Drucksache Nr. 2740/2015 N1:
Errichtung und Trägerschaft der temporären Kindertagesstätte Rotkäppchenweg

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
 
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1. Neufassung
2740/2015 N1
0
 
Änderung: Genaue Bezeichnung des Trägers

Errichtung und Trägerschaft der temporären Kindertagesstätte Rotkäppchenweg

Antrag,

zu beschließen,
  • eine 2-gruppige Kindertagesstätte für 30 Krippenkinder in Ganztagsbetreuung am temporären Standort im Rotkäppchenweg 27 in 30179 Hannover einzurichten,
  • die Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) zu übertragen und
  • der Einrichtung ab dem 01.08.2016, spätestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Fördergrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I. 36501.901.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 37.220,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -37.220,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.722,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 931,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 177.452,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -182.105,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -182.105,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und besonders im Stadtteil Sahlkamp besteht ein hoher Bedarf an Krippenplätzen, der in den bestehenden Einrichtungen kurzfristig nicht aufgefangen werden kann. Aufgrund der Sozialstruktur in diesem Stadtteil ist eine wohnortnahe Kinderbetreuung erforderlich. Eine möglichst kurzfristige Bedarfsdeckung kann daher nur durch eine Container-Kita auf dem ehemaligen, inzwischen geräumten Gelände der Außenstelle der Herschelschule erreicht werden.

In der 2-gruppigen Container-Kita im Rotkäppchenweg 27 entstehen zwei Krippengruppen, so dass in dieser Einrichtung die Betreuung von insgesamt 30 Krippenkindern ganztägig möglich ist. Das Grundstück verfügt über ein geeignetes Außengelände, welches für die Krippenkinder entsprechend hergerichtet wird.

Die Einrichtung soll durch die DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) betrieben werden, da das DRK bereits die benachbarte Einrichtung im Sahlkamp 143 betreibt und eine enge Kooperation zwischen diesen beiden Einrichtungen angestrebt wird.

Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.

Die Dauer der temporären Nutzung ist bedarfsabhängig. Die Aufgabe der Einrichtung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt und entschieden.

51.42 
Hannover / 19.01.2016