Drucksache Nr. 2741/2015:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Epiphanias-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2741/2015
0
 

Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Epiphanias-Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen
  • in der Kindertagesstätte der Epiphanias-Kirchengemeinde, Hägewiesen 117, 30657 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (16 Kinder, halbtags ohne Essen) auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten
und
  • rückwirkend ab dem 01.08.2015 laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagestätten in verbandlicher Trägerschaft zu gewähren (VBE).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 38.422,40 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -38.422,40 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -38.422,40 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt

Begründung des Antrages

In der genannten Einrichtung wird in den letzten Jahren das Halbtagsangebot immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Die genannte Gruppe unterliegt daher einer verstärkten Fluktuation der in ihr betreuten Kinder.

Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in der Einrichtung ist die Gruppengröße auf 16 Kindergartenkinder ausgerichtet.

Mit DS 1729/2015 wurde bereits die Aufstockung einer Gruppe mit 3/4-Betreuung auf Ganztagsbetreuung zum 01.08.2015 beschlossen. Aufgrund der zum 01.08.2015 vorliegenden Bedarfszahlen und Anmeldungen hat der Träger kurzfristig entschieden, die Halbtagsgruppe ohne Essen auf eine Gruppe mit 3/4-Betreuung auszuweiten und hat daher diese Aufstockung der Betreuung zusätzlich beantragt. Die DS 1729/2015 soll aus diesem Grund jedoch erst zum 01.08.2016 umgesetzt werden.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.
.
51.42 
Hannover / 30.11.2015