Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020
Antrag,
zu beschließen,
nach Kenntnisnahme der insgesamt sieben Anträge, die dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (in dessen Sitzung am 28.11.2018 unter TOP 9.3.) als hierfür zuständigem Fachausschuss zugeordnet sind,
die von den Stadtbezirksräten in ihren Beratungen zum Haushaltsplan 2019/2020 angenommenen Anträge (223) in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis zu nehmen, und damit
das Anhörungsverfahren bezüglich der Stadtbezirksratsanträge aus den Stadtbezirken
01 -13 gemäß § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) als abgeschlossen zu betrachten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund des § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung bzw. des Verwaltungs-
entwurfs im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 93 (1) NKomVG anzuhören. Dies ist in den Haushaltsplanberatungen zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 der Stadtbezirksräte geschehen.
Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte 01 -13 ihres Zuständigkeits-
bereichs zu befassen.
In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 19.11.2018) wurden die Anträge und
Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.
Die 223 von den Stadtbezirksräten angenommenen Anträge sind - getrennt nach nicht-
investiver Tätigkeit und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, als Anlagen beigefügt.
Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlagen
zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.
20.11
Hannover / 22.11.2018