Drucksache Nr. 2759/2012:
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2759/2012
2
 

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – vom 15. Februar 2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat eine Änderung der seit dem 01.12.2011 geltenden Beförderungsentgelte beantragt.

Der Antrag wird begründet mit:
• der Erhöhung der Kosten für die Fahrzeugbeschaffung,
• erhöhten Kosten für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge,
• höheren Kosten bei der Kfz-Versicherung, insbesondere für den städtischen Bereich
• gestiegene Vermittlungskosten der Taxizentrale
• den anhaltenden Kostensteigerungen für Treibstoffe

Mit der als Anlage 1 beigefügten Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover soll die Rechtsgrundlage für die beantragte Entgelterhöhung geschaffen werden.

Der beantragte Taxitarif behält seine Struktur. Für den Grundpreis und das Entgelt für die Fahrleistung wird eine Erhöhung von jeweils 0,10 € beantragt. Die Entgelte für Wartezeiten und Zuschläge für Kombi- und Großraumtaxen sollen unverändert bleiben. Der Sondertarif anlässlich von Großveranstaltungen für die Strecke zwischen dem Flughafen Hannover-Langenhagen und dem Messegelände und umgekehrt soll um 2,00 € angehoben werden

In der Übersicht stellen sich die Tarifänderungen wie folgt dar:


Werktags von 06.00 – 22.00 Uhr


aktuell
Werktags von 22.00 – 06.00 Uhr, sonn- und feiertags von 0.00 – 24 Uhr
aktuell
Werktags von 06.00 – 22.00 Uhr


beantragt
Werktags von 22.00– 06.00 Uhr, sonn- und feiertags von 0.00 – 24 Uhr
beantragt
Grundpreis
2,50 €
2,50 €
2,60 €
2,60 €
1. – 3. Kilometer
1,70 € / km
1,80 € / km
1,80 € / km
1,90 € / km
Alle weiteren Kilometer
1,50 € / km
1,60 € / km
1,60 € / km
1,70 € / km
Messe – Flughafen
43,00 €
43,00 €
45,00 €
45,00 €
Weitere Wartezeit
24,00 € / h
24,00 € / h
24,00 € / h
24,00 € / h
Großraum- /Kombizuschlag
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €

Diese Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Km
Neu-
Tag
Neu-
Nacht
Alt-
Tag
Alt- Nacht
Differenz zu Tag alt
Differenz zu Nacht alt
Differenz zu Tag %
Differenz zu Nacht %
1
4,40€
4,50€
4,20€
4,30€
0,20€
0,20€
4,76%
4,65%
2
6,20€
6,40€
5,90€
6,10€
0,30€
0,30€
5,08%
4,92%
3
8,00€
8,30€
7,60€
7,90€
0,40€
0,40€
5,26%
5,06%
4
9,60€
10,00€
9,10€
9,50€
0,50€
0,50€
5,49%
5,26%
5
11,20€
11,70€
10,60€
11,10€
0,60€
0,60€
5,66%
5,41%
10
19,20€
20,20€
18,10€
19,10€
1,10€
1,10€
6,08%
5,76%
15
27,20€
28,70€
25,60€
27,10€
1,60€
1,60€
6,25%
5,90%
20
35,20€
37,20€
33,10€
35,10€
2,10€
2,10€
6,34%
5,98%

Zu dem Antrag des GVN wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Tarifänderung erhoben.

Die Überprüfung des Antrags durch die Stadtverwaltung hat Folgendes ergeben:

1. Zur Prüfung der Kostensteigerungen wurde auf die öffentlichen Indizes des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Bezogen auf den Zeitraum des letzten Antrages auf Tariferhöhung im Juni 2010 stiegen die Kraftstoffkosten um 18,35 %, die Kosten der Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex) um 4,71 % und der Kraftfahrerpreisindex um 7,35 %.

2010
2011
10/2012
Änderung 2010 – 10/2012
Kraftfahrerpreisindex
111,6
116,3
119,8
7,35 %
Kraftstoffpreisindex
116,1
128,9
137,4
18,35 %
Verbraucherpreisindex
108,2
110,7
113,3
4,71 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 7, 07/2012; Basis 2005=100


Die tariflichen Monatsverdienste sind von 2008 bis 2011 im Dienstleistungsbereich um 4,18 % und in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung um 4,64 % gestiegen. Die Steigung der tariflichen Monatsverdienste vom Juli 2011 bis Juli 2012 betrug weitere 3,2 % Die Einkommensentwicklung im Taxigewerbe sollte in ähnlichem Umfang wie in anderen Dienstleistungsbereichen erfolgen. Dazu trägt die beantragte Tarifänderung bei.

2. Die Fahrpreise des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) sind seit 2008 durchschnittlich wie folgt erhöht worden:

Jahr
Erhöhung im Durchschnitt in %
2008
3,10 %
2009
4,00 %
2010
2,00 %
2011
2,49 %
2012
2,43 %
2013
3,10 %

Angesichts dieser Preisentwicklung hält die Verwaltung die vorgeschlagene Fahrpreiserhöhung für angemessen.

Im Vergleich zu der Fahrpreisgestaltung anderer Ballungsräume liegen die hannoverschen Taxentarife nach der Erhöhung weiterhin im mittleren Tarifbereich. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Tarifstruktur in vergleichbaren Städten:


Grundpreis
Km-Preis 1
Km-Preis 2
Wartezeit
Gesamtpreis für 2 km
Hannover
2,60 €
2,60 € N
(incl. 55,55 m bzw. 52,63 m N und 15 sec. Wartezeit)
1,80 €
1,90 € N
1,60 €
1,70 € N
(ab dem 4. km)
24,00 €
6,20 €
6,40 € N
Essen
3,00 €
2,00 €
1,75 €
1,85 € N
6,00 €
6,75 €
6,85 € N
Köln
2,65 €
1,65 €
1,75 €
24,00 €
6,05 €
Braunschweig
2,70 €
1,90 €
1,40 €
(ab dem 4. km)
22,60 €
(ab 91 sec)
6,00 €
Dortmund
2,80 €
3,00 € N
1,80 €
1,95 € N
1,50 €
1,65 € N
(ab dem 2. km)
22,00 €
6,10 €
6,60 € N
Frankfurt am Main
2,80 €
3,30 € N
1,75 €
1,85 € N
1,60 €
1,75 € N
(ab dem 11. km)
25,00 €
33,00 € N
6,30 €
7,00 € N
Nürnberg
2,90 €
2,80 €
1,40 €
(ab dem 2. km)
24,00 €
(ab 241 sec)
7,10 €
N = Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif
Der Entwurf der Änderungsverordnung wurde mit Vertretern des Taxigewerbes und der Region Hannover abgestimmt. Ein gleichlautender Antrag wurde vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe e.V. auch an die Region Hannover gerichtet. Die Region Hannover hat angekündigt, die beabsichtigten Änderungen zum 01.02.2013 in gleicher Weise vorzunehmen. Um eine Einheitlichkeit der Tarife zu gewährleisten, sollte in der Landeshauptstadt Hannover die Umsetzung ebenfalls zum 01.02.2013 erfolgen. Der Verordnungsentwurf sieht das Inkrafttreten am Monatsersten nach der Verkündung vor.


Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von den geltenden und den vorgeschlagenen neuen Regelungen beigefügt
32.1 
Hannover / 03.12.2012