Antrag Nr. 2739/2007:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2402/2007, Bebauungsplan 772, 2. Änderung, Oisseler Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2739/2007 (Originalvorlage)
2402/2007 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2402/2007, Bebauungsplan 772, 2. Änderung, Oisseler Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung, Aufstellungsbeschluss

Antrag

Der Antragstext der DS 2402/2007 wird wie folgt geändert:
„die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 772, 2. textliche Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit den Planungszielen
-Umstellung eines reinen Wohngebietes von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 auf die BauNVO von 1990, Zulässigkeit der Einrichtung einer Kindertagesstätte -
entsprechend den Anlagen 2 bis 4 zu beschließen.

Begründung

Mit der in der Ursprungsdrucksache verwandten Formulierung „allgemeine Zulässigkeit von sozialen Einrichtungen" wird indirekt die Möglichkeit eingeräumt, auch andere Einrich-tungen, wie z.B. Kulturzentren, Moscheen u.v.m. in dem betreffenden Gebiet anzusiedeln. Da der ausdrückliche Wunsch der Anwohner allerdings darin besteht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine Kindertagesstätte errichten und betreiben zu können und keine anderweitige Nutzung gewünscht wird, sollte die o.g. Beschränkung des Bebauungsplanes vorgenommen werden.

Kerstin Seitz
Stellvertretende Vorsitzende