Drucksache Nr. 2768/2012:
Bebauungsplan Nr. 940, 1. Änderung - IGS Büssingweg/Fenskeweg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zum Antragspunkt 3.
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2768/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 940, 1. Änderung - IGS Büssingweg/Fenskeweg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes
Nr. 940, 1. Änderung - Umwidmung eines öffentlichen Fuß- und
Radweges in Schulfläche
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB entsprechend Anlage 4
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch die Planung ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters, der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

In Verbindung mit der Umwidmung des ca. 160 m langen Fuß- und Radweges zu einer Schulfreifläche werden eine Umzäunung des Schulgeländes und eine Entsiegelung mit Neugestaltung der ehemaligen Wegeflächen erforderlich. Die hier entstehenden Kosten müssen im Zuge der Außenanlagenplanung für die IGS Büssingweg/Fenskeweg im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden.

Begründung des Antrages

Anlass für das Planverfahren ist der Beschluss des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List vom 29.08.2011, indem die Verwaltung aufgefordert wird, den Fenskeweg zur Herstellung eines zusammenhängenden Schulgeländes zu schließen. Mit Beschluss vom 01.03.2012 ist der Verwaltungsausschuss auf der Grundlage der Drucksache Nr. 0144/2012 dem Vorschlag des Stadtbezirksrates gefolgt.
Der Fenskeweg ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 940 als öffentliche Verkehrsfläche mit der näheren Zweckbestimmung Rad- und Fußweg festgesetzt und gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes entsprechend gewidmet.
Vor dem Hintergrund der Zusammenlegung der beiden Schulen zu einer Integrierten Gesamtschule soll ein zusammenhängendes Schulgelände hergestellt werden. Daher ist die Umwidmung des öffentlichen Fuß- und Radweges in Allgemeines Wohngebiet (WA), Schulfläche erforderlich.

Um die neuen städtebaulichen Ziele umzusetzen, muss der genannte Bebauungsplan geändert werden.

Mit dem Bebauungsplan wird eine Maßnahme der Innenentwicklung bewirkt. Die gemäß § 13a Abs. 1 BauGB bestehenden Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren sind gegeben. Für die Durchführung des Verfahrens gelten gemäß § 13a Abs. 2 BauGB die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB für das vereinfachte Verfahren. Es ist danach jedoch nicht beabsichtigt, von einzelnen Beteiligungsschritten abzusehen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung ist entsprechend der Vorschrift abzusehen.
61.11 
Hannover / 03.12.2012