Drucksache Nr. 2764/2014 E1:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

hier: Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2764/2014 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2764/2014 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

hier: Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

1. der Änderungsempfehlung nicht zu folgen,

2. darüber hinaus gehend die Verwaltung zu beauftragen, außerhalb des 226. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan bezogen auf die Burgwedeler Straße nochmals Möglichkeiten der Hauptverkehrsstraßennetzgestaltung im Stadtteil Bothfeld zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Mit dieser Drucksache sind finanzielle Folgen nicht verbunden.

Begründung des Antrages:

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat im Rahmen der Anhörung zur Drucksache Nr. 2764/2014 in seiner Sitzung am 28.01.2015 der als Anlage beigefügten Änderungsempfehlung zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss wie oben beantragt aus den im Folgenden dargelegten Gründen nicht zu entsprechen.


zu 1.)
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Hauptverkehrsstraßenfunktion des Straßenzuges Prüßentrift - Burgwedeler Straße - Sündernstraße - Eulenkamp - Klingerstraße als eine wichtige Verbindung vom / zum Weidetorkreisel zu bewerten.

In der Realität fehlt das Verbindungsstück zwischen Burgwedeler Straße und Langenforther Straße / Sündernstraße.

Der Auffassung des Stadtbezirksrates, die im Flächennutzungsplan dargestellte Netzkonzeption beruhe auf dem alleinigen Ziel der besseren verkehrlichen Erschließung, ist zu widersprechen. Vielmehr wird durch die Verschwenkung auf die Langenforther Straße eine Entlastung der zentralen Bereiche des Stadtteils Bothfeld angestrebt.

Im Rahmen der Aufstellung des Masterplanes Mobilität 2025 wurde auch diese Planung überprüft und als grundsätzlich realisierbar eingestuft (Zitat: "Die Trassenführung der Burgwedeler Straße (Bothfeld) entlang der Stadtbahngleise ist planerisch berücksichtigt. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie den Siedlungsraum werden gering eingeschätzt. Die verkehrlichen und städtebaulichen Effekte werden positiv bewertet. Eine Realisierung ist aussichtsreich."). Die bei Umsetzung der Planung erforderliche Querung der Stadtbahntrasse etwa in Höhe Stadtfriedhof Bothfeld wäre zu bewältigen. Im südlichen Anschluss daran steht im Prinzip Raum für eine Trassenführung zur Verfügung und ist rechtsverbindlich mit dem B-Plan Nr. 231 abgesichert; in der hiermit festgesetzten Straßenverkehrsfläche verläuft auch die heutige Stadtbahntrasse. Unter Umständen müsste noch nicht einmal der P+R-Platz verlegt werden. Von daher gibt es aus Sicht der Verkehrsplanung keine zwingenden Gründe, das langfristige Ziel aufzugeben.

Der verkehrliche Nutzen der Planung wird gestützt durch die Erkenntnisse des im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover erarbeiteten Verkehrskonzeptes Bothfeld (PGT, 2011). Die in diesem Rahmen vorgenommene Verkehrszählung mit Kennzeichenerfassung (hier relevant der Zählpunkt zwischen Lyonel-Feininger-Weg und Kurze-Kamp-Straße) zeigt u.a. einen deutlichen Anteil von Verkehren von / nach den Stadtteilen Oststadt und List, also in der Nordost - Südwest-Fahrbeziehung.

Der Straßenzug Prüßentrift - Burgwedeler Straße hat unbestreitbar auch tatsächlich eine Hauptverkehrsstraßenfunktion (Querschnittsbelastung der Burgwedeler Straße gemäß Verkehrszählung 2013 = 11.000 Kfz/24h). Um den erforderlichen Netzzusammenhang wieder herzustellen, müsste der südliche Teil der Burgwedeler Straße und die südlich anschließende Sutelstraße sowie der Abschnitt der Kugelfangtrift zwischen Sutelstraße und Sündernstraße aufgegriffen und mit Hauptverkehrsstraßenfunktion ausgestattet werden. Alternativ könnte auch die Sutelstraße bis zum Anschluss an die Podbielskistraße als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen werden.

Vor allem wegen der demzufolge erforderlichen Darstellung der Sutelstraße als Hauptverkehrsstraße würde nach Einschätzung der Verwaltung die Einbeziehung in die laufenden Bauleitplanverfahren für das beabsichtigte Wohngebiet "Hilligenwöhren" eine Diskussion nach sich ziehen, die diese zusätzlich belastet. Außerdem stünde eine ggf. notwendige Hauptverkehrsstraßenausweisung der Sutelstraße im Gegensatz zu dem in seinem Änderungsantrag zum Ausdruck gebrachten Bestreben des Stadtbezirksrates, eine weitere Belastung des Stadtteils Bothfeld zu vermeiden.

Unabhängig von der Verlegung der Burgwedeler Straße, wäre im künftigen Wohngebiet "Hilligenwöhren" ohnehin wirksamer Lärmschutz gegenüber der Burgwedeler Straße in ihrer heutigen Lage erforderlich. Insofern ergäbe sich für das Entwicklungsgebiet keine wesentlich andere Beurteilungslage aus Sicht des Immissionsschutzes. Daher ist es nicht zwingend geboten, die Entwicklung dieses Gebietes mit der Frage der Netzgestaltung im Hauptverkehrsstraßensystem zu verknüpfen.

Der Argumentation, bei Realisierung der verlegten Burgwedeler Straße wären der östliche Teil der "Großen Heide" sowie der Geschützte Landschaftsbestandteil "Metzhof" betroffen, kann nicht gefolgt werden. Beide werden durch die im Flächennutzungsplan dargestellte Hauptverkehrsstraßenverbindung nicht berührt.


zu 2.)
Außerhalb der Bauleitplanverfahren zur Entwicklung des künftigen Wohngebietes "Hilligenwöhren" kann es sich als sinnvoll erweisen, nochmals die Möglichkeiten der Gestaltung des Hauptverkehrsstraßennetzes in Bothfeld zu prüfen.
61.15 
Hannover / Mar 5, 2015