Drucksache Nr. 2741/2014:

Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2741/2014
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


1. als Eckpunkte des Bäderkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen:
a. Die Sanierung der Bäder erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Planung.

b. Die Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden ab dem 01.01.2016 gemäß Anlage 2 erhöht.
2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
b. Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder
c. Eintrittspreise der Bäder
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern nimmt die Stadt die Aufgaben zur Grundversorgung der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind im Rahmen des Bäderkonzeptes geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Die finanziellen Auswirkungen dieser Drucksache werden erst in späteren Haushaltsjahren wirksam. Dies gilt auch für die personellen Mehrbedarfe, die für die Umsetzung der Investitionen erforderlich sind. Für die vor der Umsetzung erforderliche Planung kann schon im Jahr 2015 eventuell ein zusätzlicher Personalbedarf entstehen. Für die Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan werden jeweils einzelfallbezogen Drucksachen erstellt, in denen die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden ab dem Haushalt 2016 entsprechend etatisiert.

Begründung des Antrages


Im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) eine Analyse der Bädersituation in Hannover vorgenommen. Dabei wurden alle Bäder in der Landeshauptstadt Hannover (acht Hallenbäder, darunter zwei Kombibäder und sechs Freibäder, darunter ein Naturbad) untersucht. Grundlage bilden die Zahlen des Jahres 2011. Die Untersuchung erfolgte in drei Phasen und die Ergebnisse der Analyse wurden im Oktober 2013 und Februar 2014 im Sportausschuss vorgestellt.

In Phase I wurde eine Bestandsaufnahme und Analyse des Bäderangebotes unter Berücksichtigung der Kategorien Wasserflächen, Nebenangebote, Öffnungs- und Betriebszeiten, Nutzungscharakteristik, Erlöse und Kosten vorgenommen. Darüber hinaus erfolgte eine Aufnahme des Sanierungsstaus aller Bäder mit einer Abschätzung des Investitionsbedarfs für Bau und Technik.

In der Phase II wurde für jedes Bad eine Besucherpotenzialanalyse durchgeführt. Hierbei waren die Einzugsbereiche der untersuchten Bäder einschließlich der Überlappungszonen, die Konkurrenz der Bäder untereinander, die Bevölkerungsstruktur in den Zonen (Einwohner, Haushalte, Altersstruktur, Kaufkraft) von Bedeutung. Weiterhin wurde in Phase II der Bedarf der Schulen und Vereine ermittelt.

In Phase III wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Bedeutung für Hannover bewertet. Dabei wurde auch ihr gesellschaftlicher Wertbeitrag berücksichtigt, der in die fünf Kategorien Gesundheit, Genuss und Wohlbefinden, Gemeinschaft, Ökologie und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) unterteilt wurde.
Außerdem wurde in den städtischen Bädern eine Kundenbefragung durchgeführt, an der sich über 1.800 Badegäste beteiligt haben. Die Ergebnisse, die sehr positiv ausgefallen sind, wurden im Sportausschuss am 10.02.2014 vorgestellt und sind dem Protokoll der Sitzung beigefügt.

Bei einer Befragung im Rahmen des Bürger-Panels, die im Sommer 2014 durchgeführt wurde und sich auch an Personen richtete, die die Bäder nicht nutzen, wurde dieser positive Trend allerdings nicht bestätigt (siehe hierzu Drucksache Nr. 2477/2014).

Die Ergebnisse aus den genannten Analysen und Umfragen sowie die aktuelle Bevölkerungsprognose dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines Bäderkonzeptes.

