Drucksache Nr. 2761/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Interessen der Stadt beim "96"-internen Ringen um die Mehrheit bei der "Hannover 96 Management GmbH"
in der Ratssitzung am 30.11.2017, TOP 3.8.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2761/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Interessen der Stadt beim "96"-internen Ringen um die Mehrheit bei der "Hannover 96 Management GmbH"
in der Ratssitzung am 30.11.2017, TOP 3.8.

Der Verein Hannover 96 ist im Begriff, seine Führungsstruktur entscheidend zu ändern. Der derzeitige 96-Präsident Martin Kind strebt mittels des Erwerbs der Mehrheit der "Hannover 96 Management GmbH" de facto die Alleinherrschaft über den Verein an. Angeblich ist die o.g. GmbH lediglich 25.000 Euro wert (Kind will sie für etwas mehr als die Hälfte, also 12.750 Euro, erwerben). Nach Ansicht seiner vereinsinternen Gegner ist die GmbH aber etwa 10 Mio. Euro wert. Diese Auffassung erscheint uns realistischer angesichts der Möglichkeit Kinds, mithilfe seines angestrebten Mehrheitsanteils an der GmbH über die Berufung oder Abberufung von Angestellten (z.B. Trainern und Managern) sowie über die HDI-Arena zu Verfügen. Hier kommt nun das berechtigte Interesse der Stadt Hannover ins Spiel.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Inwieweit kann die "Hannover 96 Management GmbH" bei einem angeblichen Wert von nur 25.000 Euro auch über die HDI-Arena geschäftlich verfügen?

2. Inwieweit sieht die Stadt ihre Interessen angesichts der veränderten Situation (d.h. der Total-Merkantilisierung) im Verein Hannover 96 noch gewährleistet bzw. in ausreichendem Maße berücksichtigt?

3. Ist die Stadt gewillt, ihre eigenen Interessen bei der möglichen Vermarktung des Stadions gegenüber Martin Kind anzumelden oder zu wahren?

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: „Inwieweit kann die „Hannover 96 Management GmbH“ bei einem angeblichen Wert von nur 25.000 Euro über die HDI-Arena geschäftlich verfügen?“

Der Verwaltung liegen keine Informationen über die in der Anfrage genannte „Hannover 96 Management GmbH“ vor, und diese Gesellschaft ist auch kein Vertragspartner der Landeshauptstadt Hannover bezüglich des Baukonzessionsvertrages.

Vertragspartner des 2002 abgeschlossenen Baukonzessionsvertrages sind die Landeshauptstadt Hannover und die „Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG“ (deren ursprünglicher Name Niedersachsenstadion Projekt- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG lautete). In dieser Projektgesellschaft sind das Stadion samt Baukosten und dazugehörende Zuschüsse und Bankverbindlichkeiten bilanziell erfasst. Anteilseigner bzw. Gesellschafter der „Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG“ sind die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG als Kommanditistin und die Hannover 96 Arena Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin, die die Geschäftsführung ausübt.
Gemäß Baukonzessionsvertrag hat die Landeshauptstadt Hannover das damalige Niedersachsenstadion einschließlich Außenanlagen (den sogenannten Konzessions­gegenstand) an die Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG übertragen, zwecks Umbau zur HDI-Arena einschließlich der Pflicht zum Betrieb und zur Erhaltung und Finanzierung des Stadions. Die Betriebspflicht gemäß Baukonzessionsvertrag besteht insbesondere in der intensiven Nutzung des Stadions als Sportstätte für Fußballspiele. Die Erhaltungspflicht besteht in der Instandhaltung des Stadions unter Berücksichtigung einer üblichen Abnutzung. Der Baukonzessionsvertrag endet am 31. März 2030, dann erlöschen alle Verpflichtungen aus dem Baukonzessionsvertrag und der Konzessionsgegenstand fällt entschädigungslos an die Landeshauptstadt Hannover zurück. Eine „geschäftliche Verfügung“ über das Stadion besteht daher nur für die Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG während des Konzessionszeitraumes und beschränkt sich im Grunde auf die vertraglichen Pflichten zum Betrieb und zur Erhaltung und Finanzierung des Stadions bis zur Rückgabe an die Stadt am 31. März 2030.

Frage 2: „Inwieweit sieht die Stadt ihre Interessen angesichts der veränderten Situation (d.h. der Totalmerkantilisierung) im Verein Hannover 96 noch gewährleistet bzw. in ausreichendem Maße berücksichtigt?“

Die Interessen der Landeshauptstadt Hannover bezüglich der Stadions sind durch den oben genannten Baukonzessionsvertrag gewahrt. Zu Vorgängen im Verein Hannover 96 kann die Verwaltung keine Stellung nehmen.

Frage 3: „Ist die Stadt gewillt, ihre eigenen Interessen bei der möglichen Vermarktung des Stadions gegenüber Martin Kind anzumelden oder zu wahren?“

Das Stadion fällt nach Ablauf der Baukonzession am 31. März 2030 an die Landeshauptstadt Hannover zurück, so dass die Landeshauptstadt Hannover zu gegebener Zeit über die weitere Nutzung oder Vermarktung des Stadions entscheiden kann.