Drucksache Nr. 2769/2020:
Bebauungsplan Nr. 973, 2. Änderung - Flemmingstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zum Antragspunkt 3.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2769/2020
4
 

Bebauungsplan Nr. 973, 2. Änderung - Flemmingstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 973, 2. Änderung - Flemmingstraße - Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben - entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen und
  3. den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße (Drucksache Nr. 0022/2019) dahingehend zu modifizieren, dass der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben nunmehr mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 973, 2. Änderung - Flemmingstraße erfolgen soll.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet ist im Bebauungsplan Nr. 973 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es handelt sich um einen wichtigen Standort für Gewerbe sowie für die Nahversorgung im Stadtteil Ledeburg.
Für das Grundstück Immelmannstraße Nr. 3 im westlichen Plangebiet wurde ein Bauantrag für eine Spielhalle eingereicht. Spielhallen, die als Vergnügungsstätten einzuordnen sind, sind nach geltendem Planungsrecht regelzulässig.
Von Spielhallen können negative städtebauliche Auswirkungen für den Standort ausgehen.
Durch die Ansiedlung dieser Einrichtung ist eine Schwächung der Nahversorgungsfunktion sowie eine Abwertung des Standortes zu erwarten.
Der Bauantrag wurde daher auf Grundlage der Veränderungssperre Nr. 110 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße, die am 09.01.2020 im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover öffentlich bekannt gemacht wurde, abgelehnt.

Zum Erhalt und zur Stärkung des Gewerbe- und Einzelhandelsstandortes sollen neben Spielhallen alle Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betrieben im Plangebiet ausgeschlossen werden.

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße verfolgt zudem das Ziel, den Nahversorgungsstandort neu zu konzipieren.
Aufgrund laufender Fristen durch die Veränderungssperre Nr. 110 soll der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben nun im gesonderten Bebauungsplanverfahren Nr. 973, 2. Änderung „Flemmingstraße“ fortgeführt werden.
61.11 
Hannover / 23.11.2020