Drucksache Nr. 2741/2014 E1:

Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2741/2014 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2741/2014 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


die in der Anlage beigefügten beschlossenen Änderungsanträge

1. Stadtbezirksrat Mitte
Drucksache Nr. 15-2814/2014, Punkt 1

2. Stadtbezirksrat Linden-Limmer
a. Drucksache Nr. 15-0110/2015
b. Drucksache Nr. 15-0111/2015
c. Drucksache Nr. 15-0112/2015



3. Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
a. Drucksache Nr. 15-0223/2015
b. Drucksache Nr. 15-0224/2015

abzulehnen und der Beschlussdrucksache 2741/2014 in ihrer ursprünglichen Form zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


s. Ursprungsdrucksache

Kostentabelle


s. Ursprungsdrucksache

Begründung:


zu 1.: Drucksache Nr. 15-2814/2014, Punkt 1
Zu den Öffnungszeiten der Bäder wird mit der Drucksache Nr. 2741/2014 kein Beschluss gefasst, sondern nur ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Profilbildung und die Öffnungszeiten werden Gegenstand einer weiteren Beschlussdrucksache im Jahr 2015 sein. Die Anregung des Stadtbezirksrates wird in die weiteren Überlegungen einbezogen.

zu 2a.: Drucksache Nr. 15-0110/2015
Laut der vom Rat beschlossenen Investitionsplanung für die kommenden Jahre stehen durchschnittlich 3 Mio. € pro Jahr für Investitionen im Bäderkonzept zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurde der Sanierungsplan erstellt.

zu 2b.: Drucksache Nr. 15-0111/2015
Bestandteil des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept IX (Drucksache Nr. 1916/2014) ist für die Bäder eine Erhöhung der Eintrittsgelder und eine Erhöhung der Mieten für Vereine, Verbände und sonstige Nutzer.

zu 2c.: Drucksache Nr. 15-0112/2015
Punkt 1:
Zur zeitlichen Verschiebung der Sanierungsmaßnahmen, die in den o.g. Drucksachen gefordert wird, ist festzustellen, dass es aus Sicht der Verwaltung aus bautechnischen, organisatorischen und Kostengründen Sinn macht, die Bäderstandorte ganzheitlich anzufassen. Aus diesem Grund soll jeweils ein Standort komplett saniert werden. Die Funktionsfähigkeit der Bäder ist trotzdem gesichert, da akute Mängel im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung beseitigt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht zwei Hallenbäder gleichzeitig saniert werden, um das Angebot an Wasserflächen nicht zu sehr einzuschränken. Nach übereinstimmender Einschätzung der Gutachter und der Verwaltung ist der Handlungsbedarf in den Hallenbädern in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu sehen.

Aus der Höhe des jeweiligen Finanzbedarfs und den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln ergibt sich die zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahme.


Punkt 2:
Die Festlegung, ob aus baulichen und/oder wirtschaftlichen Gründen ein Neubau oder eine Sanierung des Fössebades durchgeführt wird und ob wieder ein Frei- und Hallenbad entsteht, erfolgt erst im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens.

zu 3a.: Drucksache Nr. 15-0223/2015
Satz 1
Zur zeitlichen Verschiebung der Sanierungsmaßnahmen, die in den o.g. Drucksachen gefordert wird, ist festzustellen, dass es aus Sicht der Verwaltung aus bautechnischen, organisatorischen und Kostengründen Sinn macht, die Bäderstandorte ganzheitlich anzufassen. Aus diesem Grund soll jeweils ein Standort komplett saniert werden. Die Funktionsfähigkeit der Bäder ist trotzdem gesichert, da akute Mängel im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung beseitigt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht zwei Hallenbäder gleichzeitig saniert werden, um das Angebot an Wasserflächen nicht zu sehr einzuschränken. Nach übereinstimmender Einschätzung der Gutachter und der Verwaltung ist der Handlungsbedarf in den Hallenbädern in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu sehen.

Aus der Höhe des jeweiligen Finanzbedarfs und den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln ergibt sich die zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahme.

Satz 2
Laut der vom Rat beschlossenen Investitionsplanung für die kommenden Jahre stehen durchschnittlich 3 Mio. € pro Jahr für Investitionen im Bäderkonzept zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurde der Sanierungsplan erstellt.

Satz 3
Die Festlegung, ob aus baulichen und/oder wirtschaftlichen Gründen ein Neubau oder eine Sanierung des Stöckener Bades durchgeführt wird, erfolgt erst im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens.

zu 3b.: Drucksache Nr. 15-0224/2015
Die Entscheidung, ob bei Neubau oder Sanierung des Stöckener Bades Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, wie z.B. der Bau eines Kleinkindbereichs, vorgesehen werden, erfolgt erst im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens.
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Hannover / 02.03.2015