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde für die Erarbeitung von Eckpunkten für das Bäderkonzept ein Arbeitskreis gebildet, bestehend aus je zwei Vertretern/innen der Ratsfraktionen, zwei Vertretern/innen des Stadtsportbundes Hannover e. V., drei Vertretern/innen des Schwimmsports, zwei Vertretern/innen der nicht von der Stadt betriebenen Bäder, einem/r Vertreter/in des Seniorenbeirates und einem/r Vertreter/in der Landesschulbehörde sowie nach Bedarf aus Vertretern/innen der Verwaltung. In der Zeit von März bis November 2014 haben sechs Sitzungen zu entsprechenden Themenschwerpunkten stattgefunden. Aufgrund der Diskussionen und Anregungen aus dem Arbeitskreis Bäder (AK Bäder) hat die Verwaltung ein Bäderkonzept erarbeitet, das die folgenden Eckpunkte beinhaltet:


1a. Standortkonzept /Sanierungsfahrplan

Die Bevölkerungsprognose 2014 – 2025/2030 geht davon aus, dass die Einwohnerzahl in der Landeshauptstadt im Prognosezeitraum stetig ansteigen wird, insbesondere auch in den Stadtteilen, in denen sich die Bäder befinden. Eine Grafik ist in der Anlage 3 beigefügt. Die Berechnungen der DGfdB haben ergeben, dass die Wasserflächen in der Landeshauptstadt bei den Hallenbädern knapp über dem Bundesdurchschnitt liegen (Hannover: 11 qm Wasserfläche pro 1000 Einwohner, Bund: 9). Für die Freibäder beträgt der Bundesdurchschnitt 20 qm Wasserfläche pro 1000 Einwohner, in Hannover sind 27 qm pro 1000 Einwohner vorhanden. Trotz dieses Überhangs sollte die Wasserfläche bei den Freibädern in Hannover allenfalls bei sinnvollen Anpassungen im Rahmen von Sanierungen reduziert werden, damit möglichst viele Hannoveranerinnen und Hannoveraner die Möglichkeit haben, in der Nähe ihres Wohnortes ein Schwimmbad zu besuchen.

In der Bäderanalyse Phase I und II der DGfdB wurden für jedes Bad die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und das voraussichtliche Investitionsvolumen dargestellt. Als Arbeitsgrundlage für den AK Bäder wurden mit der DGfdB für die Sanierungsmaßnahmen drei Prioritätsstufen festgelegt. Aufgrund dieser Priorisierung wurde der als Anlage 1 beigefügte Sanierungsfahrplan erstellt. Aus Sicht der Verwaltung macht es dabei bautechnisch, organisatorisch und aus Kostengründen Sinn, die einzelnen Standorte ganzheitlich anzufassen. Deshalb soll ein Standort jeweils komplett saniert werden. Die Funktionsfähigkeit der Bäder ist trotzdem gesichert, da akute Mängel im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung beseitigt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass nicht zwei Hallenbäder gleichzeitig saniert werden, um das Angebot an Wasserflächen nicht zu stark einzuschränken. Bei den Freibädern wurde versucht, die Sanierung möglichst außerhalb der Freibadesaison einzuplanen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung

- der bereits durchgeführten Maßnahmen,
- der Kostenermittlung Stand Baukosten-Index I/2014,
- der baulichen Dringlichkeit und
- der voraussichtlichen Finanzplanung 2015 - 2025

ergibt sich die Planung für die Sanierung der Bäder, die von Kosten für die Sanierung aller Bäder in Höhe von ca. 42 Mio. € ausgeht.

Grundlage der genannten Kosten ist eine Sanierung des Bestandes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Brandschutz) ohne zusätzliche Attraktivitätssteigerungen (z.B. Lehrschwimmbecken für Kursangebote, Wasserrutsche, Ausbau Sauna). Die Kosten für über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende städtische Standards (z.B. ENEV 2013 -30 %) sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beziffern und müssen im weiteren Verfahren für jeden einzelnen Standort im Rahmen der weiteren Planungsschritte individuell betrachtet werden. Aufgrund der Empfehlung der DGfdB, aus wirtschaftlichen Aspekten an den Standorten Fössebad und Stöckener Bad gegebenenfalls einen Neubau zu planen, sind in dem Sanierungsfahrplan beide Alternativen – Sanierung und Neubau – auch entsprechend dargestellt. Im Rahmen der sich anschließenden konkreten Planungen für die einzelnen Bäderstandorte werden diese Alternativen geprüft, ebenso wie gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Ausdrücklich sei noch darauf hingewiesen, dass die Gesamtkosten von ca. 42 Mio. € ausschließlich die Sanierungskosten umfassen.

