Drucksache Nr. 2755/2022:
Bebauungsplan Nr. 1918, Emil-Meyer-Straße
- Aufstellungsbeschluss -

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2755/2022
2
 

Bebauungsplan Nr. 1918, Emil-Meyer-Straße
- Aufstellungsbeschluss -

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1918 entsprechend Anlage 2 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechtsspezifische Besonderheiten sind mit dem Bebauungsplan nicht verbunden.

Kostentabelle

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes können Kosten zum Grunderwerb der Flächen entstehen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flächen im Stadtteil Vahrenwald, die nordöstlich der Bahnstrecke Hannover-Hamburg liegen. Zum Teil werden die Grundstücke gewerblich genutzt, zum Teil liegen die Flächen brach. In Teilbereichen haben sich bereits freizeitbezogene Nutzungen etabliert.

Der Stadtteil Vahrenwald weist im Vergleich zu anderen Stadtteilen eine ungünstige Versorgung mit wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen auf. Durch eine planerische Sicherung und Entwicklung der brachliegenden und weitgehend unversiegelten Flächen entlang der Bahn zu öffentlichen Grünflächen kann dieses Defizit verringert werden. Dadurch können auch fehlende Wegeverbindungen zwischen Hainholz und Vahrenwald gesichert werden.

Die Verwaltung soll eine Projektstudie für den Planbereich östlich der DB in Vahrenwald zwischen Philipsbornstraße und der Straße „Auf dem Dorn“ erstellen, die die Voraussetzungen und Potenziale für eine weitergehende Nutzung von Flächen entlang der Bahn für (Jugend-) Sport und freie Kultur klären soll. Die Planung soll noch in 2023 den politischen Gremien vorgelegt werden. Die Vertreter*innen der Ratsmehrheit haben im Herbst 2022 dem Stadtbaurat mitgeteilt, dass es ihre Absicht ist, dies auch durch einen Haushaltsbegleitantrag zu verfolgen. Bei positiver Perspektive soll später ein Beteiligungsverfahren angeschlossen werden, das vor allem die Zielgruppe der Jugendlichen, aber auch andere Interessen einbindet.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanverfahrens beschränkt sich auf diejenigen Flächen und Gebäude des Planbereiches, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und die grundsätzlich für eine Nutzung für sportliche und kulturelle Zwecke infrage kommen. Insbesondere die Freiflächen entlang der Bahnstrecke sind für eine Freiraumnutzung zu untersuchen.

Für die Flächen im Geltungsbereich gelten bisher keine Bebauungspläne. Straßen- und Baufluchtlinien sind z.T. durch verschiedene Fluchtlinienpläne geregelt, die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich ansonsten nach § 34 BauGB.

Zurzeit wird ein Bauantragsverfahren für ein Bauvorhaben auf einem ca. 1 ha großen Grundstück im Südosten des Geltungsbereiches in der Emil-Meyer-Straße 7 durchgeführt, das den Neubau von 164 Garagen- bzw. Lagerhallen zum Inhalt hat. Diese Nutzung würde den Zielen des Prüfauftrags an die Verwaltung zuwiderlaufen und das Umnutzungspotenzial deutlich einschränken. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan besteht gem. § 15 BauGB die Möglichkeit, die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Die Verwaltung beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Entscheidung über dieses Bauvorhaben zurückzustellen.


Falls erforderlich, kann die weitere Sicherung der Planungsziele über eine separat zu beschließende Veränderungssperre erreicht werden.

Durch die Zurückstellung des Bauantrages und im Weiteren dessen Ablehnung ist nicht auszuschließen, dass der Antragsteller gegenüber der LHH bereits entstandene Planungs- und Verfahrenskosten sowie mögliche Gewinnausfälle versucht geltend zu machen.

Sollte das Ziel des Bebauungsplanverfahrens, die Brachflächen als öffentliche Flächen für (Jugend-)Sport und freie Kultur zu sichern, erreicht werden, dürften zudem weitere Kosten für Ankauf und (möglicherweise) Bodensanierung entstehen.

61.11 
Hannover / Oct 26, 2022