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Änderung der Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum Hannover
Umsetzung HSK IX - Anhebung der Mieten für das Sportleistungszentrum
Antrag,
der Änderung der Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum Hannover hinsichtlich der Mieten für das Sportleistungszentrum Hannover gemäß Anlage 1 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Erhöhung der Mieten für das Sportleistungszentrum sind keine Gender-Aspekte betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42402 | Sportleistungszentrum |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
20.000,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
20.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
20.000,00 € |
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Die finanziellen Auswirkungen werden erst in den späteren Haushaltsjahren wirksam. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mieten für das Sportleistungszentrum sind im Haushalt 2016 etatisiert.
Begründung des Antrages
Gemäß der Drucksache Nr 1916/2014 inkl. des Änderungsantrages Drucksache Nr. 2532/2014 zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) IX hat der Rat die Erhöhung der Mieten für die städtische Sportstätten im Produkt 42402 (Sportleistungszentrum) in Höhe von 20.000 € jährlich beschlossen. Für die Umsetzung des Beschlusses ist es notwendig, die Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrums hinsichtlich der Mieten anzupassen. Die künftigen Beträge sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die vorgenommene Erhöhung orientiert sich an der Erhöhung der Vereinsmieten für die städtischen Schwimmbäder (DS 2741/2014) und an der Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die schulischen Sporthallen (DS 2095/2015). Gemäß den Vorgaben des HSK IX sollte die Erhöhung der Mieten erst zum 01.01.2017 erfolgen. Nach Diskussion und in Abstimmung mit dem Stadtsportbund schlägt die Verwaltung vor, analog der Drucksachen 2741/2014 bzw. 2095/2015 beginnend mit dem 01.01.2016 die Mieten für die Schwimmhalle im Sportleistungszentrum in drei und für die übrigen Sporträume in zwei Schritten zu erhöhen. Dieses Verfahren soll den Vereinen die Möglichkeit geben, sich durch die stufenweise Erhöhung besser auf die Kostensteigerung einzustellen.
Nach dem 01.01.2018 soll alle drei Jahre (jeweils zum 01.01. d. J.) eine Erhöhung der Mieten entsprechend des Verbraucherpreisindexes erfolgen (vgl. DS 2741/2014).
Im Rahmen der Änderung der Benutzungsbedingungen entfallen die bisherigen Positionen 8 und 9 der bisherigen Mietpreisliste, da nach der Neuausrichtung des Sportleistungszentrums derartige Nutzungen aus personellen und rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sind.