In der derzeitigen Investitionsplanung sind derzeit ab 2016 pro Jahr ca. 3,0 Mio. € an Investitionsmitteln für die Bäder vorgesehen. Daher wird der Sanierungszeitraum voraussichtlich 14 Jahre betragen.
1b. Erhöhung der Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer

Gemäß Drucksache Nr. 1916/2014 zum Haushaltssicherungskonzept IX ist von der Verwaltung bei der Vermietung von Bädern eine Mehreinnahme in Höhe von 25.000 € zu erzielen.

Gemäß Vorschlag der Verwaltung sollte die Erhöhung, wie in der o.g. Drucksache vorgesehen, zum 01.01.2017 wirksam werden. Aufgrund der Diskussion innerhalb des AK Bäder schlägt die Verwaltung jetzt aber vor, bereits ab dem 01.01.2016 mit einer stufenweisen Erhöhung der Mieten zu beginnen, um dann ab 2018 den „geplanten“ Stundensatz zu erhalten. Dabei wurden die für die Schwimmausbildung benötigten Schwimmbecken nur gering erhöht. Nach dem 01.01.2018 soll alle drei Jahre (jeweils zum 01.01. d. J.) eine Erhöhung der Mieten entsprechend des Verbraucherpreisindexes erfolgen. Die künftigen Mietsätze sind in der Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

2. Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzeptes
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
  • Nutzergruppen in den Hallenbädern
In den Hallenbädern gibt es Nutzungswünsche von verschiedenen Nutzergruppen mit unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Dazu zählen insbesondere:
· Öffentlichkeit
Die Besucher im öffentlichen Badebetrieb sind mit einem Anteil von ca. 75 % die größte Nutzergruppe in den Bädern. Eine besondere Rolle spielen dabei die Frühschwimmer/innen, und die Familien und die Teilnehmer/innen an den unterschiedlichsten Angeboten in den Bädern. Darüber hinaus gibt es eine hohe Nachfrage nach Aquafitnessangeboten.

· Schulen
· verpflichtender Sportunterricht (Schwimmen)
o Derzeit ist der sich durch die Kerncurricula ergebende Bedarf an Schwimmzeiten für alle hannoverschen Schulen durch die zur Verfügung gestellten Zeiten in den Schwimmbädern abgedeckt.

o Freie Schulschwimmzeiten, die bisher an Schulen außerhalb Hannovers vergeben wurden, sollen zukünftig anderen hannoverschen Nutzergruppen zugutekommen.

· Ganztagsangebote der Schulen
o Von 29 Ganztagsgrundschulen nutzen derzeit 9 die Bäder im öffentlichen Badebetrieb.

o Schwimmen ist Wunschangebot der Kinder und Eltern.

o Eingeschränktes Zeitfenster (14:00 – 16:00 Uhr)

o organisatorische Probleme der Kooperationspartner

· Kindertagesstätten
• Nutzung während des öffentlichen Badebetriebes
• Kindergarten 08:30 – 12:30 Uhr und Hort 14:00 – 16:00 Uhr.

· Jugendeinrichtungen
• Nutzung während des öffentlichen Badebetriebes oder projektbezogen wie z. B. Mädchenschwimmen im Stöckener Bad.

