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Ausbau der Lutherstraße zwischen Sallstraße und Große Düwelstraße (Ursprungsdrucksache 2762/2020)
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-3028/2020 aus dem Stadtbezirksrat Südstadt - Bult in den Punkten 1 und 2 zu folgen,
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.
Kostentabelle
Entfällt.
Begründung der Verwaltung
Zu 1 und 2:
Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kopfsteinpflasterprogramm“ der Landeshauptstadt Hannover ist es ursprünglich vorgesehen, durch Beseitigung von Kopfsteinpflasterbefestigungen den Komfort für den Radverkehr zu verbessern und die Geräuschentwicklungen in den Wohngebieten zu minimieren.
Somit wurden für die vorgestellte Planung der Lutherstraße von der Sallstraße bis zur Großen Düwelstraße die Fahrbahnbegrenzungen mit Bord- und Gossenanlagen nur in Fragmenten im Bereich von massiven Absackungen mit betrachtet und in die Erneuerung der Maßnahme mit einbezogen. Eine Umgestaltung der Einmündungsbereiche Stolzestraße und Große Düwelstraße war nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Einmündungsradien in den kreuzenden Straßenzügen Stolzestraße und Große Düwelstraße sind für die Fahrdynamik nicht zwingend erforderlich. Es wird deshalb die Verlegung der Bord- und Gossenanlage mit Verringerung der Einmündungsradien hinsichtlich Leitungslagen und Entwässerung geprüft und sofern möglich, vorgenommen. Es wird aber mindestens eine Fahrbahnmarkierung und eine Belegung der sich ergebenden Flächen mit Fahrradanlehnbügeln und gestaltenden Elementen vorgesehen.
66.22
Hannover / 12.01.2021