Informationen:
verwandte Drucksachen:
2764/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 11.02.2021: Stadtbezirksrat Ricklingen: Einstimmig
- 03.03.2021: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 11.03.2021: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
2764/2020 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Ricklingen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Im vorliegende Falle plant ein Investor im Sanierungsgebiet Mühlenberg den Abriss einer sanierungsbedürftigen Ladenzeile und den Neubau eines Supermarktes an gleicher Stelle.
Zur Arrondierung des Vorplatzes incl. notwendiger Einstellplätze sollen zwei angrenzende im Besitz von OE 66 befindliche öffentliche Verkehrsflächen veräußert werden. Die beiden Flächen sind in der Anlage 1 markiert dargestellt. Die Verwaltung hat keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.
Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfestsetzungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.