· Senioren
• Nutzen Bäder zurzeit nur im öffentlichen Badebetrieb
• exklusive Nutzungszeiten im Stöckener Bad, Stadionbad und Vahrenwalder Bad (je 2 Stunden pro Woche pro Bad)
· Vereine
Die Vereine sind nach der Öffentlichkeit die größte Nutzergruppe in den Bädern. Die Vereine nutzen die Bäder wochentags in den Nachmittags– und Abendstunden zu Trainingszwecken. Darüber hinaus finden in den Bädern Sportveranstaltungen an den Wochenenden statt.

Der Kreisschwimmverband Hannover-Stadt e.V. verteilt im Auftrag der Verwaltung das in den Bädern zur Verfügung gestellte Kontingent an Trainingszeiten für die Sportvereine in Hannover und die DLRG. Die bereitgestellten Flächen bilden 100 % der Verteilungsbasis. 40 % werden gleichmäßig gemäß der beim LSB gemeldeten Mitglieder im Wassersport verteilt. 60 % werden nach „Leistung“ verteilt. Dabei werden alle beim Dt. Schwimmverband registrierten Wettkampfschwimmer bewertet sowie Wasserball und Synchronschwimmen als Mannschaft berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es allgemeine Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder für die sportliche Nutzung von Bädern. Diese weichen nur unerheblich von dem derzeitigen Verteilungsmodell ab, allerdings wird derzeit geprüft, ob eine vollständige Übernahme der Richtlinien sinnvoll ist. Ein Vorschlag zum künftigen Verfahren wird den Ratsgremien im 1.Halbjahr 2015 vorgelegt.
  • Profilbildung der Hallenbäder
  • Eines der Ergebnisse der Analyse durch die DGfdB ist, dass es Optimierungspotenzial hinsichtlich der Nutzung der Bäder gibt. So hat z.B. das Vahrenwalder Bad mit dem größten Besucherpotenzial nur geringe Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in den Abendstunden. Darüber hinaus können aufgrund der Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung in der Schwimmhalle des Sportleistungszentrums nur noch Sportveranstaltungen mit geringen Besucherzahlen stattfinden, was erhebliche Auswirkungen auf das Stadionbad hat. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und notwendig, die Nutzungszeiten in den Bädern neu zu ordnen. Dies ist für den Zeitraum ab dem 01.09.2015 geplant.

    Als Grundlage für eine gerechte Verteilung der Nutzungszeiten unter den einzelnen Nutzergruppen wurde ein Diskussionsvorschlag zur Profilbildung für die einzelnen Standorte erarbeitet. Dabei wurden anhand der Ist-Analyse für die verschiedenen Standorte Schwerpunkte gebildet und die möglichen Auswirkungen auf die Nutzergruppen ermittelt:

· Stadionbad


derzeitige Belegung
• Öffentlichkeit
• Vereinstraining
• Sportveranstaltungen
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Schulschwimmen



Vorschlag
• Entwicklung zum Sport- und Veranstaltungsbad
• Verstärkung Vereinstraining durch Abbau des Parallelbetriebs
• Konzentration der Sportveranstaltungen (Schwimmveranstaltungen und Wasserballbundesliga)

mögliche Auswirkungen
weniger Öffnungszeiten an den Wochenenden und abends

· Vahrenwalder Bad


derzeitige Belegung
• Öffentlichkeit
• Vereinstraining
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Schulschwimmen
• Kitas
• Frauenschwimmen
Vorschlag
• Entwicklung zum Bad für alle
• stärkere Ausrichtung auf Schulen, Kitas, Öffentlichkeit und Kursangebote
mögliche Auswirkungen
• weniger Vereinstrainingszeiten
• mehr Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit
• mehr Kursangebote, insb. Schwimmkurse für Kinder

· Nord-Ost-Bad


derzeitige Belegung
• Öffentlichkeit
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Schulschwimmen
• Kitas

Vorschlag
• Stärkung des Themas „Wohlfühlbad“
• Schärfung der Ausrichtung auf die Zielgruppen Kitas, Senioren und Familien

mögliche Auswirkungen
• exklusive Angebote für die genannten Zielgruppen in Teilbereichen des Bades

· Stöckener Bad


derzeitige Belegung
• Öffentlichkeit
• Vereinstraining
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Schulschwimmen
• Kitas
• Senioren
• Menschen mit Behinderungen
• Frauenschwimmen

Vorschlag
• Profilierung auf bestimmte Zielgruppen (Schulen, Kitas, Vereine, Senioren, Menschen mit Behinderungen) mit exklusiven Nutzungszeiten

mögliche Auswirkungen
• Reduzierung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit. Positionierung als Gruppenbad.

