Drucksache Nr. 2779/2021:
Finanzielle Zuwendung Guttempler für das Jahr 2022

Inhalt der Drucksache:

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2779/2021
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Finanzielle Zuwendung Guttempler für das Jahr 2022

Antrag,

die Selbsthilfearbeit der Guttempler im Jahr 2022 mit 5.000€ zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Zweck dieser Zuwendung richtet sich sowohl an Frauen wie auch an Männer.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt De - Investitionstätigkeit
Produkt 41401
Drogenhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 5.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.000,00 €

Begründung des Antrages

Das Selbstverständnis der Guttempler bei ihrer Arbeit im Bereich der Suchthilfe ist der abstinenzorientierte Ansatz. Dafür bieten sie unterschiedliche Gesprächsgruppen an, in denen sich Betroffene treffen können, um sich im Rahmen der Selbsthilfe gegenseitig auf diesem Weg zu unterstützen und zu beraten. Zusätzlich gibt es Angebote für Freizeitaktivitäten und alkoholfreie Feiern.

Die Guttempler werden bereits seit mehreren Jahren durch die Region Hannover gefördert. Erstmalig haben sie einen Antrag bei der Stadt Hannover für das Jahr 2022 in Höhe von 5.000€ gestellt. Damit werden Kosten für Miete, Reinigung und Heizung anteilig zur Regionsförderung beglichen. Das personelle Engagement der Vereinsmitglieder erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.

Die Aufgabe des Guttempler-Hausvereins besteht in erster Linie darin, den vier Gemeinschaften mit ca. 60 Mitgliedern Räumlichkeiten für ihre ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit bereit zu stellen. Der Arbeitskreis Sucht-Selbsthilfe der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen tagt ebenso in den Räumen wie das Sprecher*innengremium des Fachbereichs "Sucht" des Paritätische Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen.

Das Durchschnittsalter in den Selbsthilfegruppen beträgt ca. 60 Jahre. Insofern ist die Gewährung einer Zuwendung als Engagement für die Aufgabe "Sucht im Alter" zu betrachten.

Zielgruppe sind Gesprächsrunden für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige. Diese Angebote richten sich auch an Familienangehörige und Freund*innen. Jede Gemeinschaft trifft sich einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten.

Für andere Selbsthilfegruppen besteht die Möglichkeit, verbleibende, freie Raumkapazitäten für eigene Sitzungen und Treffen zu nutzen.

Die Finanzierung ist einmalig im Jahr 2022 durch das Produkt 41401 gesichert. Bei einer weiteren Finanzierung ist die Förderung im nächsten Doppelhaushalt aufzunehmen.

Dez. III 
Hannover / 13.12.2021