Antrag Nr. 2736/2020:
Antrag der CDU-Fraktion zum Neustart bei der Unterbringung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2736/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zum Neustart bei der Unterbringung

Antrag

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt fordert die Verwaltung auf, die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass die Zuständigkeiten der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten nicht mehr beim Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, sondern beim Sozialausschuss liegen. Der Dezernatszuschnitt ist dem anzupassen.

Begründung


Die Themen Obdachlosigkeit und Flüchtlinge sind derzeit von der Zuständigkeit her zweigeteilt. Für die Unterbringung von beiden Gruppen sind der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung im Baudezernat und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zuständig. Für darüber hinausgehende Themen sind das Dezernat Soziales und Integration und der Sozialausschuss verantwortlich. In der Praxis führt dies oft zu langen Entscheidungswegen und letztendlich zu Ineffizienz. Zudem hat das Baudezernat seit November zusätzlich die Zuständigkeit für den großen Fachbereich Gebäudemanagement erhalten. Dabei steht es schon jetzt vor dem Kollaps.

Aktuellstes Beispiel ist, dass die Bauverwaltung mit der Unterbringung von Obdachlosen in individuelle Wohneinheiten überfordert ist. So wurde die erfolgreiche Unterbringung von Obdachlosen während der ersten Corona-Hochphase in der Jugendherberge beendet, um dies dann überstürzt im Naturfreundehaus fortzusetzen. Aber auch die dortige Nutzung ist inzwischen ausgelaufen, sodass die Betroffenen auf die Straße gesetzt wurden und wieder auf sich selbst gestellt sind. Viele Chancen werden nicht genutzt: Freistehende städtische Immobilien werden nicht oder nur schleppend als Unterkünfte in Betracht gezogen, und sogar Spenden und Unterstützungsangebote von hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürgern bleiben bislang ungenutzt.