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In der Zeit vom 12. September bis 22. Oktober 2007 haben alle 13 Stadtbezirksräte über die Drucksache Nr. 2138/2007 beraten und im Rahmen der Anhörung ihre Voten dazu abgegeben. Insgesamt haben der Drucksache 11 Stadtbezirksräte, davon
5 mit Änderungsanträgen, zugestimmt, während die Stadtbezirksräte Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Linden-Limmer sie mehrheitlich bzw. einstimmig abgelehnt haben.
Folgende Änderungsanträge wurden beschlossen:
Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
Mit den DS Nr. 15-2269/2007 und 15-2273/2007 wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen,
1. ob und zu welchen Bedingungen das Gebäude der Justus-von-Liebig-Berufsschule als Erweiterung der IGS List benutzt werden könnte,
2. die Leibnizschule auch weiterhin als 4,5 zügiges Gymnasium mit der Außenstelle Gartenheimstraße zu betreiben und
3.die Herschelschule in ihrer jetzigen Zügigkeit und als Ganztagsbetrieb zu erhalten. Bei Aufgabe der Außenstelle ist ein Erweiterungsbau anzudenken.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1.
Die Region benötigt das Gebäude der Justus-Liebig-Schule in der Höfestraße auch weiterhin. Außerdem könnte die IGS List in diesem Gebäude nur mit einem entsprechenden Umbau um höchstens 2 Züge ausgebaut werden. Für den Mensa- und Freizeitbereich stehen jedoch keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Auch im Stammgebäude gibt es dafür keine weiteren räumlichen Kapazitäten.
Zu 2.
Die Leibnizschule wird derzeit und auch weiterhin zusammen mit der Außenstelle Gartenheimstraße 4-zügig geführt. Aufgrund des städtischen Gesamtkonzeptes wäre eine Ausweitung auf 4,5-Züge nicht notwendig.
Zu 3.
Die Aufnahmekapazität der Herschelschule im Stammgebäude mit 3,5 Zügen entspricht dem derzeitigen Anwahlverhalten der Eltern für diese Schule. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Außenstelle aufzugeben. Die Durchführung des Ganztagsbetriebes bleibt auch weiterhin gewährleistet.
Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Mit DS Nr. 15-2389/2007 wird der Rat der Landeshauptstadt Hannover gebeten, in die DS Nr. 2138/2007 folgende Änderung aufzunehmen:
1. Gymnasien (Anlage 1, Pkt. 1.31, Nr. 5)
Die Herschelschule wird wie von der Schule, dem Schulleitersprecherkreis der Gymnasien, dem Arbeitskreis Schulstrukturreform und dem Stadtelternrat vorgeschlagen, als 4-zügiges Gymnasium weitergeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Die Aufnahmekapazität der Herschelschule im Stammgebäude mit 3,5 Zügen entspricht dem derzeitigen Anwahlverhalten für diese Schule. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Außenstelle aufzugeben. Die Durchführung des Ganztagsschulbetriebes bleibt auch weiterhin gewährleistet (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List).
Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
Mit DS Nr. 15-2300/2007 wird der Rat der Landeshauptstadt Hannover gebeten, die Drucksache 2138/2007 nur mit folgender Änderung zu beschließen:
Hinsichtlich der in unserem Stadtbezirk ansässigen weiterführenden Schule wird noch keine Entscheidung getroffen. Die Schulstrukturreform Phase II wird, soweit sie den Stadtbezirk 8 betrifft, erst verabschiedet, wenn ein sinnvolles nachhaltiges Schulkonzept für alle Schulen des Stadtbezirks Döhren-Wülfel entwickelt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Änderung des Nds. Schulgesetzes im Juni 2003 wurde die Orientierungsstufe im Schuljahr 2004/2005 abgeschafft. Da schwer einzuschätzen war, welche Schulen die Eltern anwählen würden, hat die Verwaltung bewusst pro Schulform mehr Kapazität als erforderlich zur Verfügung gestellt. Mit der Schulstrukturreform Phase II soll das Raumangebot der weiterführenden Schulen nunmehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Neben dem Vorhaben, die Außenstellen möglichst aufzuheben, wurden auch Faktoren wie die Entwicklung der Schülerzahlen, das Anwahlverhalten der Eltern, Anregungen und Überlegungen der Schulen, Fragen der Finanzierbarkeit und selbstverständlich auch der Blick auf die stadtweit vorhandenen Raumkapazitäten berücksichtigt.
Spätestens im Schuljahr 2011/2012 – dies ist das erste Jahr, in dem in den Gymnasien der 13. Jahrgang komplett wegfallen wird, weil künftig das Abitur bereits in der 12. Klasse gemacht wird – beabsichtigt die Verwaltung, die Standortplanung der weiterführenden Schulen erneut zu überprüfen.
Eine Standortplanung der Grundschulen kann frühestens ab 2008/2009 erfolgen.
Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Mit der DS Nr. 15-2532/2007 werden Verwaltung und Rat aufgefordert:
1. die Punkte 8.c und 8.d dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass sie lauten:
„aus der Hauptschule im Schulzentrum Ahlem und Realschule im Schulzentrum Ahlem eine 3zügige Realschule mit Hauptschulzweig im Schulzentrum Ahlem zu bilden,"
„aus der Hauptschule im Schulzentrum Badenstedt und der Realschule Badenstedt eine 5zügige Realschule mit Hauptschulzweig im Schulzentrum Badenstedt zu bilden,"
An den jeweiligen Standorten sollen die beiden Schulformen nicht verschmolzen werden. Das Lehrerkollegium soll hingegen unter einer Schulleitung zusammengeführt werden,
2. die in der Anlage 1 aufgeführten Unterpunkte 1.11.5. ( hier: HS im SZ Ahlem) und 1.21.13 (hier: RS im SZ Ahlem) dahingehend zu ändern, dass der endgültige und gemeinsame Standort für diese Schulformen im Schulzentrum an der Petit-Couronne-Straße einzurichten ist,
3. die in der Anlage 3 unter den Punkten 8 und 9 aufgeführten Vorschläge zur „Auflösung von Hauptschule und Realschulstandorten" (hier: HS und RS im SZ Ahlem) nicht weiter zu verfolgen, sondern beide Schulen weiterhin im Schulzentrum Ahlem unterzubringen.
4. einen in der Anlage 4 mit der Überschrift „Aufgabe und Umnutzung von Schulanlagen“ unter dem Punkt 1 aufgeführten Vorschlag, den Schulstandort SZ Ahlem „einer anderen Nutzung zuführen oder verwerten", dahingehend zu ändern, dass der Schulstandort an der Tegtmeyerallee als „komplett frei" zu betrachten ist,
5. dafür zu sorgen, dass für die Ermittlung des räumlichen Bedarfs der neu zu bildenden Schule das Standardraumprogramm als Zielprogramm zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus ist der Bedarf an Differenzierungsräumen für den Wahlpflichtunterricht ab Klasse 6 zu berücksichtigen. Die Schule ist bei der Feststellung des räumlichen Bedarfs einzubeziehen und vor Beschluss zur Aufgabe eines Schulstandortes auch die Zukunft der angeschlossenen Sporthalle zu klären.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Die Verwaltung schlägt in ihrer Beschlussvorlage u.a. die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen vor. Mit der Zusammenführung zur HRS sollen wohnungsnahe Hauptschulangebote gesichert werden. Da sich Eltern zunehmend für andere Schulformen entscheiden, können eigenständige Hauptschulen mit einer Mindestzügigkeit von zwei Zügen nur noch an wenigen Standorten in der Stadt angeboten werden. In den kombinierten Schulen kann auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden, da die Lehrkräfte von Haupt- und Realschulzweig unter einer Schulleitung zusammenarbeiten. Flexible Differenzierungsmöglichkeiten erleichtern einen Übergang zwischen HS zur RS und umgekehrt.
Zu 2.,3. und 4.
Die Verwaltung schlägt vor, aus der Hauptschule im Schulzentrum Ahlem und der Realschule im Schulzentrum Ahlem eine 3zügige kombinierte HRS zu bilden und diese HRS künftig am Standort Tegtmeyerallee zu führen. Für eine Nutzung der Schulanlage in der Tegtmeyerallee durch die HRS Ahlem werden Umbauten und Erweiterungen erforderlich, die mit ca. 1,2 Mio Euro beziffert sind. Dem gegenüber stehen bei Beibehaltung des Schulzentrums an der Petit-Couronne-Straße mittelfristig Sanierungskosten in einer Größenordnung von 5,5 Mio Euro bei Energiestandard ENEV, bei ENEV-30% ca. 6 Mio Euro.
Zu 5.
Das Standardraumprogramm (I-DS Nr. 0668/2007) wird als Zielprogramm bei der Ermittlung der räumlichen Bedarfe für Schulneubauten sowie für Erweiterungen und Anbauten zugrunde gelegt. Ein Differenzierungsraum sowie Möglichkeiten der Mitnutzung anderer Räume sind nach dem Standardraumprogramm ebenfalls vorgesehen, so auch eine Beteiligung der Schule bei spezifischen Fragestellungen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Beschlussdrucksache Nr. 2138/2007 noch nicht über die Zukunft der vorhandenen Sporthallen zu entscheiden. Wie bekannt ist, führt die Verwaltung im Augenblick eine Sportentwicklungsplanung für Hannover durch. Im Rahmen dieses Planungsverfahrens wird u.a. der Bedarf an Sport- und Turnhallenflächen in Hannover ermittelt. Das Verfahren wird Mitte des Jahres 2008 abgeschlossen sein. Danach können anhand der dann vorliegenden Erkenntnisse zukunftsfähige Entscheidungen getroffen werden. Dieser zeitliche Ablauf ist aus Sicht der Verwaltung kein Problem, da zwar im Laufe dieses Jahres die Schulschließungen beschlossen werden, die Umsetzung dieser Beschlüsse aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ohne künftigen Entscheidungen vorgreifen zu wollen, geht die Verwaltung davon aus, dass es bei einzelnen Standorten unabhängig von der Nachnutzung des Schulgrundstückes bzw. –gebäudes unproblematisch sein wird, die Sport- und Turnhallen zu erhalten.
Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
Mit DS Nr. 15-2346/2007 wird der Rat der Landeshauptstadt Hannover gebeten, den Beschlusstext zu DS Nr. 2138/2007 Ziffer 8 b wie folgt zu ergänzen:
"Die Baumaßnahmen erfolgen ohne zeitliche Verzögerung, möglichst im Jahre 2008."
Stellungnahme der Verwaltung:
Sobald ein entsprechender Ratsbeschluss vorliegt, werden die Planungen unverzüglich aufgenommen, damit die Baumaßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen erfolgen können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Verwaltung bei Ihren Vorschlägen bleibt und empfiehlt, die DS Nr. 2138/2007 unverändert zu beschließen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.