorhergehenden Kalkulationen wurde grundsätzlich bei allen Gebührensätzen die Divisionskalkulation angewendet, d. h., dass die zu erwartenden Gesamtkosten durch die vorgehaltene Menge an m² oder Plätzen in Abhängigkeit von der prognostizierten Auslastung durch die Anzahl der Monate bzw. Tage eines Jahres geteilt wurden.

Lediglich bei den Wohnungen konnten die Kosten nicht nach den einzelnen Wohnungsausstattungsmerkmalen getrennt kalkuliert werden. Daher wurden hier die Kosten pro m² mit Hilfe von Äquivalenzziffern kalkuliert. Das heißt, diese Ziffern wurden entsprechend der Wohnungsausstattung festgelegt.

Der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den Kalkulationszeitraum 2010 liegt bei 23,58% und für 2011 bei 23,29%.

Die Abrechnung der Personalkosten 2008 diente gleichermaßen als Kalkulationsgrundlage für die Jahre 2010 und 2011. Tariferhöhungen von durchschnittlich 2% pro Jahr wurden in die Basisbeträge mit eingearbeitet. Nicht berücksichtigt wurden zu erwartende Einsparungen durch den Wegfall von Kosten im Bereich der Altersteilzeit und eventuelle Personalreduzierung, da diese Kosten momentan noch nicht bezifferbar sind.

Bei den zu entrichtenden Mieten und Pachten wurde die Schließung von Unterkünften berücksichtigt.

Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) haben sich die Abschreibungen für Baumaßnahmen an Objekten geändert (Abrechnung 2008). Die Höhe ist jedoch noch nicht kalkulierbar, daher wurden zunächst die bisher bekannten Werte für die Kalkulation fortgeschrieben.

Trotz der erfolgreichen Bemühungen, die Kosten zu senken, ist weiterhin eine Unterdeckung vorhanden, die nicht abgefangen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass bei der Unterbringung wohnungsloser Personen neben der Zurverfügungstellung von Wohnraum und dessen Verwaltung auch eine allgemeine Betreuung der Obdachlosen in bestimmten Unterkünften stattfindet.

Der qualifizierte Betrieb der Obdachloseneinrichtungen erfordert umfangreiche Personal- und Sachkosten. Eine vollständige Umlage dieser Kosten würde zu einer Gebühr je m² und Monat bzw. je Bett und Nacht führen, die in ihrer Höhe nicht zu erzielen ist und die deutlich über den Mietpreisen auf dem freien Wohnungsmarkt liegt. Daher ist eine kostendeckende Gebühr nicht zu erzielen.

Da die bisher erhobenen Gebühren und auch der Kostendeckungsgrad im Mittel vergleichbarer Städte liegen, wird die Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze vorgeschlagen.
61.4 
Hannover / 08.12.2009