Drucksache Nr. 2775/2020 N1:
Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Änderung des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 03.12.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 10.12.2020: Verwaltungsausschuss: 9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.12.2020: Ratsversammlung: 49 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Geschäftsordnungskommission
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Geschäftsordnungskommission (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2775/2020 N1
4
 

Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Änderung des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sowie des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 26. März 2020 beschlossen, die Wertgrenzen in § 5 und § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung sowie in Ziffer 1.2.3 und 1.2.4 des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover für Rechtsgeschäfte jeglicher Art im Zusammenhang mit der Corona-Krise befristet bis zum 30. Oktober 2020 auf 10.000.000 € zu erhöhen (Beschlussdrucksache Nr. 0791/2020, Anlage 4). Der Befristung lag die Annahme zugrunde, dass die Krise bis zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen überwunden sein könnte.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie kommt es jedoch derzeit wieder zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Infektionszahlen steigen rasant und ein zweiter kompletter Lockdown ist nicht mehr auszuschließen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Frist zur Erhöhung der Wertgrenzen bis zum 30. Juni 2021 31. März 2021 zu verlängern und die Wertgrenzen auf 5.000.000 Euro zu verringern,damit die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit der Stadt auch künftig gewährleistet werden kann.

Die Erhöhung soll zunächst auf sechs dreiMonate befristet werden. Ferner steht die Ermächtigung der Verwaltung wie auch bisher unter dem Vorbehalt, dass zur Vermeidung von erheblichen Gefahren oder Nachteilen keine Eilentscheidung des Verwaltungsausschusses gemäß § 89 NKomVG herbeigeführt werden kann.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen Fassungen und der vorgeschlagenen neuen Regelungen ist den als Anlage 2 und 3 beigefügten Synopsen zu entnehmen.

30 /18.60
Hannover / 03.12.2020