· Misburger Bad

derzeitige Nutzung
• Öffentlichkeit
• Vereinstraining
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Schulschwimmen
• Kitas
• Senioren
Vorschlag
• ganzjährige Nutzung durch Kombination von Hallen- und Freibad, Stärkung des Profils „alles an einem Ort“


mögliche Auswirkungen
• Ausweitung der Kursangebote

· Fössebad

derzeitige Nutzung
• Vereinstraining
• Schulschwimmen
• Kitas
• Öffentlichkeit
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Physiotherapiepraxis im Haus
Vorschlag
• Schärfung der Ausrichtung als Stadtteilbad
• Stärkung des Themas Gesundheit
mögliche Auswirkungen
• Erweiterung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit abends
• Stärkung des Angebots für Kinder/Senioren

· Anderter Bad


derzeitige Nutzung
• Schulschwimmen, Kindertagesstätten
• Vereinssport (Training, Wasserballpunktspiele und Schwimmwettkämpfe)
• Schwimm- und Aquasportkurse
• Kanupolo
• Öffentlichkeit
• Poolpartys

Vorschlag
• Erhalt des Status quo als Gruppenbad

Da im Zuge dieser Überlegungen noch weitere Planungen erforderlich sind, wird die Verwaltung den Ratsgremien dazu im 1.Halbjahr 2015 eine entsprechende Drucksache vorlegen.




b. Betriebskostenzuschüsse
Mit den Badbetreibern bestehen unterschiedliche vertragliche Regelungen und Bezuschussungssysteme. Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit den Badbetreibern begonnen, ein entsprechendes Konzept über eine künftige Förderung zu erarbeiten und wird dieses dem Sportausschuss bis zum Sommer 2015 zur Beschlussfassung vorlegen.


c. Eintrittspreise der Bäder
  • Mit den Betreibern der nicht von der Stadt betriebenen Bäder wurde über den sog. Bäderverbund gesprochen. Ergebnis ist, dass mit einer Halbjahresdauerkarte auch in Zukunft alle städtischen Bäder, das Anderter Bad, das Fössebad, das Kleefelder Bad und das Ricklinger Bad besucht werden können. Das Volksbad Limmer und das RSV-Bad Leinhausen möchten dem Bäderverbund nicht beitreten, weil sie sich davon keine Vorteile versprechen.

  • Gemäß Drucksache Nr. 1916/2014 zum Haushaltssicherungskonzept IX ist von der Verwaltung bei der Vermietung von Bädern eine Mehreinnahme in Höhe von 243.873 € zu erzielen. Die Verwaltung ist gegenwärtig dabei, eine neue Eintrittspreisstruktur für die Bäder zu erarbeiten, die maßvoll und sozialverträglich sein wird. Die Erhöhung der Eintrittspreise ist zum 01.01.2017 vorgesehen. Die Verwaltung wird nach Beschluss der o.g. Drucksache dazu den Ratsgremien in 2016 eine Drucksache zur Beschlussfassung vorlegen.


3. Weiteres Verfahren
Nach Beschluss über diese Drucksache wird die Verwaltung das Bäderkonzept den Badbetreibern und Nutzern vorstellen. Im Anschluss soll die Diskussion und Erarbeitung der standortbezogenen Sanierungskonzepte erfolgen.
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Hannover / 02.12.2014