Drucksache Nr. 2753/2015:
Vereinbarung mit der Region Hannover über den Kostenausgleich für Leistungen nach dem
§ 90 III SGB VIII

Inhalt der Drucksache:

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2753/2015
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Vereinbarung mit der Region Hannover über den Kostenausgleich für Leistungen nach dem
§ 90 III SGB VIII

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit der Region Hannover über den Kostenausgleich für Leistungen nach § 90 Absatz 3 SGB VIII zuzustimmen. Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Regionsversammlung die Senkung der Umlagesätze der Regionsumlage für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Entlastung aller 21 Städte und Gemeinden der Region von mindestens 36,1 Mio. € im Rahmen der Beschlüsse zur Haushaltssatzung 2016 der Region Hannover beschließt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird in der Begründung der Drucksache eingegangen.

Begründung des Antrages

In den gemeinsamen Sitzungen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten vom 16.09.2015 und 14.10.2015 wurde der Vorschlag diskutiert, die Hebesätze der Regionsumlage unter bestimmten Bedingungen zu senken. Inhaltlich sah der Vorschlag zunächst vor, dass die Regionsumlage um insgesamt 34 Mio. € gesenkt wird. Dieser Betrag wurde am 27.11.2015 auf 36,1 Mio. € erhöht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich alle 21 Städte und Gemeinden dazu entscheiden, entfallene Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und bei der Tagespflege nach § 90 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches VIII künftig selbst zu tragen und auf die Erstattung durch die Region Hannover zu verzichten. Dieser Vorschlag führt dazu, dass die 21 Städte und Gemeinden der Region effektiv um 20 Mio. € entlastet würden. Für die Landeshauptstadt Hannover ergäbe sich dadurch für 2016 ein positiver Effekt von rd. 10 Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet die Ertragsminderung bei den ausfallenden Elternbeiträgen von aktuell etatisierten 9.5 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ohne die angestrebte Vereinbarung die Region die Regionsumlage für die LHH um 10 Mio. € gegenüber dem Verwaltungsentwurf erhöhen würde.

Mit Schreiben vom 22.10.2015 wurde der Landeshauptstadt Hannover von der Region Hannover eine entsprechende Vereinbarung, die die oben beschriebenen Inhalte regelt, zugesandt und in der beigefügten Fassung (Anlage 1) ausgehandelt.
20.1 
Hannover / 01.12.2015